Hallo,
wir kämpfen hier mal wieder mit (oder gegen) die neuen Karten mit Fernsignatur. So nach und nach treffen jetzt die Schreiben ein, dass die alten Karten gegen neue getauscht werden.
Dabei ist folgendes aufgefallen, was alle gerade verunsichert: Eine der Anwältinnen hatte auf der alten Karte schon ein Signaturzertifikat und das Anwaltspostfach in DATEV zwingt sie bei jedem Dokument eine qeS anzubringen. Kann man das irgendwo abschalten?
Jetzt haben alle Angst, dass wenn sie jetzt die neuen Karten nutzen, sie dann keine Dokumente mehr per beA versenden können, weil ja die Signatur nicht funktioniert.
Ich habe nur eine Anleitung gefunden, wie man Dokumente gezielt signiert um sie für einen Fremdversand vorzubereiten, nicht aber wie man die Funktion gezielt abschaltet.
Danke & Gruß
Hallo @kroerig ,
klingt für mich nach der neuen Kanaleinstellung eines beA-Kanals (vgl. Kapitel 3.5 im Dokument beA-Kanal im Anwaltspostfach anlegen - DATEV Hilfe-Center), die bei Versendung über einen beA-Kanal, bei dem diese Einstellung gesetzt ist, bei Schriftsätzen und EBs eine qeS verlangt.
Sollte der Zwang nur abzugebende EBs betreffen, ist das ein Fehler, den wir mit dem Servicerelease 27.10. ausgebaut haben (vgl. Kapitel 1.1 im Dokument Aktuelle Version von DATEV Anwalt Kommunikationspaket - DATEV Hilfe-Center).
Freundliche Grüße
Carsten Groß
Entwicklung DATEV Anwalt
Also, die Optionen wie in diesem Screenshot habe ich nicht.
Demnach kann ich da auch nichts einstellen.
Ab welcher Version stehen diese Felder zur Verfügung?
Diese Funktionen stehen nur in DATEV Anwalt Kommunikationspaket zur Verfügung. Und zwar seit DATEV Anwalt Kommunikationspaket 3.12 (Service-Release, 29.09.2022).
Der von Herrn Groß angesprochene Fehler bestand nur in DATEV Anwalt Kommunikationspaket.
Rechtsanwälte - also Mitarbeiter, die den Status Rechtsanwalt haben - können Dokumente auch ohne qualifizierte elektronische Signatur versenden. Was für eine Meldung erhalten Sie denn? Oder meinen Sie unsere Validierung "Mindestens 1 Schriftsatz nicht signiert"? Wenn Sie mit der Maus über diesen Hinweis fahren, erhalten Sie die Quickinfo "Prüfen Sie, ob der Schriftsatz bzw. das eEB qualifiziert signiert oder durch einen RA versendet werden muss." Es handelt sich nur um einen Sicherheitshinweis. Sie können die Nachricht ohne qeS versenden.