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Bescheidprüfung

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letzte Antwort am 05.02.2020 16:21:23 von Michaela_Wuest
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franzruss
Einsteiger
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Wie ist eigentlich der Prozeß des Bescheidprüfens hier angedacht ?

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Steffen_Goetze
DATEV-Mitarbeiter
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823 Mal angesehen

Hallo Herr Russ,

 

aktuell erfolgt bei KLARTAX keine Prüfung von Bescheiden.
Der Steuerpflichtige erhält den Bescheid des Finanzamts in Papierform an seine hinterlegte Adresse.

 

Das Thema ist uns bekannt, wir möchten jedoch unsere Schwerpunkte der Produktentwicklung vorerst an anderen Stellen setzen. Wir arbeiten aktuell in hohem Maße mit Fokussierung auf Stabilität und Performance, haben aber zusätzlich auch fachliche Weiterentwicklungen von KLARTAX im Blick.
Über unsere Co-Creation Plattform www.klartax.de/ideen können unsere User Einfluss auf die Produktentwicklung nehmen und Ihre Wünsche posten/priorisieren, so dass wir uns hierfür noch etwas Freiraum lassen möchten.

 

Viele Grüße

 

Steffen Götze vom KLARTAX-Team

 

 

P.S.: Wir haben Ihren Post aus der Kategorie "Ideen zur KLARTAX" in die Kategorie "Fragen zu KLARTAX" verschoben, da er hier inhaltlich besser aufgehoben ist. Bitte nicht wundern.

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franzruss
Einsteiger
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eigentlich könnte meine Frage auch als Idee verstanden werden, dann hätte ich es richtig eingestellt:)

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martin65
Meister
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Ich finde die Frage super und berechtigt.

 

Wenn also eine Abweichung ist, dann kann der Steuerbürger dies nur im Vergleich mit einer eventuell vorhandenen Berechnung (die hatte ich bislang noch nicht gesehen) prüfen. Das ist ja dann genauso, als ob er die Erklärung mit Elster gemacht hätte. Also gibt es hier keinen Unterschied zu den sonst üblichen Programmen.

 

Aber jetzt kommt nämlich der Punkt an dem die Genossen wieder ins Spiel kommen. Endlich darf der Steuerberater dann einen Einspruch formulieren. Der Steuerbürger sucht sich in smartexperts seinen Berater des Vertrauens und dieser kann dann gegen Entgelt den Einspruch erstellen; das ist doch das Geschäftsmodell von KLARTAX, soweit ich verstanden habe. Oder?



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Wuest
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo martin65,

 

sobald sich die Erstellung einer Einkommensteuer komplexer gestaltet, aufgrund einer veränderten Lebenssituation oder wie von Ihnen beschrieben auftretendem Beratungsbedarf, steigt der Bedarf eines steuerlichen Beraters. 

 

Um diesem veränderten Bedarf gerecht zu werden, führen innerhalb von KLARTAX ausgewählte Absprungpunkte die Nutzer zur DATEV-Plattform SmartExperts. In SmartExperts finden die Nutzer dann den zu ihnen passenden steuerlichen Berater. 

 

Von dem Zusammenspiel der beiden Anwendungen profitieren somit wohl die Nutzer, als auch die steuerlichen Berater.

 

Viele Grüße,

Michaela Wüst vom KLARTAX-Team

 

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martin65
Meister
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So sieht es aus.

 

Aber ab wann ist eigentlich das Produkt nutzbar? nämlich eine Steuererklärung an das Finanzamt schicken?

 

Das Verwalten von Bankkonten und sammeln von Daten kann es ja nicht sein. Oder?

 

Gruß

 

Martin Heim



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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Wuest
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Heim,

 

Grundsätzlich können Sie mit KLARTAX das ganze Jahr über nach und nach all Ihre steuerrelevanten Sachverhalte erfassen. So erstellen Sie Ihre Steuererklärung für das Steuerjahr 2020 ganz entspannt nebenbei.

 

Die Übermittlung der Daten für das VZ2019 wird rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist im Juli möglich sein. Wir arbeiten derzeit daran. Da die Deklarationsfunktion in Abhängigkeit zu anderen Funktionalitäten steht, die reibungslos ineinandergreifen müssen, können wir zum jetzigen Zeitpunkt keinen fixen Termin nennen.

 

Danke für Ihre Frage und viele Grüße,

 

Michaela Wüst vom KLARTAX-Team

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letzte Antwort am 05.02.2020 16:21:23 von Michaela_Wuest
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