abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Überbrückungshilfe III Plus - Anpassung der Neustarthilfe

14
letzte Antwort am 19.07.2021 13:23:41 von Tanja534
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 1 von 15
2049 Mal angesehen

Ich habe echt das Gefühl, die wollen uns fertigmachen...

 

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/corona-kurzarbeit-regeln-101.html 

 

Letzte Woche ist der letzte ÜHIII-Antrag raus, einige rufen nach Änderungsanträgen und die Schlussabrechnungen für die ersten Hilfen tauchen auch bereits am Fristen-Horizont auf.

 

Bleibt zu hoffen, dass sich die aktuelle Corona-Lage vollends entspannt und stabilisiert, womit die Betroffenen genug Umsatz und Gewinn erwirtschaften können, dass dieser Krug an uns vorüberziehen kann.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
AKW
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 15
2039 Mal angesehen

Sehr schön.. ich hatte mich schon mit dem Thema Urlaub befasst... 

 

 

Neben der längeren finanziellen Unterstützung sollen aber auch neue Anreize geschafften werden, um Betriebe zu einer möglichst frühzeitigen Öffnung zu bewegen. So sollen Unternehmen einen Zuschuss zu den Personalkosten erhalten, wenn sie Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit holen oder neue Mitarbeiter einstellen.

Da bin ich mal gespannt, wie die FAQs dazu aussehen. 

 

 

 

0 Kudos
boomboom
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 15
2017 Mal angesehen

hab nur fix was wegen kug und neustarthilfe gelesen.. dann könnte theoretisch die alte faq mit einer „miniänderung“ fortgeführt werden?

 

0 Kudos
Hilmar_Speck
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 15
2009 Mal angesehen

Die ÜHIII+ wird wohl - trotz Anlehnung an ÜHIII - ein eigenständiges Programm mit eigenständigen Inhalten.

 

https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ueberbrueckungshilfe/

 

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt

 

Hilmar Speck 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 15
1988 Mal angesehen

Herr Speck, die Vermutung drängt sich förmlich beim Lesen des Artikels auf und mit einer einfachen Verlängerung eines bestehenden Antragsverfahrens werden wir nicht davonkommen.

In Ihrem Link steht aber nur bereits Bekanntes, nichts zu diesen neuen "Kreationen" und die geplante ÜHIV war tatsächlich als reine Verlängerung der ÜHIII inhaltlich angedacht.

 

Lt. der PK mit Herr Altmaier verdichtet es sich, dass die ÜHIII+ hier einen erweiterten Kostenumfang aufnimmt und auch im Wesentlichen Personalkostenzuschüsse nach Wiedereröffnung beinhaltet.

 

 

Wie soll die Gastronomie denn ihre Mitarbeiter zurückbekommen, wenn die weiterhin bei der L-Bank "Finanzhilfen" gebunden werden 😉

 

edit: aktualisiert

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
0 Kudos
Hilmar_Speck
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 15
1924 Mal angesehen

Anbei die neuste Information zur Überbrückungshilfe III+ auf Grund der Veröffentlichungen

https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ueberbrueckungshilfe/

 

 

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt

 

Hilmar Speck 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 7 von 15
1918 Mal angesehen

Danke und für diejenigen, die nur das Glas Milch ohne die Kuh möchten:

 

deusex_0-1623243215498.png

 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
Hilmar_Speck
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 15
1841 Mal angesehen

 Überbrückungshilfe III: Empfehlung: Bitte stellen Sie bis zum 30.06.2021 die Anträge zur Überbrückungshilfe III für die betroffenen Unternehmen. 
–>Da am 30.06.2021 der Zeitraum der Überbrückungshilfe III endet, werden nach diesem Datum auch die Abschlagszahlungen eingestellt und es somit nur eine Zahlung nach Bearbeitung geben.  Anträge auf Überbrückungshilfe III  können über das Programmende natürlich hinaus bis zum 31. August 2021 gestellt werden, auf diese werden dann aber keine Abschläge mehr geleistet. Das BMWi geht davon aus, dass die Entscheidung zur Einstellung der Abschläge am 30. Juni  in der Praxis kaum Bedeutung haben wird. Abschlagszahlungen sind als schnelle Hilfe gedacht und Unternehmen, die  erst nach Programmende einen Antrag stellen,  werden in der Regel keinen dringenden Liquiditätsbedarf haben und deshalb nicht auf Abschlagszahlungen angewiesen sein.

 

Überbrückungshilfe III Plus: Bei der Überbrückungshilfe III Plus mit Laufzeit Juli bis September wird es auch weiterhin Abschlagszahlungen in bewährter Weise geben.

 

 

für die mit der Kuh😉:

https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ueberbrueckungshilfe/

 

 

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt

 

Hilmar Speck 

 

 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 9 von 15
1820 Mal angesehen

edit: erledigt

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
0 Kudos
renek
Fachmann
Offline Online
Nachricht 10 von 15
1683 Mal angesehen

Wir haben von unserem StB auch die aktuelle Info weitergeleitet bekommen.

 

Ich sehe das auch so, dass es ein eigenständiges Programm mit separaten Antrag und Abrechnung wird. Was ich aber eine spannende Aussage finde:

 

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/06/20210609-bundesregierung-verlaengert-ueberbrueckungshilfen-bis-september.html

 

Bundesfinanzminister Scholz sagt:

Gerecht ist zudem, dass die Unternehmen, die Überbrückungshilfe erhalten, keine Gewinne und Dividenden ausschütten dürfen. Das gilt auch für die Zahlung von Boni und den Rückkauf von Aktien.


