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ein kleiner Friseursalon will unbedingt mit "offener Ladenkasse" weitermachen, falls möglich. Geht das noch ?

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letzte Antwort am 29.01.2025 14:06:08 von ulli_preuss
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Keiner_von_Denen
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In diesem Fall scheut die Mandantin den Aufwand und die Investitionen in ein Kassensystem mit TSE-Modul.

 

Bisher wird handschriftlich eine "offene Ladenkasse" geführt.

 

martin65
Meister
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Warum sollte das nicht funktionieren? Solange die Bar-Umsätze einzeln aufgeführt werden. Bei kleineren Salons dürfte dies i.d.R. kein Problem darstellen. 

Neu_hier
Fachmann
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Mein letzter Stand ist...geht noch. Wenn kein elektronisches Kassiersystem vorhanden ist (unabhängig von TSE) bleibt wohl auch die (korrekt geführte) offene Ladenkasse zulässig. 

Das befreit aber nicht von der Einzelaufzeichungspflicht (was, wer, wann, wie hoch etc.). Der Friseur muss generell wohl zudem auch die Namen und Adresse der Kunden hier einbeziehen. 

Sehr kritisch beäugt wird dies seitens der Finanzverwaltung seit Jahren dennoch und das Mandat wäre gut beraten, in der modernen Welt anzukommen. Wenn sowieso in Kürze dicht gemacht wird, ist das aber auch egal.

Danke
Keiner_von_Denen
Einsteiger
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@Neu_hier  schrieb:

Mein letzter Stand ist...geht noch. Wenn kein elektronisches Kassiersystem vorhanden ist (unabhängig von TSE) bleibt wohl auch die (korrekt geführte) offene Ladenkasse zulässig. 

Das befreit aber nicht von der Einzelaufzeichungspflicht (was, wer, wann, wie hoch etc.). Der Friseur muss generell wohl zudem auch die Namen und Adresse der Kunden hier einbeziehen. 

Sehr kritisch beäugt wird dies seitens der Finanzverwaltung seit Jahren dennoch und das Mandat wäre gut beraten, in der modernen Welt anzukommen. Wenn sowieso in Kürze dicht gemacht wird, ist das aber auch egal.


"in der modernen Welt anzukommen" bedeutet beim Thema "Kassenführung" aber trotzdem ein Rattenschwanz an Pflichten und Voraussetzungen, z.B. "modernes Kassensystem" mit TSE, Belegausgabepflicht, Verfahrensdokumentation und einige andere Kröten, die man schlucken muss

 

"Kassenführung" IST und BLEIBT ein heikles Thema, ob analog oder digital !

 

Mandanten lassen sich nicht gerne zu irgendetwas zwingen, sondern wollen möglichst Alternativen sehen und Vor- und Nachteile abwägen können.

Ich bin ziemlich gespannt wie es weitergeht mit diesem Salon und mit diesem Thema

 

Der Idealzustand ist ja immer, wenn alle Beteiligten mit der Problemlösung zufrieden sind 😉

ulli_preuss
Fachmann
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@Keiner_von_Denen 

"in der modernen Welt anzukommen" bedeutet beim Thema "Kassenführung" aber trotzdem ein Rattenschwanz an Pflichten und Voraussetzungen, z.B. "modernes Kassensystem" mit TSE, Belegausgabepflicht, Verfahrensdokumentation und einige andere Kröten, die man schlucken muss

Mandanten lassen sich nicht gerne zu irgendetwas zwingen, sondern wollen möglichst Alternativen sehen und Vor- und Nachteile abwägen können.

 

Befreien Sie sich von Ihrem Helfersyndrom. Sie sind nicht dafür da, dem Mandanten irgendwelche Alternativen vorzuführen. Dann kommen Sie auch gar nicht erst in die Situation, dass der Eindruck entstehen kann etwas erzwingen zu wollen.

Der Mandant hat als späterer Benutzer ohnehin die Pflicht, sich mit der Materie auseinander zu setzen. Er muss das Kassensystem bis 30.06.2025 an die FinVerw melden, nicht Sie. Lassen Sie sich bloß nicht dafür einspannen, vor allem nicht von Mandaten die dazu neigen, ungeöffnete Post jeglicher Art an den Steuerberater zu schicken. 

Sie können Ihrerseits Informationen geben, wie welche Art der Kassenführung aussehen sollte, was im Prüfungsfalle erfahrungsgemäß den wenigsten Stress verursacht u. ä., aber die "Kröten" muss das Mandat schlucken. 

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
RAHagena
Meister
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@Keiner_von_Denen  schrieb:

 

In diesem Fall scheut die Mandantin den Aufwand und die Investitionen in ein Kassensystem mit TSE-Modul.

 

Bisher wird handschriftlich eine "offene Ladenkasse" geführt.

 


Aufpassen mit den Begrifflichkeiten!

