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Wechsel Gewinnermittlungsart von 4/3 auf Bilanz

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letzte Antwort am 01.09.2022 10:59:34 von JimJackJohnny
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andi1989
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Hallo zusammen,

wir haben bei einem Mandaten (Spedition)einen

Wechsel von 4/3 auf Bilanz. Dies soll rückwirkend zum 1.1.2016 erfolgen.

Der Mandant ist bis 31.12.2016 als 4/3 gebucht. Alles wurde bereits nach 4/3 versteuert.

Jetzt wäre meine Frage:

In 2016 wurden einige Ein- sowie Ausgangsrechnungen aus 2015 verbucht und versteuert. In den Erlösen sind auch 13b Umsätze etc enthalten. Wie kann ich jetzt am schnellsten und mit wenigen Aufwand eine EB zum 1.1.2016 erstellen? Gibt es spezielle Konten dafür?

Müssen die einzelnen Rechnungen aus 2015 einzeln aus 2016 raus gebucht werden?

Man muss bedenken, dass dadurch die ganzen ZM-Meldungen etc. berichtigt werden. wäre dies dann richtig?

Zur Info wir buchen mit dem SKR03

Wer kann mir weiterhelfen?

christiankunz
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 8
6354 Mal angesehen

Welches umsatzsteuerliche Problem wirft der ertragsteuerliche Wechsel der Gewinnermittlungsart bei Ihnen denn auf?

Der Übergang zur Bilanzierung bedeutet nicht zwangsläufig auch den Übergang zur Sollversteuerung, und bei 13b-Umsätzen sind Umsatzsteuerfälligkeit sowie Vorsteuerabzug von der Frage Soll- oder Istversteuerung ohnehin unabhängig.

Grüße

cro
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Nachricht 3 von 8
6354 Mal angesehen

Hallo,

bitte einmal ausprobieren.

Karewe 2016 öffnen. Von dort in die Stammdaten-->Jahresabschluss. Zuordnungstabelle auf Bilanzierer umstellen und im Feld -Art des Abschlusses- die Eröffnungsbilanz auswählen.

Stammdaten schließen und in Karewe-Abschlussteil EB-Werte ganz normal gegen 9000 erfassen. Fertig wäre die Eröffnungsbilanz.

Danach nicht vergessen in den Jahresabschlussstammdaten die Art von E-Bilanz auf Jahresabschluss zu ändern. Dann sollten Sie die Überleitungsbuchungen EÜR-Bilanz vornehmen.

Gruß

C. Rohwäder

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JimJackJohnny
Einsteiger
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es reicht aber nicht die 9000-Werte aus dem Vorhahr zu übernehmen, selbst wenn man im VJ bereits Forderungen und Verbindlichkeiten gebucht hat.

ich löse das immer über Konto das Kapitalkonto 0881 

z.B. Umsatzsteuer Vorjahr, Gewinnauswirkung zum 1.1. , also Vortrag über Konto 1790 (Folge, das Konto 9000 würde nicht aufgehen, also Vortrag noch einmal über Konto 881 auf der anderen Seite.

 

und schon habe ich auf dem Konto 881 alle Hinzurechnung und Kürzungen

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bodensee
Experte
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Ich löse das über eine neue Mandantennummer die ich nur für die Übergangsbilanz ( Hinzu- und Abrechnungen, Forderungen, Verbindlichkeiten,Rückstellungen usw. ) generiere, weil dann habe ich eine Gewinnermittlung in der der Übergangsgewinn ermittelt wird, die ich auch dem FA einreichen kann und dem Mandanten der dann auch optisch und haptisch etwas in Händen hält. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
JimJackJohnny
Einsteiger
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jeder wie er mag, wäre mir zuviel Aufwand.

Beispiel USt 12/2020 2.000,00

2020 4/3 Zahlung der USt - bisher keine Auswirkung
2021 Bilanz - Zahlung der USt - hat keine Auswirkung

Folge gehört zum 1.1. 2021 - meine Lösung. Normale EB-Wert Buchung zum 1.1.2021 auf dem Konto 1790 und damit das Konto 9000 stimmt, eine passende Gegenbuchung auf dem Konto 881 ( Kapital) dort gehen dann nach und nach alle Hinzurechnung und Kürzungen hin. Der Saldo, ist der Übergangsgewinn







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bodensee
Experte
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Klar jeder wie er mag, 

 

sie brauchen dann eben eine Anlage zur Erklärung der Hinzu und Abrechnungen, Kopie Konto 0881 mit Veränderungen. 

 

Ich buche die Ust in den aufwand im SKR 04 irgendein 7er Konto. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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JimJackJohnny
Einsteiger
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bisher hat bei uns noch nie ein Finanzamt gefragt, den die Werte kann man ja auch anhand der Eröffnungsbilanz erkennen.

 

 

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letzte Antwort am 01.09.2022 10:59:34 von JimJackJohnny
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