Spätestens nächste Woche müssen die relevanten Verträge unterschrieben werden.
In Anbetracht dessen, daß wir uns wünschen, daß alle Steuerberater mit ihren
Dienstleistern identische Verträge abschließen, um Rechtssicherheit zu wahren
möchte ich hier anfragen, welche Formulierungen bislang von den Vorreitern
genutzt werden.
Hier stehen folgende Vorlagen zur Diskussion:
Verpflichtungserklärung: (Reinigungsdienst, Hausmeister, Entsorger)
Auftragsverarbeitung: (EDV- Partner, auch Telefon, Internet, Homepage, usw.)
https://www.lda.bayern.de/media/muster_adv.pdf
Personal
[Vorschläge?]
Frage in diesem Zusammenhang:
Sollte die "Formulierungshilfe des BayLDA" in unveränderter Form, also auch mit dem Kopf verwendet werden, wo dann unpassende Passagen gestrichen werden oder bastelt sich jede Kanzlei ihr eigenes Formular, so daß Dienstleister sich in der Folge zu dutzenden von unterschiedlichen Verträgen mit diversen Formaten und neu erfundenen Formulierungen herum schlagen müssen?
Wo gibt es "Automaten in Form der üblichen DATEV- Toolboxen", die nach Eingabe der Stamm- und Bewegungsdaten fertige Verträge ausspucken?
Danke für Hinweise, was in unserer Branche "üblich" ist. Danke insbesondere für Links auf fertige Formulare, deren unveränderte Nutzung für alle Kanzleien vorgeschlagen wird. (Nur noch Firmenstempel, Zweck, usw. Unterschrift -> fertig)
Ich möchte verhindern, daß 40.000 Kanzleien 40.000 unterschiedliche Formulierungen erfinden.
Im ZUGFeRD- Zeitalter kann es doch nicht sein, daß jeder seine DSGVO- Verträge individuell neu erfindet und lyrisch gestalten darf. Sind wir hier bei DSDS oder "Deutschland sucht den Super- Vertrag" - oder sonstwo?
Vielen Dank für den Hinweis.
Mal sehen, ob das vom Institut der Steuerberater in Hessen e.V. so akzeptiert wird.
Moin, moin,
da muß ich ja glatt mal etwas Werbung für einen kleineren Mitbewerber machen, dort gibt es immerhin Mustervorlagen, die ich mir allerdings noch nicht intensiv angesehen habe.
Da frage ich mich aber doch, warum unsere Genossenschaft nicht frühzeitig Ähnliches für uns bereitstellen kann oder will.
Schöne Grüße
WF
Hallo Herr Kolberg,
in diesem Beitrag wird auf eine kostenpflichtige Lösung von DATEV eingegangen - allerdings nur über Kundenberater oder die dort angegebene Service-Nummer bestellbar - öffentlich im Shop nicht zu finden.
Siehe Beitrag Nr. 7, 20 und 21
Jeder Dienstleister, der nicht, wie DATEV aktiv auf seine Auftraggeber zugegangen ist, wird jetzt mit dutzenden von unterschiedlichen Verträgen bombardiert.... Oder es passiert überhaupt nichts... bis es - analog zur Bundeswehr - zum Ernstfall kommt, und nichts am Start ist.
PS: Die Vorlagen des "kleinen Wettbewerbers" sind auch nicht in einer Form, als daß man diese verwenden könnte. Welche voll ausgebildete Fachkraft der Raumpflege wird die Bedeutung der "Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit" inhaltlich erfassen um deren Vollzug sicherstellen zu können?
Zum Thema Auftragsverarbeitung finde ich auch dort nichts Brauchbares.
Hallo Herr Kolberg,
in der Regel kommen doch die Auftragsverarbeiter auf uns zu, da diese sonst das Problem mit den unterschiedlichen Verträgen haben (Stellen Sie sich vor, jeder Steuerberater entwirft seinen eigenen Vertrag für die Zusammenarbeit mit der Datev - arme Datev)
Aber ich finde die Praxishilfen zur DSGVO auf der Seite der gdd gut.
https://www.gdd.de/gdd-arbeitshilfen/praxishilfen-ds-gvo/praxishilfen-ds-gvo
Wer ist "Auftragverarbeiter" und wer nicht?