Eine offene Ladenkasse ist ein Konstrukt, bei dem das Geld in einen großen "Topf" geworfen- und nach Feierabend ausgezählt wird. Dies wäre bei einem Friseur eindeutig unzulässig, da notwendige Voraussetzung ist, dass der Vorgang der Dokumentation länger dauert, als der kassierte Vorgang. Bei der Pommes im Stadion ist dies bereits fraglich! Bei einem Friseur geht offene Ladenkasse eindeutig nicht. 

 

Es spricht aber rechtlich nichts dagegen, die notwendigen Einzeldokumentationen in Papierform vorzunehmen!

Ob das sinnvoller und kundenfreundlicher ist als bspw. ein einfacher Orderbird mini, der export-Funktionen und integrierte Handy-Zahlung ermöglicht, muss dann jede(r) selbst wissen. 

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Keiner_von_Denen
Einsteiger
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bei mir hat sich die folgende Aussage "eingeprägt":

 

Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, müssen diese ab 2025 beim Finanzamt melden. Für die Meldung gilt eine Übergangsfrist bis Juli. 

Ab 1. Juli 2025 müssen alle neu angeschafften Systeme innerhalb eines Monats gemeldet werden. Für bestehende gilt eine Übergangsfrist bis zu 31. Juli 2025

Unternehmen, die bisher kein elektronisches Kassensystem nutzen, können es auch nicht registrieren.

 

Ein Verbot der Führung der (handschriftlichen) "Offenen Ladenkasse" bzw. eine Verpflichtung zum Einsatz eines elektronischen Kassensystems ab dem 1.1.2025 oder ab dem 31.07.2025 ist mir bisher nicht begegnet.

 

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martin65
Meister
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Hallo @ulli_preuss ,

 

ich gehe davon aus, dass Sie keine kleine Friseursalons als Mandanten betreuen. Klein heißt in diesem Fall, dass der Jahresüberschuss wirklich "Klein" ist und der/die Unternehmer/in mit einem verdienenden Partner lebt, der die Miete und sonstige Aufwendungen im privaten übernimmt.

 

Ein Helfersyndrom würde ich bei @Keiner_von_Denen ausschließen. Er macht seine Arbeit und berät die Mandantin. 

 

Inwieweit Steuerberater der Pflicht zu beraten nachkommen bleibt jedem selbst überlassen. Mandanten mit ihren Sorgen alleine zu lassen entspricht nicht meinem Berufsbild. 

 

Friuseursalons benötigen i.d.R. keine große EDV-Technik und deshalb macht die Anschaffung eines Kassensystems auch nicht wirklich Sinn. Ich rate Mandanten aus dieser Branche zur offenen Ladenkasse; alternativ auf Bargeld generell zu verzichten. 

 

Gruß

 

Martin Heim

 

Neu_hier
Fachmann
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Korrekt: Aufpassen mit den Begrifflichkeiten. Sehr wichtig.

 

Die Finanzverwaltung Niedersachsen definiert die offene Ladenkasse in zwei Ausprägungen:

 

1. Der von Ihnen beschriebene Topf / Retrograde Ermittlung der Einnahmen (Zigarrenkiste)

2. Ein handschriflich geführtes Kassenbuch (manuelle Einzelaufzeichnungen)

Daraus folgt, dass der Friseur sehr wohl eine offene Ladenkasse (Kassenführung ohne Einsatz technischer Hilfsmittel) führen darf, allerdings im Idealfall nur in der Ausprägung Nr. 2 (Einzelaufzeichnung, Kunden sind bekannt etc.).

Aber auch hier (Ausprägung Nr. 2) ist die Tiefe der zugehörigen Einzelaufzeichnungen (z.B. Name und Adresse des Kunden) nicht eindeutig rechtlich oder richterrechtlich geregelt. Es kommt daher auch beim Friseuer "darauf an", was ihm zumutbar und möglich ist (Beweisführung durch den Steuerpflichtigen). 

Sofern der Friseur nicht buchführungpflichtig ist, ist weder eine Kassenführung der obigen Ausprägungen obligatorisch noch in anderer und schon gar nicht in elektronischer Form.

Eine bloße Einzelaufzeichnung der Geschäftsvorfälle ist hier ausreichend (Barquittungen mit allen Informationen beim Ausgangsumsatz und entsprechende Bar-Eingangsrechnungen). Aus meiner Sicht sollte nach dem Grundsatz: "Teue nichts, was du nicht tun musst" auch nicht mehr getan werden (Keine Kassenführung beim nicht-buchführungspflichtigen). Das bezieht sich aber NUR auf das Steuerrecht, betriebswirtschaftlich kann das ein falscher Rat sein.

Beim Führen einer Kasse* gibt es einen entsprechenden, rechtlichen Erfüllungshorizont. Beim zulässigen Nichtführen, hat dieser keine Bedeutung.

* Der Begriff "Kasse" ist hier immer kaufmännisch/handelsrechtlich gemeint. Die Aufzeichnung des betrieblichen Bargeldes in seiner vollständigen Entwicklung. Es gibt auch den "allgemeinen" technischen Begriff, der oft etwas anderes meint (z.B. von Softwareherstellern). 

