Moin,
kann mir jemand erklären, worin der Unterschied zwischen den beiden Programmen liegt?
Ich weiß, dass in Kanzlei Abschlüsse gemacht werden können und eine Anlagenbuchhaltung integriert (?) ist.
Die Jahresabschlüsse macht im Moment (noch) unser Steuerberater. Aber macht es nicht Sinn, selber mit Kanzlei zu buchen? Die Funktionen, dass man Rechnungen schreiben kann, benötigen wir nicht. Also das ganze Auftragswesen von Mittelstand Faktura. Auc h
Gelöst! Gehe zu Lösung.
"Kanzlei Rechnungswesen" kann nur von "Datev-Kanzleien" lizenziert und genutzt werden, also von Berufsträgern (StBs, RAs, WPs ..), die Mitglied in der Genossenschaft sind
... das kann eigentlich nicht sein, da im vorherigen Betrieb auch Kanzlei Rechnungswesen genutzt wurde.
Und es war ein Großhandel. Klar, bezogen wurde das Programm über den betreuenden Steuerberater
Hallo,
kleiner Einwand: Mit Zustimmung der Kanzlei können auch Mandanten Kanzlei-Rechnungswesen lizenzieren und einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
Hallo @Kantapper ,
der Unterschied zwischen
und
liegt im Wesentlichen darin, dass Kanzlei-Rechnungswesen Funktionen und Auswertungen zur Erstellung des Jahresabschlusses beinhaltet (z.b. auch Programmverbindung zu den DATEV Steuerprogrammen, E-Bilanz, Offenlegung usw.).
Die Funktionen im Buchführungsteil der beiden o.g. Programme sind identisch!
Die Funktionen für Digitale Belege, Kontoauszugsmanager, Importe & Exporte oder auch sämtliche Opos-Funktionen etc. sind alle vorhanden.
Um "selbst buchen" zu können - bei Erstellung des Jahresabschlusses durch den Steuerberater - reicht Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen (s.o.) völlig aus. Aber dann bitte nicht mit der dortigen "Compact-Variante" verwechseln, da fehlen tatsächlich einige Funktionen (siehe Produktvergleich DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen) - davon kann ich im Zeitalter der Digitalisierung nur abraten.
Zum Anlagevermögen:
Als kostenpflichtiges Zusatzmodul kann dies auch in Kombination mit DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen genutzt werden. Das ist keine explizite "Jahresabschluss-/Kanzlei-Funktion".
Mein Tipp:
Unbedingt mit dem Steuerberater sprechen und die gegenseitigen Erwartungshaltungen und gewünschte Arbeitsteilung klären. Möglich ist fast alles.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
Dankeschön für diese umfassende Antwort.
Mit dem Steuerberater bin ich natürlich im Gespräch.
Aber leider konnte der mir nicht ad hock sagen,
wo die Unterschiede liegen. 🙂
@Kantapper schrieb:
... Die Jahresabschlüsse macht im Moment (noch) unser Steuerberater ...
... klingt für mich nicht danach, dass es eine 'Liebesbeziehung' zu dem StB gibt, sondern klingt eher nach dem Wunsch, wieder ein 'Single-Leben' als buchhaltungs- und steuerpflichtiges Unternehmen zu führen
... falls das zutrifft, wäre die Konstruktion über 'Datev Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen' nicht sooooo ideal geeignet 😁
Moin marcohüwe,
zur Konstellation Mittelstand Faktura und Kanzlei Rewe habe ich folgende Frage/Situation:
Bei uns im Unternehmen sind 3 Datev-Rechner mit Mittelstand-Faktura + Anlagenbuchführung im Einsatz.
Besteht die Möglichkeit nur einen davon auf Kanzlei Rewe + Anlagenbuchführung umzustellen (für die JA-Erstellung etc.) und die 2 anderen so zu belassen. Unser Stb würde Kanzlei für uns "freigeben".
Besten Dank und Gruß
Hallo @Thiess_MD ,
ich meine mich zu erinnern, dass ein "Mischbetrieb" mit einer Mittelstands-Komponente und Kanzlei-Rewe nicht möglich ist (Annahme: gemeinsames Datenlaufwerk und keine völlig isolierten Arbeitsplätze).
Wenn das stimmt, hat dies natürlich Auswirkungen auf die im Mittelstands-Paket enthaltenen Komponenten wie z.B. DokAblage, Zahlungsverkehr oder Auftragswesen.
Im Ergebnis kann ich das aber nicht zweifelsfrei & sicher beurteilen - ich empfehle (sofern hier sonst keine Antworten kommen) eine Anfrage bei DATEV.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
Moin @marcohüwe
Vielen Dank für schnelle und korrekte Antwort. Nach weiterer Recherche und Rücksprache mit dem Stb ist leider ein "Mischbetrieb" nicht möglich!
Mit besten Grüßen
Die Aussagen, dass ein Mischbetrieb generell nicht möglich ist, sind falsch.
Für einen Mischbetrieb ist das "Ergänzungspaket Mittelstand" erforderlich.
Hier ein Auszug aus der Leistungsbeschreibung Ergänzungspaket DATEV Mittelstand :
"Das Ergänzungspaket DATEV Mittelstand ermöglicht Unternehmen, die das Programm DATEV Kanzlei-Rechnungswesen nutzen, die Nutzung bestimmter Komponenten aus dem Paket DATEV Mittelstand."
Hier noch der Link auf die Homepage:
Ergänzungspaket DATEV Mittelstand
... beim schnellen 'Querlesen' ist mir aber nicht 'glasklar' geworden, ob das gewünschte Szenario auch 'abgedeckt' ist
es gibt in der Leistungsbeschreibung z.B. auch den Passus:
Für eine reibungslose Installation und Arbeiten mit dem Programm ist eine Lizenzgleichheit zu Kanzlei-Rechnungswesen erforderlich (Anzahl Lizenzen Kanzlei-Rechnungswesen = Anzahl Lizenzen Ergänzungspaket).
Hallo zusammen,
wir können bestätigen, dass ein Mischbetrieb grundsätzlich möglich ist (Ausnahme gäbe es mit Mittelstand Faktura und Rechnungswesen compact).
Für den PC, an dem DATEV Kanzlei-Rechnungswesen installiert werden soll, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Wenn Sie anschließend den Jahresabschluss-Teil eines Bestandes öffnen wollen, ist dies über die geöffnete Kanzlei-Rechnungswesen-Maske möglich:
Unabhängig davon, ob Auftragswesen verwendet wird oder nicht, finden Sie eine Anleitung in der DATEV-Hilfe 1043830 unter "Auftragswesen wird verwendet: Ergänzungspaket DATEV Mittelstand erforderlich".
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG