Hallo zusammen,
kann mir jemand helfen, welchen BU ich nehmen kann bei der Verbuchung des Belegs?
Besten Dank im Voraus.
Schwärzung im Screenshot aus Datenschutzgründen (Nutzungsbedingungen & Datenschutzhinweise) von @Katharina_Schoenweiss vorgenommen.
Hallo.
Ich sehe 1) keine ausgewiesene Steuer, warum wollen Sie einen BU benutzen?
2) Sie sind ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland? Dann gar keinen BU. Seit wann kann man ausländische Vorsteuer (um die es Ihnen wohl geht) in der deutschen Umsatzsteuervoranmeldung eintragen??
Viele Grüße
Edit:
Ok... kurz nach meiner Antwort direkt sein Benutzerkonto löschen lassen? Respekt!
Das Löschen des Benutzerkontos war nun wirklich nicht notwendig.
Die Frage zeugt von wenig Erfahrung, aber die Antwort war korrekt.
Selbst wenn Vorsteuer ausgewiesen wäre, wäre diese mit im Aufwand zu verbuchen (einfach Bruttoaufwand erfassen ohne BU), da grundsätzlich nicht in Deutschland als Vorsteuer abziehbar. Gerade im Grenzgebiet hat man öfter solche Rechnungen.
@m_brunzendorf schrieb:Edit:
Ok... kurz nach meiner Antwort direkt sein Benutzerkonto löschen lassen? Respekt!
Naja, das ist doch dann Antwort genug, oder nicht? 😄