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Zwangsfestschreibung/Stapelerfassung/Bankenmodul

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letzte Antwort am 12.04.2018 17:34:33 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Vielleicht kann mir einer der DATEV-Genies mir mitteilen, wie ich folgende Quadratur des DATEV-Kreises hinbekomme?

Ich muss eine Bankbuchung für den Monat 04/2018 vornehmen, da ich jetzt mit der Bf. 03/2018 einen Datumsüberhang für die Bankgebühren habe.

In der Stapelerfassung kann ich aber keinen Bankenverbuchung vornehmen und die 3 Bankbuchungen möchte ich nun auch nicht unbedingt mit der Datenübermittlung zwangsfestschreiben, damit ich eine UStVA für 03/2018 erhalte.

Also Ihr DATEV-Genies; Wie löse ich jetzt das Problem?

Ich erwarte dringend eine Rückantwort seitens der DATEV.

Gruß A. Martens

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Thomas_Kahl
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Haben Sie es mal ausprobiert? Ich habe auch eine Fall, wo ich immer schon Belege für den Folgemonat habe. Den wähle ich beim Senden an das RZ immer ab, bzw. wird er mittlerweile gar nicht mehr mit vorbelegt. Da gab es auch noch nie Probleme und die UStVA wurde auch immer erstellt und übermittelt.

MfG
T.Kahl
köpke
Beginner
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Also wenn nur die UStVA für den Monat 03.2018 übermittelt werden soll erfolgt eine Festschreibung auch nur bis März und die UStVA wird gesendet. Der April bleibt weiterhin offen. Das funktioniert genauso wenn alles auch über das RZ festgeschrieben werden soll

Gelöschter Nutzer
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Ich hatte mich bisher nicht getraut, aber schön zu wissen, dass es so geht. Was aber definitiv nicht geht, ist einen Vorlauf vor dem BF-Monat noch offen zu halten.

Also, Bf. 03/2018 und noch Korrekturbuchungen für 02/2018. Hier wird auf jeden Fall immer eine Festschreibung verlangt, zumindest hatte mich DATEV-Rewe hier angequakt. Manchmal wartet man noch auf eine Rückantwort/Belege des Mandaten, möchte aber den laufenden Monat schon einmal abschließen.

Gruß A. Martens

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Die Zauberformel ist die Auswahl "individuell festschreiben", nicht festgeschriebene Vorläufe bleiben dann offen. Beim Senden dann noch die Warndialoge wegklicken und auf "Senden".

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peter
Meister
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Hallo,

aber schön zu wissen, dass es so geht.

Ich falle dann aber des öfteren beim Ausdruck der Auswertungen 'auf die Schnauze'.

Beim Ausgeben der Auswertungen wird automatisch der aktuellste Buchhaltungsmonat vorbelegt und mir ist es schon des öfteren passiert dass ich erst nach dem Start des Druckens bemerkt habe, dass ich vergessen habe den 'richtigen' Monat auszuwählen.

Gruß
Peter
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Gelöschter Nutzer
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Hallo,

aber schön zu wissen, dass es so geht.

Ich falle dann aber des öfteren beim Ausdruck der Auswertungen 'auf die Schnauze'.

Beim Ausgeben der Auswertungen wird automatisch der aktuellste Buchhaltungsmonat vorbelegt und mir ist es schon des öfteren passiert dass ich erst nach dem Start des Druckens bemerkt habe, dass ich vergessen habe den 'richtigen' Monat auszuwählen.

Das kenne ich und ich möchte nicht wissen, wie viele Bäume hierfür schon ihr Leben lassen mussten!

Schöner wäre es, wenn immer auf den letzten journalisierten Vorlauf verwiesen wird. Zumindest sollte das in den Optionen so hinterlegt werden können.

Aber die Wunschliste ist ja jetzt schon so dick, wie ein Telefonbuch einer mittleren Großstadt. Und DATEV kommt hier gar nicht aus dem Quark.

Gruß A. Martens

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Gelöschter Nutzer
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Hallo K. Pf.,

worauf bezieht sich denn Ihre Antwort jetzt. Ich bin da etwas irritiert.

Die Zauberformel ist die Auswahl "individuell festschreiben", nicht festgeschriebene Vorläufe bleiben dann offen. Beim Senden dann noch die Warndialoge wegklicken und auf "Senden".

Mein letzter Einwand betraf:

Also, Bf. 03/2018 und noch Korrekturbuchungen für 02/2018. Hier wird auf jeden Fall immer eine Festschreibung verlangt, zumindest hatte mich DATEV-Rewe hier angequakt. Manchmal wartet man noch auf eine Rückantwort/Belege des Mandaten, möchte aber den laufenden Monat schon einmal abschließen.

Meines Erachtens muss ich doch immer ältere Vorläufe zwangsfestschreiben, auch wenn ich diese USt-VA per DATEV-Rechenzentrum übermitteln lasse?

Gruß A. Martens

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Wenn wir jetzt über KaReWe reden und nicht über das Mittelstandsprogramm dann meine ich dies hier:

individuell.png

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Gelöschter Nutzer
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Ja, das meinte ich.

Und damit kann ich einen Vorlauf für 04/2018 festschreiben, ohne den vorherigen für 03/2018 festzuschreiben und eine UStVA für 04/2018 erstellen?

Dann kann ich doch auch immer die EB-Werte ausklammern.

Also, da bin ich ja platt.

Und wozu führen wie die ganze Zeit die Diskussion über die Zwangsfestschreibung von EB-Werten?

Gruß A. Martens

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Und damit kann ich einen Vorlauf für 04/2018 festschreiben, ohne den vorherigen für 03/2018 festzuschreiben und eine UStVA für 04/2018 erstellen?

       

Das funktioniert aber nur mit dem Sonderrecht "Übermittlung ohne Festschreibung" und wird entsprechend dokumentiert.

Und dann sind wir wieder in der bisherigen Diskussion...

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Gelöschter Nutzer
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Vielen Dank für die Klarrstellung.

Gruß A. Martens

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letzte Antwort am 12.04.2018 17:34:33 von Gelöschter Nutzer
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