Hallo!
Ich arbeite mit LexOffice und bereite die EUeR, die USt und die Gesonderte_und_einheitliche_Feststellung__ESt_1_B
für die PartGmbB (EüR) für unser Büro vor.
Wir haben keinen Steuerberater und ich bin auch keine Steuerfachangestellte.
Unter Entnahmen und Einlagen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG finden sich unter
Einlagen einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen 159,80 €
Ich weiß einfach nicht, wo die 159,80 € herkommen könnten. Was sind das genau für Einnahmen oder Einlagen?
Vielen Dank.
Ilka Fischer
Das ist § 4 Abs. 4a EStG:
(4a) 1Schuldzinsen sind nach Maßgabe der Sätze 2 bis 4 nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind.
2Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen.
3Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert mit 6 Prozent der Überentnahme des Wirtschaftsjahres zuzüglich der Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre und abzüglich der Beträge, um die in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren der Gewinn und die Einlagen die Entnahmen überstiegen haben (Unterentnahmen), ermittelt; bei der Ermittlung der Überentnahme ist vom Gewinn ohne Berücksichtigung der nach Maßgabe dieses Absatzes nicht abziehbaren Schuldzinsen auszugehen.
4Der sich dabei ergebende Betrag, höchstens jedoch der um 2 050 Euro verminderte Betrag der im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ist dem Gewinn hinzuzurechnen.
5Der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleibt unberührt.
6Die Sätze 1 bis 5 sind bei Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 sinngemäß anzuwenden; hierzu sind Entnahmen und Einlagen gesondert aufzuzeichnen.
Sagt Ihnen einer dieser Geschäftsvorfälle etwas?
Hallo,
da gibt es doch in Lexoffice bestimmt auch eine Art Kontennachweis.
Zum Vergleich und als möglicher Ansatz mal ein Beispiel aus DATEV:
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ich verstehe leider nur Bahnhof, da ich nicht vom Fach bin.
Ermittelt LexOffice auf Basis von Buchungen die 159,80 € oder habe ich den Betrag (oder einzelne Summen, die den Betrag ergeben) gebucht?
Die beiden GF haben jeden Monat jeweils diverse Privatentnahmen als "Durchlaufende Posten" (Gehalt, Krankenkasse, Privatfahrten, ESt und Soli, usw). Kann es mit den Privatfahrten zusammenhängen?
Besten Dank!
Die Einsteigerin
Vielen Dank! Das hatte ich auch gehofft, aber kein Konto gefunden.
Ich nutze den einfachen Kontenrahmen SK03.
Wenn ich das richtig verstehe, müssten hier alle Privatentnahmen der beiden GF aufgeführt sein (Gehalt, Krankenkasse, ESt und Soli, Privatfahrten). Diese buche ich monatlich/vierteljährlich als "Durchlaufenden Posten", so schreibt es LexOffice vor und die Übersicht habe ich gesondert in Excel geführt.
Dankeschön!
Hallo,
ein letzter Gedanke noch von meiner Seite: Wurde dazu auch schon mal eine Anfrage im Lexware-Forum selbst gestellt?
Die Mehrzahl der Mitglieder hier wird das (wie ich - ich kenne Lexware nicht im Detail) ja immer aus dem DATEV-Blickwinkel betrachten.
Z.b. dieser Beitrag hat schon einige übereinstimmende Suchbegriffe.... Sachkonto wird trotz Zuordnung im Kontanassistent nicht in EÜR übertragen - Lexware Themen-Foren / Rechnungswesen - lex-forum.net | Community zum Thema Lexware und mehr
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
Vielen Dank für den Hinweis. Das werde ich machen.
Ist mglw. irgendetwas auf Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gebucht worden bzw. irgendein Zinskonto mit diesem Zusammenhang bebucht worden ?