Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben.
Bei einem größeren Mandanten soll monatlich ein gewisser Betrag (Berechnungsgrundlage Vorjahr) für das abzurechnende Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgeld erfasst werden, damit der Aufwand im Monat der Abrechnung (Urlaubsgeld Juni, Weihnachtsgeld November) sich nicht so gravierend auswirkt. Der Aufwand soll einfach gleichmäßig auf die 12 Monate verteilt sich in der BWA auswirken.
Jetzt ist die die Frage: soll ich diese Beträge z.B. monatlich als Rückstellung erfassen und z.B. im Juni die Rückstellung komplett auflösen, da in diesem Monat auch das komplette Urlaubsgeld abgerechnet wurde? Dann ist aber der Personalaufwand in der BWA relativ niedrig, da ich auch bereits die Rückstellung auflöse, die ich erst ab Juli eigentlich erfasse.
Oder wie könnte ich dies eleganter erfassen?
Ich würde mich über einen zeitnahen Tipp freuen.
Vielen Dank im Voraus !
Moin,
Sie können als wiederkehrende Buchung monatlich das Urlaubs-/ Weihnachtsgeld gegen Rückstellung einbuchen.
Am wenigsten fehleranfällig wäre es, wenn Sie im Lohnprogramm hinterlegen, dass die Lohnart Urlaubs-/ Weihnachtsgeld automatisch gegen Rückstellung gebucht wird. So haben Sie keine zusätzliche Buchung (wie vermutlich bisher) in voller Höhe in den Aufwand.
Haben Sie keinen Einfluss auf die Lohnbuchungen, müssen Sie manuell im Juni und November jeweils umbuchen von Aufwand auf Rückstellung.
So bauen Sie monatlich das Rückstellungskonto auf und bringen es jeweils im Juni und November auf 0 Euro. Sie haben monatlich den Aufwand erfasst und auch im Juni und November mit jeweils 1/12. Lediglich bei Differenzen zwischen der Berechnungsgrundlage aus dem Vorjahr und dem laufenden Jahr haben Sie im Juni bzw. November etwas mehr oder weniger Aufwand in Höhe der Differenzen.
Beste Grüße
Stefan
Hallo,
so wurde dies bisher auch erfasst. Allerdings gefällt dem Mandanten die BWA Juni mit diesem Schema nicht.
Hierzu ein Zahlenbeispiel:
Januar bis Juni monatlich 10.000 € als Rückstellung erfasst (=gesamt 60.000 €)
im Juni Auflösung der Rückstellung in Höhe von 120.000 €, da in diesem Monat das komplette Urlaubsgeld ausbezahlt wird (=Soll-Saldo auf Kto. Rückstellung / Haben-Saldo auf Aufwandskonto)
Juli bis Dezember monatlich 10.000 € als Rückstellung erfasst (= Null-Saldo auf beiden Konten zum 31.12.)
Mir fällt aber jetzt keine optimale Lösung ein, damit die "Ausbuchung" der Rückstellung für den Zeitraum Juli bis Dezember sich nicht negativ auf die Personalkosten in der BWA auswirkt.
Vielleicht liegt aber auch ein genereller Denkfehler bei mir vor, wenn ich die Rückstellung für das Urlaubsgeld von Januar bis Dezember monatlich in der gleichen Höhe immer erfasse.
Vielen Dank im Voraus !
Hallo,
Sie dürfen im Juni die Urlaubsrückstellung nicht auflösen. Die Lohnbuchungen für das Urlaubsgeld müssen aus dem Lohn auf das Rückstellungskonto gebucht werden und am Jahresende muss das Rückstellungskonto dann auf 0 sein.
Gruß
Hallo,
wenn ich die Urlaubsrückstellung nicht auflöse, dann hab ich ja den Aufwand doppelt drin. Einmal durch die Erfassung der Rückstellung und einmal durch die Erfassung der Lohnbuchungen (Buchungsliste). Das stimmt m.E. auch nicht.
Gruß
Deswegen müssen ja die Lohnbuchungen für das Urlaubsgeld auf das Rückstellungskonto gebucht werden und nicht in den Aufwand.
auf welches Konto soll ich dann die Rückstellung buchen? Ich buche die Rückstellung auf ein Aufwandskonto im Lohnbereich, was soll ich sonst hierfür verwenden? Versteh ich echt nicht
Sie buchen wie folgt in der Fibu :
Aufwand / Rückstellung 10.000,00 € (jeden Monat)
Aus dem Lohn buchen Sie dann:
Rückstellung / Lohnverrechnungskonto 120.000,00 € (im Monat der Abrechnung)
Am Jahresende ist die Rückstellung dann auf 0 und der Aufwand ist 120.000,00 €.
Danke für die genaue Ausführung. Das Ergebnis ist bei mir das Gleiche, nur das ich eine Buchung aus dem Lohnprogramm auf das Aufwandskonto habe und eine Buchung für die Auflösung der Rückstellung.
Ich gehe daher weiter auf die Suche, wie ich das am Besten auf die Reihe bringe.
Danke !
@Inis schrieb:Hallo,
so wurde dies bisher auch erfasst. Allerdings gefällt dem Mandanten die BWA Juni mit diesem Schema nicht.
Hierzu ein Zahlenbeispiel:
Januar bis Juni monatlich 10.000 € als Rückstellung erfasst (=gesamt 60.000 €)
im Juni Auflösung der Rückstellung in Höhe von 120.000 €, da in diesem Monat das komplette Urlaubsgeld ausbezahlt wird (=Soll-Saldo auf Kto. Rückstellung / Haben-Saldo auf Aufwandskonto)
Warum lösen Sie 120.000 Euro auf? In Ihrem Beispiel sind im Juni 60.000 Euro aufzulösen und im November weitere 60.000.
EDIT: Im Juni werden 120.000 Euro ausgezahlt? Dann buchen Sie 60.000 Euro auf das Rückstellungskonto und weitere 60.000 Euro auf Aktive Rechnungsabgrenzungsposten.
Januar bis Juni monatlich 10.000 Euro Aufwand an Rückstellung
Im Juni 60.000 Euro Rückstellung an Aufwand und 60.000 Euro Aufwand an Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Juli bis Dezember monatlich 10.000 Euro Aufwand an Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
das Thema beschäftigt uns auch gerade und wir suchen nach Vereinfachung der Abläufe.
Im Oktober kommt bei uns eine Einmalzahlung. Ab sofort werden wir die Rückstellung mit jeweils 1/12 bereits ab November aufbauen. Rechnungsabgrenzungsposten brauchen wir dann im Oktober, wenn die Zahlung gegen Rückstellung gebucht wird, nicht mehr buchen. Das finden wir auch deswegen sachlich gerechtfertigt, weil niemand, der vor Jahresende ausscheidet, den Einmalbetrag zurückzahlen muss.
Arbeit macht jetzt noch die Differenz zwischen Rückstellungsbetrag und tatsächlicher Summe der Einmalbeträge im Oktober. Wer hat dafür ein schlankes und sachlich gutes Verfahren? Ziel ist es, eine möglichst genaue Verteilung auf die belasteten Kostenstellen zu erreichen. Wir geht Ihr damit um?