Bislang habe ich nur Vereine betreut, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln. Nun bin ich gezwungen (Dorf!), drei kleine Vereine mit EÜR zu verarbeiten. Die Buchführung liegt in Datev REWE SKR 49 vor. Ist die Toolbox wirklich die Datev-Lösung für dieses Problem?
#Aufzug
Ich befürchte Ja.
Sie müssen für den Verein ja die Kst 1 B (Toolbox) übermitteln und hier als Anlage zur Kst in Anlage EÜR das bedeutet händisches abtippen da Übernahmen m.E. nicht möglich.
Soweit zur Rationlisierung.
Kann man in dieser Toolbox wenigstens mit individuellen Anlagen wir in den Steuerprogrammen arbeiten? Dort sparen mir diese oft einiges an Zeit, vor allem nachdem sie einmal angelegt wurden.
In der Toobox sind nur die Formulare hinterlegt.
Indiv. Anlagen daher nicht möglich. Sie können diese nur selbst erstellten ( excel) und dann via post an die Fin.verwaltung senden.
Sehr geehrter Herr Eberhardt,
das ist bedauerlich, insbesondere da es mir weniger um eine individuelle Anlage für Dritte ging, als darum, dass es teilweise deutlich schneller geht Beträge in eine Excel-Tabelle zu haken, als in die einzelnen Zeilen eines Formulars.
Es scheint tatsächlich so zu sein. Die Daten aus der FiBu müssen entweder in ein Browserfenster oder Excel eingehackt werden. Sehr unbefriedigend.
Warum kann ich aus REWE keine EÜR übermitteln? Mir ist bewusst, dass Eric in den Steuerprogrammen steckt.
Einerseits bitten mich die Bearbeiter der Finanzverwaltung im SKR 49 zu buchen um in der Gewinnermittlung das Vermögen des Vereins und die Spartenrechnung dargestellt zu erhalten. Das kann ich gut nachvollziehen, weil es Sinn macht.
Andererseits verlangt der Gesetzgeber, dass ich eine EÜR nach amtlichen Vordruck übermittle. Mit allen Verfahrensrechtlichen Konsequenzen, wenn ich nicht übermittle. Das ist im Hinblick auf den Inhalt der amtlichen Anlage EÜR auch aus Sicht der in der Finanzverwaltung Tätigen völlig sinnfrei.
Nüchtern betrachtet bedeutet das, dass es den "Fachleuten" im BMF und den Länderministerien an der nötigen Fachkenntnis fehlt. Die elektronische Übermittlung muss um jeden Preis durchgesetzt werden. Auch um den Preis der Sinnfreiheit.
Wäre ich Fin.verwaltung oder Gesetzgeber würde ich antworten für die EDV- technische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist der Gesetzgeber nicht zuständig. Hierfür haben doch Steuerberater 'ihre Datev e.G.'. Genau hier ist das Problem für die Datev ist die Zahl der Vereine offensichtlich zu klein daher keine Programmtechnische Umsetzung in Richtung Abschluss der Vereine mit automatischer Datenübernahme aus Ka Re We.
Man muss ja schon froh sein, dass in der Toolbox überhaupt eine Lösung vorhanden ist. Ich kann mich noch erinnern da habe ich mir die Formulare via ausfüllbarem pdf aus dem Internet geladen von Hand ausgefüllt, also unwesentlich komforttabeler wie früher Formulare mit der Schreibmachine abtippen lassen oder wenn Not an Mann/Frau war selbst tippen
Da meine Vereine ausnahmslos EÜR machen müssen, würde ich mich an dieser Stelle interessieren ob aus dem SKR 49 heraus die E-Bilanz automatisiert funktioniert. Was dann für Bilanzierung sprechen würde.
Schöne Grüße vom Bodensee
SKR 49 und E-Bilanz funktioniert. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer funktionieren auch, wenn man die Software ein wenig beschummelt (GmbH statt Verein).Treibt allerdings den Bearbeiter im Finanzamt in den Wahnsinn. Zum Trost gibt es den Jahresabschluss auch in Papierform. Es verbleibt nur der lästige Vordruck KSt 1 B, den ich regelmäßig mit Elster übermittle. Die Toolbox funktioniert zu häufig nicht richtig.
