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Zahlungsverkehr spielt die Bank nur zum Teil ein

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letzte Antwort am 01.09.2023 11:34:40 von Kevin_Obermeier
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KruegerKOB
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Guten Morgen,

 

in letzter Zeit haben wir vermehrt, dass bei der Einspielung der Bankdaten über Datev Zahlungsverkehr nur einen Teil der Kontoumsätze übertragen wird. In DUO stehen beispielsweise die Daten bis August zur Verfügung, aber in Kanzlei Rewe kommen sie nur bis zum 19.06. an.😵

 

Weiß vielleicht jemand, was hier das Problem ist?

 

Lieben Dank schonmal.

 

 

 

Kategorie angepasst von @Angelika_Roßmeisl 

metalposaunist
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Dann läuft vermutlich der Zahlungsverkehr online-Betrieb nicht, der die Umsätze aus dem RZ automatisiert holt und der FiBu zur Verfügung stellt. Den Fall hatten wir die letzte Zeit auch häufiger. Dass der Zahlungsverkehr online-Betrieb an sich nicht wirklich zuverlässig ist, kenne ich aus meiner Solution Partner Zeit. Auch da schon hatten wir das Problem. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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KruegerKOB
Einsteiger
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Mhhh. Kann der den selektiv nicht richtig arbeiten? Denn es betrifft komischerweise nur ein paar Mandanten und nicht alle.🤔

 

Danke für die Aufklärung

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metalposaunist
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@KruegerKOB schrieb:

Kann der den selektiv nicht richtig arbeiten?


Bei DATEV ist alles möglich 😆. Prüfen kann ja nicht schaden. Und bei den betreffenden Mandanten im Zahlungsverkehr zur IBAN > Rechtsklick und Umsatzabfrage starten. Wenn dann dort DATEV RZ als Quelle hinterlegt ist und alle Umsätze vorhanden sind, liegt's am online-Betrieb. Zusätzlich gerne prüfen, welches Datum im Zahlungsverkehr hinterlegt ist, ab wann Umsätze aus dem RZ abgerufen werden und prüfen, wann die letzte Umsatzabfrage lief. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
DATEV-Mitarbeiter
Kevin_Obermeier
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @KruegerKOB 

 

das die Umsätze bei nur bei manchen Mandanten nicht kommen kann einige Ursachen haben z.B was sehr typisch ist wenn der Mandant in Unternehmen Online RZ-Bankinfo und HBCI im Einsatz hat. Prüfen Sie doch mal Ihre Quellen wie diese im Zahlungsverkehr und Rechnungswesen geschlüsselt sind. Evtl. hilft Ihnen das  Dokument  Elektronische Bankkontoumsätze über DATEV Bank online (PIN/TAN - Drittanbieter-Schnittstelle) übernehmen weiter.

 

Mit freundlichen Grüßen
Kevin Obermeier | Service Zahlungsverkehr (FIBU) | DATEV eG
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susanne_koch
Aufsteiger
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Hallo @Kevin_Obermeier , kann es daran liegen, dass der Mdt. die Umsätze grundsätzlich erst über Bank online abholen muss, ehe sie automatisch in den Datev Zahlungsverkehr eingespielt werden?

 

So heißt es nämlich in dem von Ihnen genannten DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1007578 unter 2.1:

"Die Bankverbindung wird im DATEV Zahlungsverkehr angelegt und die Umsätze, die mit dem PIN/TAN-Verfahren (Drittanbieter-Schnittstelle) in DATEV Bank online abgerufen wurden, werden automatisch nach DATEV Zahlungsverkehr übernommen. Die Umsätze können anschließend sofort in das DATEV-Rechnungswesen-Programm übernommen werden. Weiter mit Kapitel 2.2."

 

Muss der Mdt also wirklich immer erst die Umsätze in Bank online manuell abgerufen haben, ehe sie dann in den Zahlungsverkehr übernommen werden? Geht das nicht automatisch??

