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De-Minimis und Beihilfe

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letzte Antwort am 27.01.2021 07:51:19 von zahlentante
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BigApple
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Hallo Zusammen, 

 

ich hoffe ich bekomme jetzt keinen Ärger weil das Thema schon irgendwo anders abschließend geklärt wurde. 

Ich habe jetzt den ersten Fall, der die 200.00€ Förderungen mit der Dezemberhilfe, Novemberhilfe, Stabilisierungshilfe und der Corona Soforthilfe überschreitet. 

 

Wie verhaltet sich jetzt denn eigentlich die die EU-Grenze 200.000€ zur Beihilferegelung 800.000€ irgendwie bekomm ich da keinen klaren Gedanken und kalte Füße. 

 

Vielen Dank

Schulz_
Einsteiger
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@BigApple 

 

Ich bin auch leicht überfordert.

 

Gefühlt jede Sekunde lese ich etwas anderes und habe keinen Überblick mehr 😤

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BigApple
Einsteiger
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Schrecklich... Wenn man hier Logik walten lässt muss es wohl unschädlich sein, wenn man über 200.000€ Förderungen kommt. 

 

Aber was ist gerade noch logisch? 

 

Warten wir mal die neuen FAQ s ab, da werden wir sicher geholfen 😊

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zahlentante
Einsteiger
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Guten Tag. Sind Sie hier weitergekommen? Haben Sie neue Erkenntisse?

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andrereissig
Allwissender
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Achtung! Nicht verwechseln!

 

Die 200 TEUR sind die De Minimis-Grenze und die 800 TEUR sind die Kleinbeihilfegrenze.

 

Also:

 


·         Soforthilfe = Kleinbeihilfe + de-minimis
 
·         ÜBH1 = Kleinbeihilfe + de-minimis
 
·         ÜBH2 = Bundesregelung Fixkostenhilfe
 
·         NovH = Kleinbeihilfe + de-minimis
 
·         DezH = Kleinbeihilfe + de-minimis
 
·         ÜBH3 = wahlweise Bundesregelung Fixkostenhilfe oder Kleinbeihilfe
 
·         NovH+ = Bundesregelung Fixkostenhilfe
 
·         DezH+ = Bundesregelung Fixkostenhilfe
 
·         KfW-Kredite mit einer Laufzeit > 6 J. = Kleinbeihilfe + de-minimis

 

Sie dürfen im bis zu 800 TEUR Kleinbeihilfen erhalten und - sofern Sie noch De Minimis-Beihilfe frei haben, diese mit den Kleinbeihilfen kumulieren (max. 200 TEUR), so daß Sie 1 Mio. Euro erhalten dürfen.

 

Die von Ihnen erwähnten 200 TEUR liegen also noch voll im Rahmen, erst ab 800 TEUR bzw. 1 Mio. Euro muss man planen und strategisch entscheiden.

 

Nehmen wir also an, Sie hätten folgende Förderungen erhalten oder beantragt:

 

25 TEUR Soforthilfe

500 TEUR KfW-Kredit für 10 Jahre

100 TEUR Überbrückungshilfe 1

100 TEUR Überbrückungshilfe 2

200 TEUR Novemberhilfe

300 TEUR Dezemberhilfe

 

Sie kämen damit auf 1.125 TEUR Kleinbeihilfe und 100 TEUR Fixkostenhilfe.

 

Wenn Sie noch keine De Minimis-Beihilfen erhalten haben und kumulieren, dürften Sie aber nur 1 Mio. Euro erhalten.

 

Sie könnten nun entweder:

 

- den KfW-Kredit um 125 TEUR zurückführen (muss erst mit der Bank besprochen werden, muss vor Beantragung der Förderung erfolgt sein und kostet Vorfälligkeitsentschädigung)

- die Dezemberhilfe um 125 TEUR kürzen und auf die Dezemberhilfe plus warten, die dann ja unter die Fixkostenbeihilfe fällt (Beantragung erst in Zukunft möglich, Fixkostenhilfe erfordert Verluste)

 

Bei der ÜBH3 haben Sie dieses Problem nicht mehr, denn hier werden Sie wählen dürfen, welchem Beihilfeprogramm sie zugerechnet wird - in diesem Fall also wieder der Fixkostenhilfe.

 

In Ihrem Fall haben Sie bei den 200 TEUR auf jeden Fall noch genug „Luft“.

 

Live long and prosper!
zahlentante
Einsteiger
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Vielen Dank! Aber was bedeutet das mit der Kumulierung von Kleinbeihilfen und De-minimis-Beihilfen? Bei Einhaltung der Kumulierungsvorschriften (die uns auch noch nicht wirklich klar sind) kann das ganze kumuliert betrachtet werden und diese Handhabung muss beantragt werden? Wie gehen Sie damit um?

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andrereissig
Allwissender
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Eine Beantragung ist hierfür nicht erforderlich, lediglich die Einhaltung der Obergrenzen ist unbedingt zu beachten. Einige Institutionen verlangen allerdings die Abgabe einer Kumulierungserklärung, in der der Antragsteller bestätigt, diese Grenzen einzuhalten. Die KfW z. B. hat hierfür eine eigene Kumulierungserklärung auf der Homepage und auch im Antragsportal des BMWi ist die Erklärung abzugeben, daß die Grenzen eingehalten werden.

 

Einen speziellen Antrag auf Kumulierung gibt es also nicht. Bei Beantragung einer Beihilfe ist allerdings die Einhaltung der Grenzen zu bestätigen und zu beachten.

 

Ich verweise hier auch nochmal auf das exzellente Hilfedokument der BStBK - siehe Anhang.

Live long and prosper!
zahlentante
Einsteiger
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In die Anlage habe ich die entsprechende Stelle der Dezemberhilfe eingefügt. Hier kann man die Kumulierung beantragen.

andrereissig
Allwissender
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Genau, das ist schon alles. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.

Live long and prosper!
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zahlentante
Einsteiger
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Es tut mir leid, wenn ich mich blöd anstelle. Aber das heißt, dass ich hier das Kreuzchen setzen muss und die Kumulierung damit beantrage? 

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andrereissig
Allwissender
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Richtig, hier muss das Kreuz gesetzt werden. Das ist aber kein "Antrag" - Sie bestätigen damit lediglich, daß die Regelungen eingehalten werden.

 

Ich kann mir aber auch vorstellen, daß dieses Kreuz nicht übermäßig wichtig ist. Wenn Sie das Kreuz vergessen, die Grenzen aber trotzdem eingehalten werden, dürfte das unkritisch sein.

Live long and prosper!
zahlentante
Einsteiger
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Nachricht 12 von 12
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Tausend Dank!

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letzte Antwort am 27.01.2021 07:51:19 von zahlentante
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