Ich tue mich schwer der Datev - an dieser Stelle - aktuell einen Vorwurf zu machen. Natürlich ist Vieles, was die Datev unternimmt, Selbstbefriedigung und hat nichts mit Kundenorientierung zu tun. Natürlich hätte man in der Vergangenheit etwas Vernünftiges Programmieren müssen. Allerdings kann die Datev nichts dafür, dass die Finanzverwaltung mit der EÜR einen für Vereine offensichtlich ungeeigneten Vordruck übermittelt erhalten will. Zumal die Finanzverwaltung an einem neuen einheitlichen (Mantel-) Vordruck für die Körperschaftsteuer bastelt. Niemand würde an dieser Stelle Programmierleistung in einen alten Vordruck investieren wollen.
Einen Nachtrag habe ich noch, da ich gerade wenn auch mit viel Nerv eine Kst 1 B nebst Anlagen GK , verlust und EÜR an die Fin.verw. übermittelt habe.
So sie denn mit 2 Bildschirmen arbeiten, können Sie auf Bildschirm 1 die Schnittstelle des Programms Kanzlei Rewe Übergabe EÜR ( einkommensteuer oder ges.einh. Feststellung ) öffen ggf. mit Kontennachweis falls nötig und diese Zahlen können Sie dann auf dem 2. bildschirm in die Anlage EÜR abtippen.
Ich weiss einfach und EDV ist eigentlich anders aber was hilfts. Falls 1 Monitor betrieb dann halt zur Not EÜR Übergabeprotokoll drucken und abtippen, aber zumindest sind so die Postionen der Anlage EÜR gleich zusammengefasst.
Schönes Wochenende an die Community
"Allerdings kann die Datev nichts dafür, dass die Finanzverwaltung mit der EÜR einen für Vereine offensichtlich ungeeigneten Vordruck übermittelt erhalten will. Zumal die Finanzverwaltung an einem neuen einheitlichen (Mantel-) Vordruck für die Körperschaftsteuer bastelt. Niemand würde an dieser Stelle Programmierleistung in einen alten Vordruck investieren wollen."
Der neue KöSt-Mantelvordruck ist nun schon länger vorhanden, aber im Köst-Programm kann ich nach wie vor keinen "nicht-rechtsfähigen Verein mit EÜR" abbilden. Wieso kann hier nicht einfach die andernorts seit Ewigkeiten vorhandene EÜR mit angeboten werden?
Im ESt-Programm kann man seit einiger Zeit anhaken "DÜ nur der Anlage EÜR", hilft mir aber auch nichts, da beim Versuch der DÜ der ganze Steuerfall (und nicht nur EÜR / AVEÜR) Elster-geprüft wird und ich meinen nicht-rechtsfähigen Verein im ESt-Programm nicht unterbringe.
Alle Jahre wieder muss ich also auch im Jahr 2020 auf die ungeliebte Toolbox zurückgreifen und komme mir dabei vor, als spielte ich Space Invaders in einer DOS-Box...
Oder übersehe ich etwas und es gibt mittlerweile doch einen Weg über die Steuerprogramme?
Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Mit freundlichen Grüßen,
F. Berger
Fast 40 Monate später und offenbar immer noch nur über Toolbox möglich...
Oder übersehe ich etwas und es gibt mittlerweile doch einen Weg über die Steuerprogramme?
Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Mit freundlichen Grüßen,
F. Berger
@bergerflorian schrieb:Fast 40 Monate später und offenbar immer noch nur über Toolbox möglich...
Oder übersehe ich etwas und es gibt mittlerweile doch einen Weg über die Steuerprogramme?
Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Mit freundlichen Grüßen,
F. Berger
Kennen Sie schon das Dokument KSt-Erklärung für Vereine und Stiftungen ab VZ 2017 - DATEV Hilfe-Center ?
Danke Herr Lutz, aber dieses Dokument ist mir bekannt.
Mein Fall (nicht-rechtsfähiger Verein, EÜR) kann demnach nicht über DATEV abgebildet werden.
Sorry, so weit hatte ich nicht zurückgelesen.
Nicht rechtsfähige Vereine lassen sich über das KSt-Programm nicht abwickeln - völlig korrekt.