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Werteversorgung für EBilanz

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letzte Antwort am 15.01.2018 18:29:52 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Leute,

warum werden in der EBilanz die Werte für den Investitionsabzugsbetrag, GewSt. und die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben automatisch versorgt?

EBilanz.png

Diese Felder muss ich immer manuell befüllten (Tabelle), obwohl die Werte aus der FiBu zu entnehmen sind. Den Investitionsabzugsbetrag wird sogar über die Statistikkonten gebucht.

Muss man hier tatsächlich manuell ran oder mache ich da etwas falsch?

Gruß A. Martens

bfit
Meister
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Hallo Herr Martens,

diese Erfahrung habe ich so auch gemacht. Das hat mich beim ersten Mal böse überrascht, da ich selbstverständlich davon ausgegangen bin, dass das automatisch funktioniert, wenn ich die richtigen Konten bebuche. Daher hätte ich damals beinahe falsche Zahlen übermittelt.

Falls es hier einen Kniff gibt, würde mich dieser auch sehr interessieren.

Viele Grüße,

B. Fitschen

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hansch
Fortgeschrittener
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Haben Sie in Rechnungswesen mehrere Bereiche (zB Handels- u. Steuerrecht)? Dann müssen im E-Bilanz-Assistenten die Daten aus dem steuerrechtlichen Bereich übernommen werden.

217984_pastedImage_0.png

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Gelöschter Nutzer
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Habe ich so geschlüsselt, dennoch werden die Werte nicht versorgt.

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hansch
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Und woher übernehmen Sie die Gewinnkorrekturen?

217986_pastedImage_0.png

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Gelöschter Nutzer
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Na, die gebe ich von Hand ein, da DATEV die Werte nicht aus der FiBu importiert.

Wir nutzen keine Steuererklärungen von DATEV. Es geht hier auch um die Übermittlung der EBilanz und die ist Teil des Jahresabschlusspaketes, deshalb müssen die Daten auch aus der Bilanz eingesteuert werden und nicht aus irgenwelchen Steuerprogrammen.

Gruß A. Martens

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hansch
Fortgeschrittener
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Das wäre natürlich sinnvoll, leider funktioniert das aber (noch) nicht.

Ich übergebe die Rewe-Werte in die Steuererklärungen, übergebe ggf. Rückstellungen zurück. Der E-Bilanz-Assistent holt sich die Korrekturen aus den Steuererklärungen.

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Gelöschter Nutzer
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Sorry, aber etwas sinnlores als diesen Umweg kann es nicht geben.

Da werden Werte aus dem JA in Steuern übergeben, damit ich diese wieder von dort importiere.

Ja, wer denkt sich denn so ein Schwachsinn aus?
Oder soll das zur Zwangslizensierung der Steuerprogramme dienen?

Ein Schelm, wer da böses denkt.

Übrigens:

Eine Hinweismeldung erhalte ich zumindest bei der GewSt.

Ich erwarte das DATEV hierzu einmal Stellung nimmt!!

Danke für die Info.

Gruß A. Martens

bodensee
Allwissender
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Da die steuerlichen Korrekturen bei Datev nur im Rahmen der Steuerprogramme vorgenommen werden- sonst würden Sie bei Bilanzen im steuerrechtlichen Bereich ja auch dort Korrekturen stehen haben- wie bei den 4-3 Rechnern, kann aus Kanzlei Rewe keine Korrektur automatisch erfolgen.

Bis 2006 hat ich für die Steuererklärungen auch Fremdsoftware im Einsatz.

Seit dem Umstieg auf Datev hat sich der Workflow wg. der automatischen Übergaben deutlich verbessert - und verteuert .

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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Weil die DATEV das so macht, ist das noch lange nicht richtig!

Sorry, aber wir reden über das Jahresabschlussmodul und der EBilanz (der Name sagt schon alles). Da haben die Steuererklärungen einfach Sendepause.

Außerdem werden alle Werte schon erkennbar gebucht, denn wie sollten diese sonst in die Steuererklärung einfließen können. Zum zweiten, werden nur FiBu-Werte abgefragt. Diese sind können genauso eingesteuert werden, wie alles andere auch.

