Kann mir jemand erklären, wie ich die Vorhaltefrist bei der Aktenablage voreinstellen kann?
DATEV schlägt 10 Jaher vor, das Gesetz aber 6 Jahre...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die 10 Jahresfrist des DATEV-Vorschlags bezieht sich auf die steuerliche Vorhaltefrist.
Soweit ich mich an die Diskussion bei Einführung der Funktion erinnern kann - liegt doch ein paar Jahre zurück - wurden seinerzeit kein Individualisierbaren Einstellungen vorgesehen.
Nachtrag: Sofern Einstellungsmöglichkeiten bestehen, sind diese wahrscheinlich im DATEV Arbeitsplatz unter "Organisation\DATEV Anwalt Einstellungen" zu finden.
Dann habe ich die Funktion der Vorhaltefrist offenbar missverstanden. Danke für den Hinweis!
Sie können die Vorhaltefrist nicht einstellen. Wir sind bei unseren Überlegungen davon ausgegangen:
Während ein Mandat besteht, sind Sie als Rechtsanwalt gem. § 50 Abs. 1 BRAO verpflichtet, Handakten zu führen. Dies ist gleichzeitig die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der mit dem Mandat verbundenen personenbezogenen Daten. Sobald ein Mandat abgeschlossen ist, sollten Sie die Akte ablegen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie die Akten gem. § 50 Abs. 1 Satz 2 BRAO die Akten noch weitere 6 Jahre aufbewahren.
Für den Fall von Haftungsansprüchen des Mandanten haben Sie darüber hinaus bei Rechtsanwaltsakten (außer erbrechtliche Beratung) ein berechtigtes Interesse, die Akten gem. § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB weitere 4 Jahre aufzubewahren. Damit Sie diese Frist nicht verpassen, können Sie ein Vorhaltefristende erfassen – dies ist der Zeitpunkt, zu dem die Aufbewahrungspflicht bzw. das Recht dazu endet. Dann sind Sie verpflichtet, die mit dem Mandat zusammenhängenden personenbezogenen Daten zu löschen.
Vorhaltefristende beim Ablegen der Akte zur Einhaltung der DS-GVO erfassen