abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

"Die AHK-Minderung überschreitet 50% der AHK"

5
letzte Antwort am 25.06.2021 11:53:17 von f_mayer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
f_mayer
Meister
Offline Online
Nachricht 1 von 6
415 Mal angesehen

Liebe DATEV, liebe Community:

 

bild.pngIch habe Probleme, den Hinweis nachzuvollziehen. Ich löse 7g in Höhe von 1.000 auf. Ich habe AHK von 3.122,52. Das ist doch nicht mal ein Drittel? Warum dann der Hinweis #ANL16015, dass die 50% überschritten werden?

"

schmulz
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 6
395 Mal angesehen

Hallo.

 

ändere das DATUM beim IAB auf den 30.12.2020 und schaue ob es dann funktioniert.

 

Viele Grüße

0 Kudos
f_mayer
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 6
389 Mal angesehen

Hallo, das war es leider nicht, der Hinweis kommt weiterhin.

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 6
372 Mal angesehen

Moin,

 

meine Idee wäre, dass es an dem Vollabgang liegt.

 

Grundsätzlich muss das Wirtschaftsgut ja bis zum Ende des Folgejahres im Betrieb verbleiben. Das dies nun bei GWG durchaus der Fall ist, auch wenn der Vollabgang erfasst wird, spielt für die Prüfung wohl keine Rolle.

 

Wobei - wenn dies tatsächlich der Grund ist, wäre eine etwas andere Hinweismeldung sinnvoll...

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

STBMT
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
362 Mal angesehen

Hallo,

 

ich spekuliere in die selbe Richtung. Wurde beim Anlegen evtl. die Option Vollabschreibung (04) gewählt? Falls ja, evtl. einfach mal versuchen ob es mit Sofortabschreibung (08) funktioniert. Mir scheint auch, dass es irgendwie mit dem Datum 30.12/31.12 zusammen hängt. 

 

https://apps.datev.de/dnlexka/document/1001002

0 Kudos
f_mayer
Meister
Offline Online
Nachricht 6 von 6
322 Mal angesehen

Es wurde die Abreibungsart 08 gewählt, bei Abschreibungsa45 04 wird der IAB gar nicht zugelassen.

 

Herr Lutz hatte Recht, es lag an  der (automatischen) Vollabgangsbuchung. Da will ich mich gar nicht beschweren, wie Herr Lutz erklärte muss das Wirtschaftsgut ja im Folgejahr noch da sein, macht da also Sinn.

 

@DATEV ich würde aber darum bitten, dass in der Hinweismeldung auch die Beträge erscheinen, also der IAB-Betrag und der laut Programmberechnung zulässige IAB-Höchstbetrag. In komplizierteren Fällen kann man anhand der Beträge eventuell feststellen woran es hakt.

0 Kudos
5
letzte Antwort am 25.06.2021 11:53:17 von f_mayer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage