Liebe DATEV, liebe Community:
Ich habe Probleme, den Hinweis nachzuvollziehen. Ich löse 7g in Höhe von 1.000 auf. Ich habe AHK von 3.122,52. Das ist doch nicht mal ein Drittel? Warum dann der Hinweis #ANL16015, dass die 50% überschritten werden?
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Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo.
ändere das DATUM beim IAB auf den 30.12.2020 und schaue ob es dann funktioniert.
Viele Grüße
Hallo, das war es leider nicht, der Hinweis kommt weiterhin.
Moin,
meine Idee wäre, dass es an dem Vollabgang liegt.
Grundsätzlich muss das Wirtschaftsgut ja bis zum Ende des Folgejahres im Betrieb verbleiben. Das dies nun bei GWG durchaus der Fall ist, auch wenn der Vollabgang erfasst wird, spielt für die Prüfung wohl keine Rolle.
Wobei - wenn dies tatsächlich der Grund ist, wäre eine etwas andere Hinweismeldung sinnvoll...
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
ich spekuliere in die selbe Richtung. Wurde beim Anlegen evtl. die Option Vollabschreibung (04) gewählt? Falls ja, evtl. einfach mal versuchen ob es mit Sofortabschreibung (08) funktioniert. Mir scheint auch, dass es irgendwie mit dem Datum 30.12/31.12 zusammen hängt.
Es wurde die Abreibungsart 08 gewählt, bei Abschreibungsa45 04 wird der IAB gar nicht zugelassen.
Herr Lutz hatte Recht, es lag an der (automatischen) Vollabgangsbuchung. Da will ich mich gar nicht beschweren, wie Herr Lutz erklärte muss das Wirtschaftsgut ja im Folgejahr noch da sein, macht da also Sinn.
@DATEV ich würde aber darum bitten, dass in der Hinweismeldung auch die Beträge erscheinen, also der IAB-Betrag und der laut Programmberechnung zulässige IAB-Höchstbetrag. In komplizierteren Fällen kann man anhand der Beträge eventuell feststellen woran es hakt.