Wie kann ich eine Vorschussrechnung erstellen mit der einzigen Position "Vorschuss"?
Die Hilfe hier führt bei mir nicht weiter. In den kontextbezogenen Links wird "Aktenkonto | Offene Posten erfassen" nicht angezeigt - wahrscheinlich weil wir nicht nur DATEV Anwalt nutzen, sondern auch die gesamten Steuerprogramme und alles integriert läuft.
Über die Variante "Rechnung anlegen" kann ich zwar die Variante "Vorschussanforderung" auswählen. Dann öffnet sich das "normale" Fenster zur Rechnungserstellung. Aber dort findet sich keine "Gebührenposition" Vorschuss oder dergleichen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @HaHagena
Sofern Sie vom Mandanten, ohne spezifische Angaben, eine Vorschuss anfordern, finden Sie in den Schriftgutvorlagen unter dem Kürzel OC01 eine Vorlage mit der Sie einen pauschalen Vorschuss anfordern können.
(aufrufbar "Schreiben erstellen\Anwalt\Kostenrechnungen\Vorschuss/Erinnerung, oder "Schreiben erstellen und Suche nach OC01)
Diese Variante hat den Nachteil, dass beim Geldeingang doch ein OPOS /Vorschussrechnung mit Pauschalbetrag erstellt werden muss. Damit Verlagern Sie die Entscheidung, wie der Vorschuss umsatzsteuerlich konkret zu behandeln ist auf den Zahlungseingang.
Nutzen Sie die Rechnungsschreibung (Rechnung erstellen/Vorschuss), haben Sie die Möglichkeit eine "normale" Rechnung, die jedoch als Vorschussrechnung erstellt wird, zu erstellen.
Sofern Sie diesen konkreten Gebührenausweis in der Vorschussrechnung nicht wünschen, können Sie entweder die Gebührenposition "Pauschal (nach Vereinbarung)" verwenden, oder Sie erstellen sich im DATEV-Arbeitsplatz unter Organisation\DATEV Anwalt Einstellungen\Kostenrechnung\Rechnungspositionen für den Rechtsanwalt eine eigene Rechnungsposition "Vorschuss" und definieren dessen Rahmenbedingungen. Eine Anleitung/Überblick finden Sie unter Rechnungsstandardpositionen in DATEV Anwalt classic (Überblick) - DATEV Hilfe-Center.
Wir selbst sind schon vor Jahren dazu übergegegangen dem Mandanten im Rahmen der Vorschussrechnung die konkreten Gebührenpositionen mitzuteilen. Dies hat den Vorteil, dass beim Mandanten nur bedingt das Gefühl entsteht, er würde seinem Anwalt einen "Kredit" einräumen. Auch erleichtert es die Vorschusszahlungen durch Rechtsschutzversicherungen.
Wenn Sie nur eine Position Vorschuss ohne weitere Erläuterung aufnehmen möchten, können Sie im Rechnungsfenster im rechten Zusatzbereich Rechnungsfunktionen im Bereich Gebührenauswahl in der Registerkarte Gebühren die Gebühr Pauschalhonorar nutzen.
Im Fenster Pauschale Eingabe in der Gruppe Positionstext können Sie die vorgeschlagene Bezeichnung Pauschalhonorar in Vorschuss ändern. Außerdem wählen Sie hier aus, ob der Betrag die Umsatzsteuer enthalten soll oder nicht.
Anschließend können Sie ggf. zusätzlich die Positionen Umsatzsteuer und Endsumme einfügen.
Jetzt haben sich unsere Beiträge überschnitten, ich habe nur den Teil "Pauschalhonorar" von Herrn Müller konkret beschrieben.