Moin,
eigentlich konnte ich nach dem Festschreiben einer Frist diese nachträglich noch einmal überarbeiten. Jetzt geht das nicht mehr? Ich kann nur noch die Vorfristen ändern nicht aber mehr den Fristablauf bzw. Fristbeginn diese Felder sind dann grau hinterlegt.
Hat sich da an den Einstellungen etwas geändert? Braucht man spezielle Rechte dafür? Aufgrund einer Systemumstellung sind manche Einstellungen verloren gegangen möglicherweise auch diese Rechte, falls es die vorher gab?
@Wiebelle schrieb:eigentlich konnte ich nach dem Festschreiben einer Frist diese nachträglich noch einmal überarbeiten. Jetzt geht das nicht mehr?
Das entspricht und entsprach dann aber noch nie einer ordnungsgemäßen Fristenkontrolle und dürfte vom Programm eigentlich auch nicht möglich gewesen sein. Nach dem Festschreiben kann und darf eine Korrektur nur über Storno + Neuerfassung möglich sein, damit dies nachvollziehbar dokumentiert wird.
Guten Morgen,
bei festgeschriebenen Fristen können Sie den Fristbeginn nicht ändern. Daran hat sich nichts geändert.
Sie können die 1. Vorfrist sowie das Fristende verschieben, z. B. wenn die Frist verlängert wurde. Wenn Sie das 4-Augen-Prinzip eingestellt haben, erhält die Frist danach erneut den Friststatus "offen" und muss erneut von einem weiteren Mitarbeiter bestätigt werden.
Sie können die festgeschriebene Frist nicht löschen.
Sie können eine festgeschriebene, fehlerhafte Frist stornieren, vergleichbar mit einer Streichung aus dem Fristenkontrollbuch. Die Frist ist weiterhin im System vorhanden.
Sie können die Zuordnung des prüfenden Mitarbeiters ändern.
Sie können die festgeschriebene oder abgelaufene Frist nach deren Ablauf erledigen.
Die hervorgehobenen Felder der festgeschriebenen Frist können Sie ändern:
Heute ist das bei mir auch wieder so.
Gestern war das Fristende aber auch wie der Fristbeginn grau hinterlegt.
Das ist richtig. Leider ist es so, dass unsere Anwälte manche Fristen einfach so auf den nächsten Tag/die nächste Woche verschieben/umtragen und dafür lege ich nicht jedes Mal eine neue Frist an. Das Verschieben/Umtragen wird dann in der Notiz notiert.
Und wenn ich eine Schriftsatz vor Termin-Frist habe und der Termin verlegt wird, trage ich das dort auch einfach um ohne eine neue Frist anzulegen.
Ich habe die Ergänzungsfrage, wann die Frist festgeschrieben werden sollte/muss? Sollte/muss das direkt nach der Post-/Fristerfassung passieren oder im Zeitpunkt, wenn der Bescheid geprüft wurde. Ich gehe davon aus, dass es so früh wie möglich erfolgen sollte/muss.
Vielen Dank.
@MaikR schrieb:Ich habe die Ergänzungsfrage, wann die Frist festgeschrieben werden sollte/muss? Sollte/muss das direkt nach der Post-/Fristerfassung passieren oder im Zeitpunkt, wenn der Bescheid geprüft wurde. Ich gehe davon aus, dass es so früh wie möglich erfolgen sollte/muss.
Vielen Dank.
Wir haben bei uns das 4-Augen-Prinzip eingeführt. Daher wird die Frist von einer Person erfasst und von der zweiten nach Prüfung festgeschrieben.
Den Zeitpunkt der Bescheidprüfung halte ich persönlich für verspätet, denn die Fristen laufen i.d.R. ab Zugang, nicht ab Prüfung. Den Zeitpunkt der Bescheidprüfung können Sie ggf. dadurch markieren, dass Sie nach der Prüfung den Status auf "abvermerkt" setzen.