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DATEV-Mitarbeiter
Kevin_Obermeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @susanne_koch ,

 

wenn die Quellen bei Ihnen auf HBCI geschlüsselt sind im Programm dann ist es notwendig das der Mandant aktiv die Umsatzabfrage über HBCI in Unternehmen Online anstößt.

 

Und da kommt dann sehr oft dieses Mischszenario zustande: Mandant sieht in Unternehmen Online die Umsätze da diese automatisch z.B über die RZ-Bankinfo eingespielt werden.

Sie können diese dann allerdings nicht übernehmen da Ihre Quellen auf HBCI geschlüsselt sind und der Mandant diesen Datentopf nicht mehr füllt da er keine Abfrage durchführt.

Mit freundlichen Grüßen
Kevin Obermeier | Service Zahlungsverkehr (FIBU) | DATEV eG
susanne_koch
Aufsteiger
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Danke @Kevin_Obermeier 

Dann erfordert HBCI immer die "Vorarbeit" des Mandanten - bei RZ-Bankinfo kann die Kanzlei jederzeit auf die Umsätze zugreifen und buchen, ohne dass der Mdt. Umsätze geholt hat.

 

metalposaunist
Unerreicht
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@susanne_koch schrieb:

Dann erfordert HBCI immer die "Vorarbeit" des Mandanten - bei RZ-Bankinfo kann die Kanzlei jederzeit auf die Umsätze zugreifen und buchen, ohne dass der Mdt. Umsätze geholt hat.


Korrekt. Nur nicht jede Bank bietet RZ-Bankinfo an und via RZ-Bankinfo kann das Mandat via DUO nicht selbst zahlen. Mit HBCI kann auch die Kanzlei meine ich bis zu 90 Tage selbst aktualisieren, ehe eine TAN vom Mandanten abgefragt wird. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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DATEV-Mitarbeiter
Kevin_Obermeier
DATEV-Mitarbeiter
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 Mit HBCI kann auch die Kanzlei meine ich bis zu 90 Tage selbst aktualisieren, ehe eine TAN vom Mandanten abgefragt wird.



Grundsätzlich laut der PSD2-Richtlinie sollte jede Person die Umsätze abruft auch in der Lage sein eine TAN zu erstellen.

Und diese 90 Tage sind das maximum was ohne TAN geht danach wird auf jeden Fall eine TAN gefordert, allerdings aus Erfahrung haben viele Banken einen deutlich niedrigeren Intervall als diese maximalen 90 Tage.

Mit freundlichen Grüßen
Kevin Obermeier | Service Zahlungsverkehr (FIBU) | DATEV eG
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metalposaunist
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@Kevin_Obermeier schrieb:

Grundsätzlich laut der PSD2-Richtlinie sollte jede Person die Umsätze abruft auch in der Lage sein eine TAN zu erstellen.


Nicht, wenn wir als Berater auf den 🔄 Button klicken, obwohl der Mandant HBCI eingerichtet hat - oder geht das sowieso rein technisch nicht? 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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DATEV-Mitarbeiter
Kevin_Obermeier
DATEV-Mitarbeiter
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 Hallo @metalposaunist ,

 


@metalposaunist  schrieb:

@Kevin_Obermeier schrieb:

Grundsätzlich laut der PSD2-Richtlinie sollte jede Person die Umsätze abruft auch in der Lage sein eine TAN zu erstellen.


Nicht, wenn wir als Berater auf den 🔄 Button klicken, obwohl der Mandant HBCI eingerichtet hat - oder geht das sowieso rein technisch nicht? 


beim HBCI-PIN/TAN-Verfahren kann nur der/die jenige eine TAN Nr. eingeben bzw. die Kontoumsätze aktualisieren, der/die auch bei der Bank berechtigt ist. Der PIN/TAN Zugang ist personenbezogen.


Mit freundlichen Grüßen
Kevin Obermeier | Service Zahlungsverkehr (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 01.09.2023 11:34:40 von Kevin_Obermeier
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