abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Erste Erfahrungen mit DATEV-beA

102
letzte Antwort am 05.06.2020 16:07:13 von Silvia_Kubisch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
rganter
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 31 von 103
278 Mal angesehen

Hört sich gar nicht schlecht an 🙂

Wie sieht es eigentlich mit Mahnbescheide via beA aus? Hat da schon jemand Erfahrungen? Geht das i.M. überhaupt?

Hintergrund: Ich einer Kanzlei stehen "Umstellungen" an, ich würde gerne weg von EGVP.

Grüße und Dank.

Rolf Ganter

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 32 von 103
278 Mal angesehen

Hallo Herr Ganter,

das sollte funktionieren. Eine Anleitung finden Sie im Dokument:

Maßnahmen aus dem EDA-Mahnverfahren über das Anwaltspostfach in Anwalt classic an das Mahngericht senden

Weitere Dokumente zum Mahnverfahren finden Sie in der Checkliste im Kapitel 4.5 EDA-Mahnverfahren:

Checkliste: Anwaltspostfach in Anwalt classic

Viele Grüße

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
0 Kudos
rganter
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 33 von 103
278 Mal angesehen

Supi , vielen Dank.

Dann werden wir das Morgen uns mal genauer anschauen und evtl. aktivieren.

PS: Wir hatten bisher eine Signaturkarte speziell für Mahnbescheide (RA "Hinkelhuber" für alle Mahnbescheide).

Gibt es da was zu beachten? Einfach die beA Karte verwenden?

Von welchem Anwalt (beA-Karte)?

Egal (wie bisher)?

PPS: Hoffen wir, dass beA nicht wieder abgeschaltet wird

0 Kudos
didie
Beginner
Offline Online
Nachricht 34 von 103
278 Mal angesehen

Hallo Frau Kubisch,

ist auch vorgesehen, dass bei der Ablage eines Word Dokumentes in der Postmappe ein Briefkopf zugemischt werden kann wie bei Drucken und Mehr?

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Didié

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 35 von 103
278 Mal angesehen

Hallo Herr Ganter,

normalerweise müssen Mahnbescheide gar nicht signiert werden, wenn ein Rechtsanwalt sie über beA versendet. Mit der aktuellen Version unserer Schnittstelle muss aber noch signiert werden:

Meldung #APO00032 - Qualifizierte elektronische Signatur trotz Versand durch Berufsträger im Anwaltspostfach erforderlich

Sie können auch die bisherige Signaturkarte verwenden; die beA-Karte muss nur für die Einrichtung des beA verwendet werden. Versenden mit dieser Signaturkarte darf natürlich nur der Inhaber, also RA "Hinkelhuber".

Hier noch ein wichtiges Info-Dokument zum Mahnverfahren mit dem Anwaltspostfach in Anwalt classic. Hier sind alle Schritte zusammengefasst.

Mahnverfahren mit dem Anwaltspostfach in Anwalt classic durchführen und Alternativen

Sie können sich auch Kapitel 3 des Lernvideos anschauen:

DATEV Lernvideo online

Viele Grüße

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 36 von 103
278 Mal angesehen

Hallo Herr Didie,

nein, das ist nicht vorgesehen. Wir empfehlen, dass Sie die Schreiben über "Schreiben erstellen" erstellen und dabei bereits vorher den Briefkopf auswählen. Danach können Sie den Postausgangs-Workflow nutzen:

Postausgangs-Workflow im Anwaltspostfach über Microsoft Word und Postmappen

und danach in der Postmappe im Kontextmenü "über beA versenden" wählen. Dabei wird die Word-Datei in PDF umgewandelt.

Theoretisch können Sie auch über Drucken und mehr | Briefpapier zumischen wie gewohnt nutzen und als Drucker auf "Adobe PDF" einstellen. Dann müssen Sie das Dokument aber zwischenspeichern, um es dann wieder zur Akte zu speichern.

Viele Grüße

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
0 Kudos
rahayko
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 37 von 103
278 Mal angesehen

Hallo Herr Didie,

ich löse das Problem mit dem Briefkopfwechsler.

Es gibt bei uns eine "normale" BK-Vorlage bei welcher die erste Seite auf Briefpapier ausgedruckt wird. Zusätzlich haben wir eine Vorlage, in welcher das Logo der Kanzlei (der sonst vorgedruckte Teil) mit im Word erstellt wird. Damit erstellen wir Word bzw. pdf-Dateien "auf" Briefpapier, die aber nicht ausgedruckt werden müssen.

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
0 Kudos
rahayko
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 38 von 103
278 Mal angesehen

... und wenn dann noch die Möglichkeit bei der Schriftguterstellung im Word bestünde auch die Versandart beA zu wählen und das System sogar die SAFE-ID in das Dokument schreibt, dann wäre der digitale Workflow noch ein stück runder...