Es handelt sich also bei DATEV um eine Zwangslizensierung der Steuerprogramme. Dann sollen die das aber auch so sagen.

<Ironie ein>

Liebe Genossen, da wir unser Umsatzziel unbedingt erreichen möchten, zwingen wir Sie für eine sinnvolle Arbeit in Bezug zur EBilanz, die Steuerprogramme zu kaufen.

    

Bitte haben Sie Verständnis, es ist für uns viel einfacher kompliziert zu denken, als einfach. Aus langjähriger Erfahrung haben wir es verlernt sinnvolle, und vor allen Dingen, effiziente Programme, zu erstellen. Damit unsere Programmierer auch in Zukunft eine Tätigkeit nachkommen können, sehen wir uns leider außerstanden, dem Anwender gerechte Programme zu erstellen.

</Ironie aus>

Gruß A. Martens

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bodensee
Allwissender
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Nicht für Ungut, aber als die Datev Steuerprogramme programmiert wurden,

gab es in aller Regel nur einen Einheitsbilanz. Es gab keinen unterschiedlichen Bereiche und schon gar keine E-Bilanz.

Natürlich gehört in die heutige Produktbeschreibung der E-Bilanz ( Steuerrecht) hinein, das eine automatische Korrektur ohne die Datev Steuerprogramme nicht möglich ist bzw. manuell erfolgen muss.

Dass sich das programmtechnisch implementieren läßt sollte wohl kaum ein Problem darstellen. Aber vermutlich denkt die Datev nicht daran dass es Kunden/Genossen gibt die die Datev Steuersoftware nicht einsetzen.

Es wird ja auch nicht daran gedacht im Rahmen von Nachbesserungen im Programm der Einkommensteuer (Version 2015 und früher) die Berechnung der AGB an die neue  gesetzliche Berechnung anzupassen, weil vermutlich unterstellte wird wer macht jetzt schon noch eine Erklärung für 2015 oder früher oder aber die Anzahl derer die es betrifft wird als zu gering erachtet.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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Es geht darum, dass Abschlusswerte nach Steuern verschoben werden, damit ich diese wieder von dort importierte. Ja, gehts noch?

Kein Wunder das die Programme geradezu ein Datenmoloch sind.

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DATEV-Mitarbeiter
Bernhard_Frauenknecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Martens,

die außerbilanziellen Korrekturen werden von der Finanzverwaltung als redundante Informationen sowohl in der Steuerdeklaration als auch in der E-Bilanz (Ausnahme Körperschaften) eingefordert. Der Umgang mit redundanten Informationen stellt besondere Anforderungen an den Anwender und an die Software – insbesondere im Hinblick auf Konsistenz und Prozessablauf. Die große Mehrzahl unserer Anwender, die die Steuer- und Rechnungswesenprogramme nutzen, übergeben die außerbilanziellen Korrekturen bereits im Rahmen der Jahresabschlusserstellung (d.h. vor der E-Bilanz) in die Steuerprogramme – wg. der Berechnung der Steuerrückstellungen. Um die Konsistenz dieser Werte, die danach sowohl für die Steuerdeklaration als auch die E-Bilanz benötigt werden, sicherzustellen, wird der E-Bilanz-Assistent ebenfalls aus dieser Quelle via Schnittstelle bedient. Auf eine parallele Anbindung des E-Bilanz-Assistenten für die außerbilanziellen Korrekturen an die Finanzbuchführung haben wir im Sinne der Konsistenz mit den Steuerprogrammen und wegen der einheitlichen Prozessabläufe verzichtet.

Mit freundlichem Gruß

Bernhard Frauenknecht

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Hr. Frauenknecht,

sorry, aber das sind für mich nur fadenscheinige Ausreden. Basis der E-Bilanz sind nicht die Steuerformulare sonder die Buchwerte. Es muss also von hier die Werteversorgung erfolgen und nicht aus den Steuererklärungen. Es heißt schließlich ja auch ​E-Bilanz​.

Für mich handelt es sich um eine Zwangslizensierung der Steuererklärungen.

Gruß A. Martens

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letzte Antwort am 15.01.2018 18:29:52 von Gelöschter Nutzer
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