Hallo Zusammen,
wir haben ein Mandat übernommen. Für dieses Mandat wurde vom Vorberater ein Antrag Überbrückungshilfe III gestellt.
Habt Ihr schon Erfahrungen gemacht wie wir diesen Antrag jetzt auf unser Antragsportal umziehen können ?
Muss ja irgendwie gehen oder ?
Danke für Eure Antworten
Eine vorausschauende Frage!
Ich denke es geht Ihnen darum, die "Endabrechnung" für Ihren Mandanten zu erledigen.
Bislang funktionieren noch nicht einmal Änderungen oder Stornierungen. Ich glaube nicht, dass es zur Zeit möglich ist, einen "Mandantenübertrag" zu machen.
Trotzdem bleibt das Übertrags- und Abrechnungsthema wichtig und sollte schnell gelöst werden, bevor einige Zuschussempfänger die Angelegenheit finanziell nicht überleben werden.
Gruß und schönen Feiertag
Martin Heim
Mittlerweile gehen die Änderungsanträge! Habe gestern einen gestellt.
Ja bzw. Es gibt bei dem vom Vorberater gestellten Antrag Änderungsbedarf.
Hinweis des bmwi ich muss mich an die prüfende Stelle wenden, da diese die "Herrschaft" über die Portale hat.
(Zur Verteidigung aller BMWI-Hotline Mitarbeiter; die haben nicht einmal einen Zugang zum Portal... Müssen uns beraten und supporten und das Anhand von Screenshots.)
Schreibe hier nochmal wenn ich bei der L-bank weitere Informationen erhalten habe
Also so wie es zu erwarten war:
L-Bank --> BMWI ist zuständig
BMWI --> 2ter Versuch die INIT AG ist zuständig.
(Aussage von BMWI-Mitarbeiter:"Der Mandant darf halt nicht wechseln")
Technisch sei es aber nicht möglich, was m.E. nicht sein kann. Es wird nicht nur bei uns ein Mandatswechsel während der Zeit von Überbrückungshilfe geben...
Wir können ja nicht eine Schlussrechnung an den Vorberater schicken und der sendet diese dann.
So können weder wir noch er eine "prüfende" Funktion übernehmen.
Habt Ihr eine Idee an wen ich mich wenden soll ?
Vielleicht hilft uns ja die Datev hier weiter, da es mit Sicherheit nicht bei uns so bleiben wird.
Wir können ja nicht eine Schlussrechnung an den Vorberater schicken und der sendet diese dann.
Warum nicht?
Die "Versicherung der Richtigkeit" leistet Ihr Mandant und der Vorberater "muss" seinen Job (gegen Entgelt) fertigstellen. Er bekommt dann eventuell eine Haftungsfreistellung vom Mandanten und dürfte dann aus der Gefahrenzone raus sein.
Hab hier rechtliche und menschliche Bedenken.
Rechtliche hinsichtlich des Sendenden:
- Er als "prüfender Dritter" kann doch hier gar nichts mehr prüfen oder ? Wären Sie hier so schmerzfrei und würden den Antrag eines anderen Berater einfach abtippen und absenden ?
-Will und kann ich dem neuen Mandanten erklären: Geh mit dem Ausdruck zu deinem alten Berater und der muss alles genau so eingeben wie wir es wollen ?
-An wen wendet sich das BMWI oder die L-Bank bei etwaigen Rückfragen ? Wie reagieren die Institutionen, wenn wir Rückfragen zu einem Antrag haben, dieser aber nicht über uns Läuft ?
Oder bin ich hier zu empfindlich ?
@BigApple schrieb:Hab hier rechtliche und menschliche Bedenken.
Rechtliche hinsichtlich des Sendenden:
- Er als "prüfender Dritter" kann doch hier gar nichts mehr prüfen oder ? Wären Sie hier so schmerzfrei und würden den Antrag eines anderen Berater einfach abtippen und absenden ?
-Will und kann ich dem neuen Mandanten erklären: Geh mit dem Ausdruck zu deinem alten Berater und der muss alles genau so eingeben wie wir es wollen ?
-An wen wendet sich das BMWI oder die L-Bank bei etwaigen Rückfragen ? Wie reagieren die Institutionen, wenn wir Rückfragen zu einem Antrag haben, dieser aber nicht über uns Läuft ?