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 39 von 103
278 Mal angesehen

Meinen Sie Ihre Safe-ID oder die des Empfängers?

Und wozu benötigen Sie die Safe-ID im Dokument?

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
0 Kudos
rabergert
Beginner
Offline Online
Nachricht 40 von 103
278 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Kubisch,

im beA-BRAK können Nachrichten auch an mehrere Adressaten gleichzeitig versandt werden. Gibt es hier eine Möglichkeit im Anwaltspostfach?

Wir haben ferner festgestellt, dass die eingeblende Vorschau von Dokumenten dazu führt, dass sich die Signaturkarte nicht ansprechen läßt. Erst wenn die Vorschau generell geschlossen ist, lassen sich Signaturen anbringen.

Viele Grüße

Ralf Bergert

0 Kudos
rahayko
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 41 von 103
278 Mal angesehen

Naja, auf einen Schriftsatz nur "per beA" zu schreiben würde schon reichen, aber wenn noch der Adressat angegeben wäre, analog zu per Fax, per E-Mail, wäre das besser.

Hierfür ist m.E. nur die SAFE-ID des Empfängers die richtig Angabe, oder?

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 42 von 103
278 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Bergert,

mehrere Empfänger unterstützt unsere Schnittstelle erstmal nicht. Was ist das Szenario für die Adressierung mehrerer Empfänger? Ist das ein Standardfall?

Können Sie sich bzgl. der fehlenden Vorschau von Dokumenten / Signaturkarte bitte beim Programmservice DATEV Anwalt melden, damit wir den Fehler analysieren können?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 43 von 103
277 Mal angesehen

Ich bin mir nicht sicher, ob das so sinnvoll ist. Die SafeID wird ja im Datensatz der beA Nachricht gespeichert. Es besteht nicht einmal die Verpflichtung, diese im eigenen Briefkopf zu erwähnen. Sie ist ja auch nur maschinenlesbar.

Hierzu Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, im Interview mit Ilona Cosack folgendes gesagt.

„Es ist zwar richtig, dass jeder Kollege eine SAFE-ID-Nummer erhält, also seine Postfachnummer. Sie ist aber nur maschinenlesbar, kann also von einem Dritten nirgendwo eingegeben werden, um so Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzubauen. Wozu also eine solche Angabe auf einem Briefkopf?“

https://bea-abc.de/blog/safe-id-fuer-anwaltspostfach-bea-wie-und-wozu/

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
0 Kudos
rahayko
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 44 von 103
277 Mal angesehen

Na gut, dann eben nur "per beA"  

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
0 Kudos
rabergert
Beginner
Offline Online
Nachricht 45 von 103
277 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Kubisch,

sinnvoll ist dieses bei mehreren Gegnern in der Akte, denen dann gleichzeitig das Schreiben übermittelt werden kann.

Schriftsätze an das Gericht können so - um unnötiges Vorabübermitteln per Fax zu ersparen - parallel an den gegnerischen Anwalt oder auch dem eigenen Unterbevollmächtigten versandt werden.

VIele Grüße

Ralf Bergert

0 Kudos
rahayko
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 46 von 103
277 Mal angesehen

Hallo Herr Kollege Bergert!

... oder Sie erstellen mehrere beA-Nachrichten, so wie wir ja bisher auch mehrfach aufs Fax legen und mehrer Briefumschläge zukleben.

Ich mag Ihnen aber Rechts geben, dass ein Mehrfachversand per beA überlegt werden sollte; aber möglicherweise erst im zweiten Schritt.

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
0 Kudos
rahayko
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 47 von 103
277 Mal angesehen

und doch noch ein Gedanke hinterher.

Der Kollege Schäfer in allen Ehren, aber der BGH hat uns darüber belehrt, dass man nach dem Absenden, sei es per Post, Fax oder beidem, zu überprüfen hat, ob der richtige Empfänger bzw. die richtig Faxnummer verwendet wurde. Auf manchen Schreiben der Kollegen findet man dazu auch immer mal noch ein kleines Häkchen hinter der eigenen Faxnummer.

Wie weise ich nun mein Büro an? Was soll nun überprüft werden, wenn ich per beA verschicke? Das kann m.E. nur die SAFE-ID sein. Denn wie wir ja wissen, ist es auch möglich, dass Mehrfachnennungen von Empfängern im System vorkommen bzw. hat der ccc gezeigt, dass man sich über den Bürgerclient auch einen Benutzer (z.B. Landgericht Hamburg) frei erfinden kann. Eindeutig ist hierbei nur die SAFE-ID.

Da eine direkte Verknüpfung zwischen den Beteiligten einer Akte bzw. dem angelegten Gericht derzeit nicht existiert, muss der Adressat meiner beA-Nachricht durch einen Menschen von Hand aus dem Gesamtverzeichnis ausgewählt werden. Hier ist die Überprüfung wie oben dargestellt Pflicht.