Demzufolge sollten Ausschüttungen in GmbH´s in den Jahren 2021 und 2022 wohl vermieden werden...

Hilmar_Speck
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 15
1653 Mal angesehen

 FAQ zu Beihilferegelungen (für alle Programme) wurde heute neu veröffentlicht:


Bei den Beihilfe-FAQ (hier: FAQ Beihilferecht) beziehen sich die Neuerungen insbesondere auf:
 Hinweise zum Anwendungsbereich handels- und steuerrechtlicher Vorgaben,
Klarstellung zur Einhaltung beihilferechtlicher Vorschriften bei der Ermittlung des Zuschussbetrages,
Hinweis für öffentliche und gemeinnützige verbundene Unternehmen zur Umgehung der beihilferechtlichen Obergrenzen des Befristeten Rahmens der EU.

 

Anbei die Links (völlig provisionsfrei, sondern ehrenamtlich als Service für die Genossen😉😞

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Beihilferecht/beihilferecht.html

 

 

https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/eu-beihilferecht/

 

 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
Hilmar_Speck
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 15
1545 Mal angesehen

Man darf auf die FAQ gespannt sein. 
Derzeit soll dies voraussichtlich vordringlich wohl Unternehmen betreffen, deren Förderung mehr als 12 Mio. Euro beträgt (was bestimmte KMU nicht überschreiten und di Regelung relativieren dürfte) und diese vorgenannten Unternehmen mit mehr als 12 Mio. Euro müssen - um förderfähig zu sein - zu mindestens für das Jahr 2021 wohl folgende Bedingungen erfüllen:
Keine Entnahmen, Gewinn- und Dividendenausschüttungen sowie keine Gewährung von Darlehen der Gesellschaft an Gesellschafter sowie keine Rückführung oder Zinszahlung von Gesellschafterdarlehen.
Dies soll wohl auch für bereits von Hauptversammlungen gefasste Gewinn- und Dividendenausschüttungs- beschlüsse gelten.
Ausgenommen sollen wohl gesetzlich vorgeschriebene Dividendenausschüttungen und fällige Steuerzahlungen der Gesellschafter, die aus dem Unternehmen resultieren.
Zudem dürfen wohl Organmitgliedern und Geschäftsleitern keine Boni, andere variable oder vergleichbare
Vergütungsbestandteile gewährt werden. Gleiches gilt wohl auch für Sonderzahlungen in Form von Aktienpaketen, Gratifikationen oder andere gesonderte Vergütungen neben dem Festgehalt sowie sonstige in das freie Ermessen des Unternehmens gestellte Vergütungsbestandteile und rechtlich nicht gebotene Abfindungen.
Soweit entsprechende Zahlungen bis zum Ablauf des 10. Juni 2021 (=PM des BMWi) bereits geleistet und noch nicht auf die Überbrückungshilfe III angerechnet wurden, werden diese wohl auf die Förderung angerechnet.

(siehe Link   bzw. Link)


Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt

Hilmar Speck

 

 

renek (Fortgeschrittener) hat eine neue antworten im Board Freie Themen am 10.06.2021 15:17 gesendet:

Überbrückungshilfe III Plus - Anpassung der Neustarthilfe

Wir haben von unserem StB auch die aktuelle Info weitergeleitet bekommen.

 

Ich sehe das auch so, dass es ein eigenständiges Programm mit separaten Antrag und Abrechnung wird. Was ich aber an spannenden Ausspruch finde:

 

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/06/20210609-bundesregierung-verlaengert-ueberbrueckungshilfen-bis-september.html

 

Bundesfinanzminister Scholz sagt:

Gerecht ist zudem, dass die Unternehmen, die Überbrückungshilfe erhalten, keine Gewinne und Dividenden ausschütten dürfen. Das gilt auch für die Zahlung von Boni und den Rückkauf von Aktien.

Demzufolge sollten Ausschüttungen in GmbH´s in den Jahren 2021 und 2022 wohl vermieden werden...

 

 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
renek
Fachmann
Offline Online
Nachricht 13 von 15
1465 Mal angesehen

Hui, nochmal Glück gehabt 😄

Wir gehören leider zu denen die ja nicht das was sie verloren haben wieder bekommen. Ein hoch auf die Voraussetzungen die leider nicht berücksichtigen dass es UN gibt deren Umsätze erst 2-3 (manchmal auch mehr) Monate nach Bestellung im stationären Handel verwirklicht werden. Bisher gab es (und wird es wohl auch nie geben) entsprechende Berücksichtigung.

 

Danke aber für die Info. Nur aus der Aussage allein war das ja nicht herauslesbar. Nachvollziehbar ist es aber.

0 Kudos
andrereissig
Experte
Offline Online
Nachricht 14 von 15
1170 Mal angesehen

Hier nun die Mitteilung des BMWi zum heutigen Start der Neustarthilfe plus:

 

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/07/20210716-antraege-auf-neustarthilfe-plus-koennen-ab-heute-gestellt-werden.html

Live long and prosper!
Tanja534
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 15 von 15
1043 Mal angesehen

Wann man als prüfender Dritter diese Anträge stellen kann, steht da allerdings nicht.

Nervt überhaupt nicht.

14
letzte Antwort am 19.07.2021 13:23:41 von Tanja534
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage