Hallo Zusammen!
Folgende Situation: es wird AE 12,00€ als Auslage in einer Akte verbucht. Diese stehen nun als nicht abgerechneter Aufwand im Aktenkonto.
Der Mdt bekommt nun irgendwann seine RN: Gesamtbetrag 112€. Hier hat der RA in der RN in 100€ Honorar und 12€ Auslagenersatz unterschieden. Das Buchungsfenster schlägt mir auch direkt diese Aufteilung vor. Wird dies nun gespeichert habe ich im Aktenkonto plötzlich im Bereich Auslagen ein Guthaben von 12€ und die AE steht immernoch unter dem Reiter nicht abgerechnete Aufwand.
Wer macht denn bitte hier an welcher Stelle was genau falsch? 🙈
Wie wurde die AE erfasst? Als steuerfreie Auslage oder als Aufwand und damit steuerpflichtige Auslage. (nur) letzteres wäre richtig.
Allerdings deuten Ihre Ausführungen darauf, dass die AE als steuerfreie Auslage im Aktenkonto und als steuerpflichtiger Aufwand in der Rechnung steht.
Ansonsten wäre zwar denkbar, dass ein nicht abgerechneter Aufwand im Aktenkonto verbleibt, ein "Guthaben" dürfte jedoch nicht entstehen.
Hallo @SQ ,
das klingt, als ob Sie die Auslage nicht in die Rechnung übernommen haben. Korrekt würde die Erfassung so aussehen:
Ich glaube ich hab den Fehler entdeckt.
Ich, als Buchhalterin buche nur die AE wenn sie vom Konto abgeht. Als steuerpflichtige Auslage.
Alles was die RN Erstellung betrifft machen bei uns die jeweiligen Anwälte. Dadurch das nachher neu Rückzahlung des Mdt ein Guthaben bei den steuerfreien Auslagen entsteht gehe ich davon aus das die RA diese einfach falsch in der RN erfassen.
Ich habe ein aktuelles Fallbsp im Büro liegen und werde mich damit morgen mit den zuständigen RA befassen um meinen Verdacht evtl bestätigen zu können. Gerne gebe ich entsprechende Rückmeldung.
Vorab schon mal lieben Dank an an @agmü für Ihre Hilfe
@agmü : Darf ich Sie zum ähnlichen Thema nochmal belästigen?
Danke erst einmal:)
Frage: Wie kann man denn versehentlich erfasst Aufwände (zB AE, etc.) wieder rauslöschen?
Also sprich wenn sie noch als nicht abgerechnet gekennzeichnet sind:
Geht auf zwei Arten:
Lösung 1: Aufwand löschen, sei es unter
DATEV Arbeitsplatz unter "Akten\Aufwandserfassung\Übersicht\Aufwände nach Akte" die Akte suchen und den Aufwand löschen
oder über die Schnellinfo Aufwand Anwalt, den Aufwand suchen, rechte Maustaste "löschen"
Lösung 2: Aufwand auf "nicht abrechenbar" setzen.
an all diesen Stellen können Sie den Aufwand, wenn er nicht vollständig gelöscht werden soll, in die Aufwandart "nicht abrechenbar" überführen. Dann wird er nicht mehr angezeigt.
Welche Variante die "bessere" ist, lässt sich nicht ohne weiteres sagen.
Lösung 2: Aufwand auf "nicht abrechenbar" setzen.
an all diesen Stellen können Sie den Aufwand, wenn er nicht vollständig gelöscht werden soll, in die Aufwandart "nicht abrechenbar" überführen. Dann wird er nicht mehr angezeigt.
Können Sie mir diesen Vorgang kurz erläutern?
@SQ schrieb:Lösung 2: Aufwand auf "nicht abrechenbar" setzen.
an all diesen Stellen können Sie den Aufwand, wenn er nicht vollständig gelöscht werden soll, in die Aufwandart "nicht abrechenbar" überführen. Dann wird er nicht mehr angezeigt.
Können Sie mir diesen Vorgang kurz erläutern?
z.B. in der Schnellinfo Aufwand Anwalt den "falschen" Aufwand auswählen
Es erscheint dieser Erfassungsdialog:
das grün umrandete Menü auswählen und auf "nicht abrechenbar" setzen.
bei als "steuerfreie" erfassten Auslagen genügt es diese aus dem Aktenkonto zu löschen - solange keine Bankbuchung dahinter steht. Ansonsten wird`s richtig kompliziert.
Eine Anleitung zur Lösung 1 finden Sie hier:
Nicht abgerechnete Aufwände löschen
Kann man das auch nachträglich machen, auch wenn die RN nun bereits geschrieben wurde? Oder muss dafür erst die alte/falsche RN storniert und entsprechend mit korrekter Erfassung (wie von Ihnen beschrieben) neu erstellt werden?
Wenn Sie den Aufwand bereits in einen Rechnungsentwurf eingefügt haben oder abgerechnet haben, können Sie den Datensatz nicht mehr ändern oder löschen. Wenn die Rechnung schon erstellt und gebucht wurde, müssen Sie diese zunächst stornieren. Beim Stornieren wird die Rechnung kopiert und als neuer Rechnungsentwurf zur Verfügung gestellt. In diesem neuen Rechnungsentwurf sind zunächst die mit der stornierten Rechnung abgerechneten Aufwände enthalten. Nachdem Sie die Aufwände aus dem Entwurf entfernt haben, können Sie sie wieder bearbeiten und auf "nicht abrechenbar" setzen.
Anleitung: Rechnung stornieren