Im Ausgangskorb sehe ich "nur", wen ich aus dem Gesamtverzeichnis ausgewählt habe. Ob dieser auch identisch mit meinem Aktenbeteiligten ist, sehe ich nicht. Ich ziehe nur den Rückschluss, dass er richtig sein muss, wenn es diesen Empfänger nur einmal gibt (dazu s.o.).

Wie kann ich der Pflicht zur Prüfung des Empfängers derzeit nachkommen?

noch ein Nachtrag:

Ich habe eben in der XML-Nachricht der Justiz gesehen, dass unter dem TAG <tns:empfaenger_Sonstige> wohl die SAFE-ID des Empfänger angezeigt wird... Das zu überprüfen kann aber nicht die Lösung sein, oder?

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 48 von 103
277 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Bergert,

ich habe einen Wunsch dazu anlegelegt (mehrere Adressaten in der beA Nachricht anschreiben).

Viele Grüße

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 49 von 103
277 Mal angesehen

Hallo Herr Hayko,

ich habe einen Wunsch dazu angelegt ("per beA" und Safe-ID des Adressaten einfügen).

Viele Grüße

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
rahagena
Meister
Offline Online
Nachricht 50 von 103
277 Mal angesehen

Ich habe gestern über den von Frau Kubisch beschriebenen EDA Export einen Antrag per BEA an das Zentrale Mahngericht geschickt, ohne diesen zu signieren.

Heute kam prompt ein Anruf, allerdings nicht wegen fehlender Signatur, diese wird nur bei Schriftsätzen gefordert, für EDA Dateien reicht die Übermittlung aus dem BEA. Immerhin.

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
rabergert
Beginner
Offline Online
Nachricht 51 von 103
275 Mal angesehen

Hallo Herr Kollege Hayko,

die erneute beA-Versendung wird erheblich aufwendiger, wenn erneut alle Anlagen zu Schriftsätzen sämtlich wieder neu im beA eingegeben, neu nummeriert und etwaig auch neu bezeichnet werden müssen.

MfkG

Ralf Bergert

rahayko
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 52 von 103
275 Mal angesehen

Hallo Herr Hayko,

Sie können wie folgt vorgehen:

1. Schriftsatz in Microsoft Word erstellen.

2. Dokument in Microsoft Word schließen.

3. In Microsoft Word auf Drucken und mehr | In Postmappe legen... in die Postmappe wählen.

4. Word-Dokument oder ein anderes umwandelbares Format in der Postmappe markieren.

5. Im Kontextmenü | über beA versenden wählen.

Postmappe_ueber_beA_versenden_PDF.gif

Ergebnis:

Das Fenster beA Nachricht bearbeiten öffnet sich - im Anhang befindet sich das aus Microsoft Word umgewandelte PDF-Dokument.

Viele Grüße

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt.

Noch ein Nachtrag hierzu:

Das funktioniert nur mit Word-Files, nicht mit pdf-Files die in der Postmappe liegen. Schade eigentlich.

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 53 von 103
275 Mal angesehen

Hallo Herr Hayko,

das geht schon, aber das geht nur bei Postausgängen. Sie haben es wahrscheinlich beim Posteingang versucht. Sie erkennen Postausgänge am blauen Pfeil-Symbol in der Spalte "Art". Hier können Sie über +Anlage hinzufügen PDF-Dokumente hinzufügen und über beA versenden.

Aber einen Posteingang können Sie nicht "über beA versenden".

Postmappe_PDF.gif

Die oben stehende Anleitung steht jetzt übrigens im Dokument:

beA Nachricht mit PDF-Anhang aus der Postmappe des Anwaltspostfachs in Anwalt classic erstellen

Viele Grüße

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
0 Kudos
rahayko
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 54 von 103
275 Mal angesehen

seltsam, es war ein pdf in meiner Postmappe und lag dort im Ordner "zu Versenden".

Ich werde das morgen noch mal prüfen.

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
0 Kudos
Michael-Renz
Experte
Offline Online
Nachricht 55 von 103
275 Mal angesehen

Hallo Community

im Moment dürften im beA hauptsächlich Testnachrichten hin- und her gehen, trotzdem habe ich mit einigen Kollegen mal das Thema Empfangsbekenntnis und Identifizierung des Senders getestet.

Soweit ich sehe, hat das EB ein paar gravierende Fehler:

- es zeigt Sender und Empfänger nicht im Klarnamen sondern nur mit der Safe-ID, in angemessener Geschwindigkeit kann ich also überhaupt nicht feststellen, wer mir ein EB gesendet hat (Im EB selbst)

- das EB beginnt - wie üblich- mit dem Text „In Sachen“ ... aber danach seht nichts, mit dem die Sache identifiziert werden könnte, weder Rubrum noch Empfänger-Aktenzeichen oder Betreff werden übermittelt. Das EB beinhaltet nur das Aktenzeichen des Senders.

