Liebe DATEV Community,
folgendes Thema hat sich bei mir aufgetan:
Für eine große Mandatsgruppe besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft.
Das Finanzamt hat nun, nach längerem hin und her, den Beginn einzelner Organgesellschaften festgelegt, welche teilweise mitten in einen Voranmeldungszeitraum fallen, z. B. 20.05.2021.
Sämtliche Organgesellschaften werden mit monatlichen Buchungsstapel gebucht bzw wurden umgestellt, da die Organträgerin per se ebenfalls (ohne Organschaft) zur monatlichen UStVA Abgabe verpflichtet ist.
Gibt es in Kanzlei Rechnungswesen die Möglichkeit für z. B. Mai 2021 eine zeitanteilige UStVA zu erstellen, welchen den Zeitraum 01.01.-19.05.2021 beinhaltet, da alle Umsätze / USt und VoSt ab 20.05.2021 in die Organschaft einfließen und somit über die Organträgerin konsolidiert erstellt werden müssen?
Bitte keine negativ Antworten, sondern nur sachdienliche Hinweise, ob das geht 🙂
Vielen Dank für das Feedback.
Mit Freundlichen Grüßen
Christian Wölfl
@Christian_Woelfl schrieb:Bitte keine negativ Antworten, sondern nur sachdienliche Hinweise, ob das geht 🙂
Mist, dann bin ich raus 😄
Dürfte aber nicht gehen, zumindest ist es mir nicht bekannt wie. Datev zieht die USt aus den Buchungsstapeln. Wenn also die Buchungsperiode auf März endet, dann zählt diese einheitlich bei USt in den März. Unabhängig davon ob Januar oder Februarbuchungen ebenfalls vorhanden sind.
Ich würde bis zum 19.05. buchen, den Rest in einem separaten Vorlauf, der dann entfernt wird zur UStVA und danach wieder eingespielt wird. Nach dem senden der UStVA muss man in den Stammdaten eh auf keine umstellen - soweit ich weiß.
Damit hätte man dann zumindest über den Organunternehmen die Werte gemeldet die bis dahin zuzurechnen sind. Den Rest macht man dann ja über den Organträger.
Was ich mich noch frage: Die Jahresangabe sollte wohl eigentlich 2022 sein?
Außer eine manuelle Erfassung über das Programm -DÜ Formuare Rewe- i.V.m. dem Telemodul (noch bis 10/22) biete sich aus meiner Sicht keine schnelle Lösung.
@renek besten Dank für die Erläuterungen.
So hätte ich es mir auch schon fast gedacht.
PS:
Was ich mich noch frage: Die Jahresangabe sollte wohl eigentlich 2022 sein?
20.05.2021 ist schon richtig gemeint, 2022 würde ja noch gar keinen Sinn machen.
Aber bitte nicht fragen, großes Chaos.......
Mit Freundlichen Grüßen
Christian Wölfl
@Christian_Woelfl schrieb:20.05.2021 ist schon richtig gemeint, 2022 würde ja noch gar keinen Sinn machen.
Aber bitte nicht fragen, großes Chaos.......
Mich hatte es nur irritiert, weil monatliche Anmeldung und dann 2021. Das würde ja bedeuten dass es schon vorbei ist und die Anmeldungen komplett durch wären...
War bloß interessant weil ich selbst noch keine Organschaft in den Fingern hatte.
Chaos und Finanzamt sind doch Aussagen die kongruent sind, oder? 😄