Oder bin ich hier zu empfindlich ?
Es hat wohl nichts mit Empfindlichkeit zu tun. Eher mit Pragmatismus.
Wie gehen Sie vor, wenn Sie einen Jahresabschluss erstellen müssen; der Vorberater aber die Buchhaltung des Jahres erstellt hat? Löschen Sie die Fibu und machen alles neu?
Der Mandant hat/wird keine andere Chance haben als zuzustimmen.
Der Berater wird mögliche Rückfragen zwecks Bearbeitung an Sie weiterleiten.
Ich selbst würde den Antrag (Schlussabrechnung) abtippen, mir die Richtigkeit durch den Berufskollegen (ist ja nicht irgendwer) bestätigen und den Mandanten unterschreiben lassen. Das ganze würde ich als "technische Hilfeleistung" ansehen.
Sie können auch noch einen Brief an die zuständige Bewilligungsbehörde schreiben und den Inhalt erläutern.
Das finanzielle Endergebnis wird sich dadurch für den Staat nicht ändern.
Gruß
Martin Heim
Im Rahmen des Jahresabschlusses seh ich es etwas anders.
Ich habe einfach ein Problem damit auf den Berater angewiesen zu sein, der dass Mandat abgeben musste. Ggf. ist es ja auch nicht so schön auseinander.
Aber das ist dann wohl eher mein Persönliches Problem.
Danke aber für Ihre Meinung!
Die Funktion des Steuerberater-Wechsels ist zwar grundsätzlich in der Konzeptionbeim
BMWi, ist allerdings noch nicht umgesetzt.
Ein Workaround besteht aktuell nur dann, wenn noch Erstanträge in einem laufenden Programm gestellt werden können (also die Frist zur Antragsstellung für das betreffende Programm - zum Beispiel ÜHIII noch nicht abgelaufen ist). In diesen Fällen wäre es zum Beispiel möglich, dass die Bewilligungsstelle den bereits eingereichten Antrag ablehnt und dieser über den neuen Steuerberater nochmals eingereicht wird.
Für die anderen Fälle (etwa die Schlussabrechnung) ist leider noch etwas Geduld mitzubringen, bis die eingangs erwähnte Funktion, den Steuerberater zu wechseln, vom BMWi umgesetzt ist.
Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt
Hilmar Speck
Hallo Community,
ich hol den Thread mal aus der Versenkung, bevor ich einen neuen Thread eröffne - passt zwar nicht ganz - geht aber in die Richtung.
Übertrag auf einen neuen Berater ist klar wie das im Antragsportal funktioniert.
Ich habe aber folgenden Fall:
Das Mandat wurde durch mich bereits Anfang 2022 aufgekündigt (aus div. Gründen u. A. wg. ausständigen Zahlungen). Im Nachtrag wurde noch 2 x schriftlich darauf hingewiesen das für die Überbrückungshilfen eine Schlussabrechnung gemacht werden muss und mir ein neuer Berater mitgeteilt werden soll um mit dem Kontakt aufzunehmen. Dies ist bis heute nicht geschehen und ich habe noch alle Daten bei mir im Antragsportal. Ich denke auch nicht das der ehemalige Mandant einen neuen Berater hat und sich seit damals vom Finanzamt hat Schätzen lassen.
So - jetzt kriege ich meine Daten für div Überbrückungshilfe-Anträge für die Schlussabrechnung im Antragsportal nicht los....
(Werde mich auch noch an die StB-Kammer und die IHK Oberbayern wenden, nicht das ich im Nachtrag noch einen Haftungsfall an das Bein genagelt bekomme - man weiss ja nie....)
Hatte so einen ähnlichen Fall schon mal jemand und wie habt Ihr das gehandhabt?
@Hilmar_Speck hatte hierzu mal geantwortet:
https://www.datev-community.de/t5/Freie-Themen/Schlussabrechnung-Neustarthilfe/m-p/294085#M18247
Vielleicht hilft das Weiter.
Hatten auch einem Mandanten aufgekündigt, da keine Meldung mehr von Ihm kam. Der L-Bank haben wir entsprechend bescheid gegeben. Allerdings habe ich hierzu noch keine Rückmeldung erhalten.
