Hallo zusammen,
gibt es die Möglichkeit das zwingende Erfassen von Kostenstellen abzustellen?
Da mein Mandant gerade alles etwas umstrukturiert wird zurzeit keine Auswertung dazu benötigt.
Danke und beste Grüße
Stefan
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Steufa2018 Sie sagen es: Wird zur Zeit keine Auswertung benötigt. --> In einem Jahr sollen dann die Kosten aufgeschlüsselt in der alten und neuen Struktur verglichen werden. --> Dann liegen die Daten nicht vor....
Mit sowas wäre ich immer vorsichtig. Zumal der Aufwand die KST mit zubuchen nicht so hoch sein sollte.
Hallo,
sofern die Berechtigungen im System das nicht verhindern ist hier beschrieben wie die Eingabeunterstützung bzw. Kontrolle geändert werden kann:
Steuerungsdaten eines KOST-Systems erfassen und bearbeiten
-> siehe Plausibilität Buchen bearbeiten
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
zurzeit war es nicht wirklich eine Auswertung, da ich nur Info bei den Debitoren erhalten habe - vom Aufwand wurde das noch nie aufgeteilt...daher hatte er jetzt gesagt, dass es zurzeit keinen Sinn ergibt das zu führen.
Und der Aufwand ist bei weitem höher, da ich ich Debitorendaten ohne KOST komplett einspielen kann - mit KOST funktioniert dies aber nicht und muss dann manuell erfasst werden
@Steufa2018 : "Und der Aufwand ist bei weitem höher, da ich ich Debitorendaten ohne KOST komplett einspielen kann - mit KOST funktioniert dies aber nicht und muss dann manuell erfasst werden "
Ich habe das noch nie getestet kann mir aber nicht vorstellen, dass das nicht gehen sollte. 🤔 Wobei ja in der DATEV Welt vieles möglich ist was wo anders nicht geht und umgekehrt.
@metalposaunist : Debitoren(stamm?)daten nicht mit Kostenstellen importieren? --> Was sagst du dazu?
@jjunker schrieb:
@metalposaunist : Debitoren(stamm?)daten nicht mit Kostenstellen importieren? --> Was sagst du dazu?
Keine Ahnung, sorry 😬. Ich bin EDV, meine Kollegen sind die FiBu. Ich weiß, worum's inhaltlich geht aber beim technischen bin ich in REWE raus. Das schaffen die Kollegen meist ohne mich. Also lerne ich da nichts zu.
@metalposaunist du Glücklicher. Sobald hier das Wort Import steht bin wieder mal ich gefragt...
Also es zurzeit so:
Ich erfasse manuell die Debitoren (ca. 600 pro Monat).
Es ist schon lange geplant, dass ich diese per Import einspielen kann. Nur leider scheiterte dies immer am Mandanten, da er die Datei nicht exportieren konnte oder wenn nur halb.
Die Debitoren erfasse ich also mit KOST1-Wert. Bei der Importdatei ist dieser KOST-Wert aber nicht mit dabei, da der Mandant bei sich nicht wirklich gut führt...ich arbeite zurzeit nur anhand Notizen auf den Rg.
Mein Problem besteht also darin, dass der Mandant die Sinnlosigkeit des Erfassens (und somit auch die höhere Gebührenrechnung) verstanden hat.
Daher kann ich ab 2021 die Erfassung von KOST weglassen.
Nur wenn ich KOST nicht fülle, kommt jedes mal die Meldung des KOST1 nicht gefüllt ist. Sowohl bei Debitoren, als auch im Aufwandbereich.
Ich wollte jetzt wissen, wie man diese Meldung abstellen kann. Aktuell hatte ich noch keine Zeit gefunden, das Dok. von oben anzusehen, ich wollte nur einmal noch meinen Fall erklären.
Ich denke, es wird daran liegen, dass ein anderes Feld gefüllt ist, dass eine "Eingabepflicht" bei KOST provoziert, zB. KOST-Datum.
Aber sicher bin ich mir nicht...
leider nicht 😞
@Steufa2018 schrieb:Mein Problem besteht also darin, dass der Mandant die Sinnlosigkeit des Erfassens (und somit auch die höhere Gebührenrechnung) verstanden hat.
Ich wollte jetzt wissen, wie man diese Meldung abstellen kann.
Die Frage ist natürlich wer das mit KOST überhaupt einmal eingeführt hat. War es der Mandant selbst, wurde er nur falsch verstanden, oder war ein Mitarbeiter der das vorher bearbeitet hat...
Zur Frage:
Das sind die entsprechenden Einstellungen im kost-System. Einfach so einstellen dass es nicht angemeckert wird. Damit bleibt das System ansich aktiv. Allerdings kann man das auch bei Nichtnutzung gleich deaktivieren (im neuen WJ bspw)...
Hallo Steufa2018,
bekommen Sie beim Erfassen die Meldung "#REW02327 die Kontonummer xxxx ist für die Kosten- und Leistungserfassung relevant. Daher ist eine Eingabe in KOST1 erforderlich"? Dann können Sie diese Plausibilitätsprüfung ausschalten wie folgt:
Damit haben Sie die KOST-Prüfung beim Belege buchen ausgeschaltet und die o. g. Meldung sollte nicht mehr kommen.
Mit freundlichem Gruß
Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung
DATEV eG
Vielen, vielen Dank. Sie haben mir viel Zeit und Geld erspart.