Danke
Keiner_von_Denen
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@martin65 ,

 

Sie haben die Situation gut beschrieben.

 

Der Friseursalon ist im Souterrain des eigenen EFH eingerichtet.

 

Die wenigen Zahlungsvorgänge pro Tag und das Führen des handschriftlichen Kassenbuchs haben die Mandantin bisher (seit Jahrzehnten) nicht überfordert.

 

Falls die Mandantin nicht zur Anschaffung eines modernen elektronischen Kassensystems gezwungen wird, würde sie sehr gerne darauf verzichten.

 

Und da offenbar eine "Offene Ladenkasse" weiterhin zulässig ist, muss ich die Mandantin nicht auf die Suche nach einem geeigneten "modernen" Kassensystem und nach einem seriösen Händler schicken. 

Dass man beim Finanzverwaltung mit einer "Offenen Ladenkasse" mehr und mehr unter Generalverdacht des Steuerbetrugs gerät, ist bekannt.

 

Vielleicht hat @ulli_preuss ja auch ohne Helfersyndrom ein paar Vorschläge für gut geeignete, komfortable und bezahlbare Kassensysteme für kleine Friseursalons 😉

 

Neu_hier
Fachmann
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Gar keine Kasse führen (wenn nur aufzeichungspflichtig) wäre aus meiner Sicht aber noch viel, viel besser und es gäbe dann auch keinen Generalverdacht.....

Danke
RAHagena
Meister
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@Neu_hier  schrieb:

Korrekt: Aufpassen mit den Begrifflichkeiten. Sehr wichtig.

 

Die Finanzverwaltung Niedersachsen definiert die offene Ladenkasse in zwei Ausprägungen:

 

1. Der von Ihnen beschriebene Topf / Retrograde Ermittlung der Einnahmen (Zigarrenkiste)

2. Ein handschriflich geführtes Kassenbuch (manuelle Einzelaufzeichnungen)
 


Tatsächlich gibt es die offene Ladenkasse mit und ohne Einzelaufzeichnungen https://lstn.niedersachsen.de/download/150368/Merkblatt_Kassenfuehrung.pdf 

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ulli_preuss
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@martin65 

Sie werden es glauben müssen: Wir haben zwei Friseure in der Mandantschaft. Ein Betrieb mit zwar nur zwei Angestellten + Inhaber, aber recht gutem Umsatz. Ein anderer Betrieb ist ähnlich dem beschriebenen "Ich habe mir das Erdgeschoss zum Laden ausgebaut."

Der erste Betrieb hat ein Kassensystem im Einsatz (habe den Namen momentan nicht parat), welches seit einigen Jahren mehr oder weniger gut die Arbeit verrichtet. Der Mandant ist zwar froh, dass er damals die Investition getätigt hat, würde uns aber den Kopf abreißen, wenn wir es gewesen wären, die ihm genau dieses empfohlen hätten. 

Und das ist der Punkt, auf den ich hinaus will. Es ist nicht meine Aufgabe, mich auf dem Markt der Kassenlösungen schlau zu machen und mich auch noch regelmäßig um Wissensupdates zu kümmern. Dafür gibt es Fachleute. Es geht ja auch keiner zum Zahnarzt, wenn das Auto qualmt.

Stellt man eine Empfehlung aus, wird man herangezogen, wenn sich hinterher herausstellt, dass das System aus was für Gründen auch immer nicht passt.

"Netter" Nebenbeieffekt (= eigene Erfahrung bei einem Einzelhändler): Wen ruft das Mandat wohl zuerst an, wenn Probleme auftauchen? Wenn man dann anmerkt, dass man gar nicht für technische Hilfeleistungen ausgebildet ist und an den Hersteller verweist, wird das u. U. als Arbeitsverweigerung ausgelegt. 

Bitte nicht falsch verstehen:
Dem Mandat das Pro und Contra einer "offen" Ladenkasse zu erläutern oder ganz allgemein Informationen zum Führen einer Kasse zu geben, ist auch für mich selbstverständlich. Sobald es aber z. B. in die technische Richtung driftet, bin ich bis auf den Hinweis der zwingend vorgeschriebenen TSE (= also bitte keine noch so günstigen Altgeräte über Kleinanzeigen kaufen) raus. 

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
ulli_preuss
Fachmann
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@Keiner_von_Denen 

Siehe meinen Kommentar auf @martin65 .

(Der von mir angesprochene "EG-Betrieb" führt übrigens immer noch eine handgeschriebene Kasse mit Einzelaufzeichnungen, Zählprotokollen und dem ganzen anderen Gedöns; keine DATEV Kassenbuch online, denn dies gilt ja durchaus als EDV-gestütztes Vorerfassungssystem und damit kommt wieder in ganz andere Höllenkreise.)

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
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letzte Antwort am 29.01.2025 14:06:08 von ulli_preuss
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