Hallo,
vorab. Ich habe mit der Suche nichts direkt gefunden. Deshalb hier nur kurz die Frage:
Wurde das Thema "Umgang mit der Vorsteuer im Falle der Umsetzung eines Corona Testzentrums" hier schon einmal besprochen/erklärt. Gerade wenn es sich z.B. um eine Apotheke handelt.
Also wie muss man genau vorgehen. Denn es sind ja sicherlich nicht nur die gekauften Test von der Vorsteuer zu befreien sondern bestimmt auch alles Andere, was irgendwie im Testzentrum zu Einsatz kommt.
Sollte es dazu schon etwas geben, würde ich mich über den Link freuen.
Das würde mich auch interessieren.
Hallo @Vocaris1 ,
etwas Genaues habe ich dazu auch noch nicht gelesen, aber ich würde es wahrscheinlich in der Praxis genauso machen, wie ich es bei allen Dingen mache, bei denen die Vorsteuer nur anteilig abzugsfähig ist wegen steuerfreier Umsätze:
Bei den direkt zuordenbare Vorsteuerbeträge nicht abzugsfähige Vorsteuer und bei den allgemeinen Vorsteuerbeträgen die auf alles entfallen, auf aufzuteilende Vorsteuer und dann entsprechende Aufteilung gem. dem Umsatzschlüssel.
MfG,
Dirk Schmakies
Unsere Apotheken kauf die Coronatests in größeren Mengen ohne beim Einkauf bereits zu wissen welche Tests verkauft werden und welche im eigenen Testzentrum verbraucht werden. Wir haben daher empfohlen einen Kunden "Testzentrum" anzulegen und alle aus dem Warenlager entnommen Waren für das Testzentrum auf diesen Kunden zu schreiben. Am Ende des Monats wird die Rechnung geschrieben und als "Eigenbeleg" zur Buchhaltung genommen und der entsprechende Betrag von "Wareneingang mit Vorsteuer" auf "Wareneingang ohne Vorsteuer" umgebucht.
Bei den restlichen Kosten (im Wesentlichen bei der Miete) wird der Vorsteuerabzug mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember korrigiert, da der Umsatz des Testzentrum bei unseren Apotheken weniger als 1% des Gesamtumsatzes der jeweiligen Apotheke beträgt.