Die Hausverwaltung schickt eine "Ablesefirma", die die Verbräuche der Zimmer der "Mitarbeiter" digital ausliest, diese verarbeitet und dann der Hausverwaltung, die ganz zufällig einen Schlüssel zum Keller der Kanzlei hat, übermittelt.
Natürlich könnte man alle Mitarbeiter der beteiligten Firmen zur Verschwiegenheit verpflichten, aber eleganter ist einfach das Muster, welches handschriftlich ausgefüllt wird:
https://www.lda.bayern.de/media/muster_adv.pdf
Damit habe ich alles im Griff und kann unsere Berufspflichten an alle Betroffenen durchreichen, ohne Kenntnis zu haben, wenn wirklich ein Mitarbeiter der Hausverwaltung ungefragt die Räume betreten muß. (Wasserschaden, usw.)
Sollte die "Formulierungshilfe des BayLDA" in unveränderter Form, also auch mit dem Kopf verwendet werden, wo dann unpassende Passagen gestrichen werden oder bastelt sich jede Kanzlei ihr eigenes Formular, so daß Dienstleister sich in der Folge zu dutzenden von unterschiedlichen Verträgen mit diversen Formaten und neu erfundenen Formulierungen herum schlagen müssen?
Ich möchte verhindern, daß 40.000 Kanzleien 40.000 unterschiedliche Formulierungen erfinden.
Ist die Formulierungshilfe des BayLDA nun schon der Weisheit letzter Schluss?
Gibt es eventuell darüber hinausgehende "Standardvorlagen" beispielsweise für EDV-Dienstleister, bei denen am Ende tatsächlich nur noch die Namen und das Datum zu ergänzen sind?
Darüber hinausgehende Vorlagen finden Sie bspw. unter:
Als Vorlage für einen Auftragsverarbeitungsvertrag, bspw. für EDV-Dienstleister, kenne ich auch nur die Formulierungshilfe für einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO vom BayLDA.
Viele Grüße.
Vielen Dank 0815!
Die genannten Quellen sind mir bekannt.
Es scheint dann wohl doch "40.000 unterschiedliche Formulierungen" für den noch nicht vorgegebenen Rest der Vorlage vom BayLDA zu geben
Ich nutzte die Datev Vorlagen
für EDV Dienstleister = Telefondienstleister
Reinigung = Mitarbeiter hat vertragliche Verschwiegenheitspflicht
Internethosting = Vorlage der EDV Firma ist glaube ich von Bitcom
Hausmeister, Entsorger ist nicht in meiner Kanzlei sondern nur außerhalb , Entsorgung weshalb sollte dieser verpflichtet werden ? Auf allen Dokumenten auch Briefumschläge auf denen Namen genannt werden gehen ausnahmslos durch den Reißwolf der wiederum im Partikelschnitt arbeitet. Verbleibt Werbung und da sehe ich keinen Sinn in einer Verpflichtung.
Hallo Herr Eberhardt,
sind das die Vorlagen, die Sie hier ...
Re: Unterstützungsmaterial DS-GVO
beschrieben haben? Kostenpunkt 800 EUR netto?
Für einen "Einzelkämpfer", der lediglich noch einen (einzigen) Auftragsverarbeitungsvertrag mit seinem IT-Spezialisten braucht, nicht gerade ein "Schnäppchen"
Ja Schnäppchen sicherlich nicht.
Aber mir ging es darum sämtliche Prozesse - hier gab es einen anderen Thread- im Rahmen von Procheck abzubilden. Wie ist bei Datenpannen vorzugehen.
Wie ist zu dokumentieren.
Interne Datenschutzrichtlinie
Eines der Nebenprodukte sozusagen sind die Vertragsmuster, die zum Teil
so wie ich das im Nachhinein entdeckt habe von Bitcom und vom Bayr. Landesdatenschutz stammen.
Aber via Procheck dennoch m.E. gut abgebildet und daher war es mir das Geld wert.