- wie ich dem Sendeprotokoll entnehmen kann, dass der Sender tatsächlich zugelassener Anwalt ist oder dessen Mitarbeiter - da das für die Frage der ggf. (nicht) nötigen qualifizierten Signatur relevant und damit für die Frage der Wirksamkeit der Erklärung Bedeutung hat, sollte das einfach und schnell feststellbar sein.

- letztlich habe ich bisher noch keinen Weg gefunden, wie ich über die mir übermittelte Safe-Id den Klarnamen des Senders ermitteln kann - im amtlichen Anwaltsberzeichnis ist die Suche über die Safe-Id jedenfalls nicht möglich und im beA hab ich’s zumindest nicht gefunden.

Bin ich bloß zu „umständlich“ oder sind das tatsächlich Unzulänglichkeiten.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
0 Kudos
rahayko
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 56 von 103
275 Mal angesehen

Na da verweise ich doch noch mal auf meinen Beitrag oben zu der Frage wie ich überprüfen kann, den richtigen Empfänger ausgewählt zu haben.

Hier ist viel Luft nach oben.

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
0 Kudos
Michael-Renz
Experte
Offline Online
Nachricht 57 von 103
275 Mal angesehen

Hallo Frau Kubisch,

bei Nutzung von DATEVnet ist - zumindest bei uns - für eine erfolgreiche Anmeldung an beA der Eintrag der Proxy-Ausnahmen in den Internetoptionen 

NICHT mehr erforderlich und bei uns mussten die damals zusätzlich eingetragen Ausnahmen explizit gelöscht werden - als die noch drin waren ging mit der neuen beA-Anwendung über DATEVnet nichts.

Evtl. Können meine Erfahrungen ja auch andere DATEVnet-User das testen. Jedenfalls läuft bei uns beA und das DATEV- Anwaltspostfach über DATEVnet erst seit die Ausnahmen raus sind.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
0 Kudos
Michael-Renz
Experte
Offline Online
Nachricht 58 von 103
275 Mal angesehen

Hallo Herr Hagena,

noch vor  dem beA-Crash hatte ich - im Hinblick auf die bevorstehende Abschaffung der Containersignatur - bei den letzten beA-Mahanträgen die übermittelte eda-Datei signiert und NICHT die Nachricht (den Container).

Farauf rief mich das Mahngericht an und teilte mit, dass dort die signierte eda-Datei NICHT verarbeitet werden kann. Die dortige Software kann NUR mit der Containersignatur umgehen. Nachdem diese jetzt unzulässig ist, bleibt nur, komplett unsingniert zu senden. Ob die Mahngerichte dann auf „die sichere Übermittlung“ durch den Berufsträger bestehen, oder ggf. eine vom Mitarbeiter übermittelte eda-Datei trotzdem bearbeitet wird, kann ich noch nicht sagen - werde das aber in einem unkritischen Fall demnächst testen und natürlich hier davon berichten.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 59 von 103
275 Mal angesehen

Hallo Herr Renz,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe mich gestern schon mit dem zuständigen DATEVnet Kollegen unterhalten. Bei ihm funktioniert der Zugang auch mit den Einstellungen aus dem Info-Dokument.

Hinweise zur Nutzung besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) i. V. m. DATEVnet

Er wollte heute probieren, ob der Zugang auch ohne die Einstellungen funktioniert, dann könnten wir das Dokument aus der Info-DB löschen.

Viele Grüße

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 60 von 103
275 Mal angesehen

Hallo Herr Renz,

im Mahnverfahren ist die Container-Signatur weiterhin zulässig,

Nach Auskunft der Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren ist die ERVV im Mahnverfahren nicht anwendbar, siehe § 1 II ERVV.

"Besondere bundesrechtliche Vorschriften über die Übermittlung elektronischer Dokumente und strukturierter maschinenlesbarer Datensätze bleiben unberührt."

Siehe auch Der Newsletter zum besonderen elektronischen AnwaltspostfachAusgabe 1/2018 v. 04.01.2018, Kapitel Was bedeutet die Offline-Stellung des beA für die erweiterte Nutzungsverpflichtung im automatisierten Mahnverfahren?

Siehe auch Begründung zur ERVV (BT-Drs. 645/17), S. 10 unten.

Ich habe das im Info-Dokument Abschaltung des EGVP-Classic-Clients am 04.10.2018 im Kapitel 4 verlinkt.

Deshalb ist mit der Anwalt classic Schnittstelle auch eine Containersignatur weiterhin möglich.

Viele Grüße

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
0 Kudos
102
letzte Antwort am 05.06.2020 16:07:13 von Silvia_Kubisch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage