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Fahrtkosten - Änderung des RVG wird falsch auf Altakten angewandt

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letzte Antwort am 26.01.2022 14:35:53 von agmü
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bremen
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Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 wurde u. a. das Kilometergeld auf 0,42 €.

 

Nach § 60 RVG gilt die Änderung nur für nachfolgend erteilte Aufträge. Datev bucht aber automatisch auf das aktuelle RVG.

 

Ich rege an, diesen Fehler zu beseitigen - eigentlich wendet das Programm doch korrekt die zur Zeit der Auftragserteilung geltende Fassung an.

agmü
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Hallo bremen,

 

die Diskussion wie mit Gebührenänderungen technisch umzugehen ist, ist so alt wie das Programm selbst.  Das Programmverhalten ist so gewollt, da es deutlich weniger Fehleranfällig ist, als es von einem im System i.d.R. nicht existenten Datum (Auftragserteilung) abhängig zu machen.

 

Auch mir hat diese Entscheidung zunächst nicht eingeleuchtet.  Zwischenzeitlich bin ich aber von der Vertretbarkeit der Entscheidung überzeugt. 

 

Die Akte kennt das Auftragsdatum nicht.  Die Akte kennt das Datum der Aktenanlage; ggf. noch das der Anlage einer gerichtlichen Instanz.  Weiter Informationen, die zur Auswahl der "richtigen" Gebührenversion herangezogen werden könnten, existieren nicht.  Selbst das Datum der Anlage der gerichtlichen Instanz muss nicht mit dem Auftragsdatum übereinstimmen.   

 

Das Anlagedatum der Akte ist daher zwar in der Regel das "richtige" Datum für die Gebührenversion; kann aber auch vollkommen falsch sein.  Mandant kommt und beauftragt Sie mit dem Ausspruch der Kündigung der Mietwohnung im Jahr 2020.  Die endgültige Beauftragung für den Räumungsprozess behält sich der Mandant ausdrücklich vor.  Am 01.01.2021 werden Sie gebeten den Räumungsprozess einzuleiten.  Wird dieser Prozess in der gleichen Akte wie der Ausspruch der Kündigung geführt, fehlt dem Programm die Information, wann der Prozessauftrag genau erteilt wurde. 

 

Wird nun in 2021 vor Gericht verhandelt ist dem Programm nicht bekannt, ob die am Gerichtstag gültige RVG-Version maßgeblich ist oder die für die Anlage der Akte.  Wahrscheinlicher ist es, dass der Tag an dem der Aufwand angefallen ist, der "richtigen" Version entspricht.

 

Um dem Argument vorzubeugen, dann müsste ein Datumsfeld für den Auftrag eingeführt werden:  ja, lässt sich machen; allerdings müssten die Daten dann auch sauber gepflegt werden; was ich extrem bezweifle.

 

Da es sich nicht um einen Fehler handelt gehe ich davon aus, dass an dieser Stelle auch keine Änderung kommen wird.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
bremen
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Hallo agmü,

ich habe befürchtet, dass diese Antwort kommt.

 

Ich stimmt aber nicht zu, weil das Auftragsdatum in der Akte hinterlegt ist - und sobald eine neue Instanz angelegt wird, gilt dann ja auch neues Recht. Daher unterstelle ich, dass der Fall, dass zu niedrige Gebühren angesetzt würden, sehr viel seltener auftreten würde.

 

Man mag es also so oder so sehen, aber ein Problem wird es dadurch, dass eine durch die falsche RVG-Version verursachte Falschbuchung des Aufwands kaum erkennbar ist: weder in der Eingabemaske, noch in der Übersicht "Aufwand Anwalt" wird der Kilometersatz angezeigt. Daher habe ich auch ein Jahr gebraucht, um überhaupt zu bemerken, dass das bei uns falsch läuft.

 

"Mindestwunsch" wäre daher die Angabe des Kilometersatzes in der Übersicht Aufwand Anwalt - wie übrigens auch die Angabe des angewandten Stundensatzes, was viel wichtiger ist und ich seit langem vermisse (und auch bisher erfolglos angeregt habe).

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agmü
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Hallo bremen,

 

ich habe nicht behauptet dass ich mit der Entscheidung glücklich bin; darauf kommt es auch gar nicht an.  Ich habe versucht Ihnen die Fallstricke aufzuzeigen, die eine andere "Lösung" hätte.

 

Das die Gebührenversion bei der Erfassung oder der Übersicht nicht angezeigt wird, kann ich nicht nachvollziehen.

 

sowohl bei der Erfassung des Aufwandes wird die Gebührenversion angezeigt, wie auch bei der Übersicht der Aufwände.

 

Gebührenversion.png

 

Unter Aufwandart wird die RVG Version bereits bei der Erfassung eingeblendet.  Es ist daher bei aufmerksamer Datenerfassung möglich, die "richtige" Version auszuwählen bzw. zu prüfen ob "richtig" erfasst wurde.

 

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
bremen
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Das ist korrekt, setzt aber die entsprechende Sensibilität voraus.

 

Ich würde mir daher wünschen, dass es eine Spalte gibt, in der der Kilometersatz angezeigt wird (also 0,42 € statt 0,30 €), dann würde das ins Auge springen.

 

Und, wie gesagt, dass in dieser Spalte beim Zeitaufwand der Stundensatz angezeigt wird. (Arbeitet man mit verschiedenen Stundensätzen, ist die Abrechnung für mich nur schwer überprüfbar und für den Mandanten schlicht nicht nachvollziehbar).

DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Im Fenster "Aufwanderfassung zeigen wir das Auftragsdatum der Akte nicht (anders als in der Rechnung) an. Für den Fall, das das ursprüngliche Auftragsdatum in der Akte nicht mehr gültig ist, erscheint es uns zu gefährlich, wenn in der Erfassungszeile durch einen Aktenwechsel automatisch die Gebührenversion mit umgestellt wird. Deshalb müssen Sie die richtige Version im Fenster "Aufwanderfassung" manuell auswählen.

 

Ihr Wunsch ist an dieser Stelle deshalb durchaus nachvollziehbar und sinnvoll.

Ich habe Ihren Wunsch nochmal so erfasst, da ich ihn bei der Suche nicht auf Anhieb gefunden habe.

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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agmü
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@bremen  schrieb:

Das ist korrekt, setzt aber die entsprechende Sensibilität voraus.

 


Diese Sensibilität werden wir uns - generell - aneignen müssen; sonst wird es mit der Digitalisierung nichts.

 


@bremen  schrieb:

Ich würde mir daher wünschen, dass es eine Spalte gibt, in der der Kilometersatz angezeigt wird (also 0,42 € statt 0,30 €), dann würde das ins Auge springen.

 

in diesem Punkt bin ich bei Ihnen:  hier besteht Optimierungspotential.

 


@bremen  schrieb:

.... Und, wie gesagt, dass in dieser Spalte beim Zeitaufwand der Stundensatz angezeigt wird. (Arbeitet man mit verschiedenen Stundensätzen, ist die Abrechnung für mich nur schwer überprüfbar und für den Mandanten schlicht nicht nachvollziehbar).


Beim Stundensatz stehe ich auf Kriegsfuß mit dem Programm.  Da gibt es eine Schwachstelle bei der Erfassung die wohl auf absehbare Zeit nicht ausgebaut wird🙄. Glücklicherweise benötige ich diese Funktion nur alle Jubeljahr(-zehnt-)e

 

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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letzte Antwort am 26.01.2022 14:35:53 von agmü
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