Hier noch der Auszug aus der Novemberhilfe FAQ 3.12 mit der Fundstelle:
Viel Erfolg
Grüße AKW
@AKW hat dazu das Notwendige bereits ausgeführt, wobei diese Fälle stark zunehmen werden, wenn betroffene Unternehmen den Kopf in den Sand gesteckt haben sollten/ weiterhin stecken sollten. Insofern ist eine saubere Dokumentation des Hinweises auf den Fristablauf (30.06.2023 auch für die Fristverlängerungsoption) auch - und gerade - an in Kündigung befindlichen Mandate und die vorsorgliche schriftliche Information an die Bewilligungsstelle extrem wichtig.
Vorab:
-die Einreichungsquote der Schlussabrechnungspakete ist in Anbetracht von Grundsteuerfeststellungserklärungen und Ablauf der Frist am 10.04.2023 für das Absehen von Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen für die Jahresabschlüsse beim Unternehmensregister aktuell nicht sehr hoch.
- in Kürze werden die prüfenden Dritten nochmal an den Ablauf der Einreichungsfrist für den 30.06.2023 erinnert.
- Fristverlängerungsmöglichkeit für das Schlussabrechnungspaket 1 und 2 bis 31.12.2023 (ohne Angabe von Gründen) und parallele Bearbeitung vom SAR-Paket I1 und SAR-Paket 2 ist seit Ende letzter Woche möglich.
- Diverse Unternehmen werden nunmehr aufgerüttelt oder bei Nichteinreichung der Fristverlängerung einen Rückforderungsbescheid einkalkulieren müssen.
- diese sich jetzt erst damit beschäftigenden Unternehmen ohne aktuellem Berater werden ggf. zeitnah:
* wohl vermutlich versuchen (zu mindestens erwarte ich das), den ehemaligen prüfenden Dritten zu überzeugen, die SAR vorzunehmen
* einen bestehenden neuen Berater darauf aufmerksam machen müssen, das die SAR evtl. noch aussteht/ umzuhängen und zu erledigen ist
* oder überhaupt erstmal einen neuen prüfenden Dritten finden/beauftragen müssen (alleine bis 30.06.2023, um die Fristverlängerungsoption zu beantragen), was in Anbetracht der Komplexität/ Arbeitsbelastung aktuell bekanntlich (+ dann mit kurzfristigen Umhängen auf einen neuen prüfenden Dritten) nicht so einfach ist
Mit freundlichem Gruß aus Halle
Hilmar Speck
M.E. haben Sie alles richtig gemacht. Ich gehe davon aus, dass Sie nachweisen können, dass Sie den Mandant auf die Folgen aufmerksam gemacht haben.
Ich gehe davon aus, dass Sie für den Mandanten die Schlussabrechnung gar nicht machen dürfen, weil Sie kein Mandat dazu haben.
Wenn der Antrag noch in Ihrem Antragsportal steht ist das m.E. kein Problem. Es verpflichtet Sie zu nichts. Nachrichten der Abrechnungsstelle würde ich an den Mandant auf dem Postweg weiterleiten. Ebenso einen Schlussbescheid.
Andere Kollegen schreiben Mandanten in dieser Situation an und verweisen darauf, dass im Ernstfall die Coronahilfen vollständig zurückbezahlt werden müssen. Oft genügt das. Wenn nicht, hat der beratungsresistente Mandant das Nachsehen.
Gruß
Martin Heim
Ja Nachweis kann geführt werden. Schreiben mit Hinweisen für die zwingende Endabrechnung wurden vorab immer per e-mail an den ehemaligen Mandanten geschickt und dann auch noch mit Einwurf-Einschreiben im Nachgang. Auf eine drohende Rückzahlung wenn keine Schlussabrechnung eingereicht wird ist immer hingewiesen worden mit den früheren Abgabefristen 31.12.2022.
Die Meldung an die zuständige Stelle (hier IHK Oberbayern) werde ich noch machen; danke für die Hinweise und die Screenshots.
Mehr kann man dann wirklich nicht machen - den Rest wird man sehen. Unabhängig davon ahne ich schon das man sich bei solchen Fällen bei Eintreffen eines Rückzahlungsbescheid wieder streiten wird - der frühere Berater ist ja schließlich meistens dann der Sündenbock....