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Unternehmen Online

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letzte Antwort am 29.10.2019 08:16:16 von lindaffb
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lindaffb
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem. Der Mandant hat zuerst selbst gebucht Unterberaternummer Rewe Mittelstand mit Unternehmen Online. Ab jetzt sollen wir die Buha vollständig übernehmen. REWE Bestand und elektronische  Bank funktionieren nach Übertrag auf die Kanzlei einwandfrei. Nur die digitalen Belege können im Rewe Bestand nicht verarbeitet werden. (Rewe - Buchen - digitale Belege buchen; Meldung - digitale Belege existieren nicht).

Denke man muss, dass Unternehmen Online auf die Beraternummer der Kanzlei übergeben und darf dies nicht auf der Unterberaternummer bestehen lassen. Ist hier mein Gedankengang korrekt? Oder gibt es eine andere Lösung?

Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 6
320 Mal angesehen
Ist hier mein Gedankengang korrekt?

Kommt ganz drauf an, was gemacht worden ist.

Ihr Selbstbucher wird die Stammdaten unter seiner eigenen Beraternummer im UO gehabt haben, damit REWE die Zuordnung Beraternummer-Mandant/Mandantennummer versteht.

REWE Bestand und elektronische  Bank funktionieren nach Übertrag auf die Kanzlei einwandfrei.

Was heißt nach Übertrag?

Wenn Sie REWE und Co. auf Ihre Kanzleiberaternummer übertragen haben, müssen auch im UO die Stammdaten auf Ihre Kanzleiberaternummer und Mandantennnummer übertragen werden. Das geht im UO selbst, wenn Sie die Rechte dazu haben.

Sie hätten aber auch alles so lassen können, wie es ist und Sie buchen den Mandant unter seiner eigenen Beraternummer. Dann muss nichts weiter gemacht werden, als REWE und Co. vom Mandanten zu holen und unter seiner Beraternummer abzuspeichern in Ihrem REWE.

Ist Ihr Mandant im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft? Dann können Sie so gleich alle Kosten (UO Stammdaten/Belegkosten, Sicherung im RZ, ...) auf den Mandanten legen. Holen Sie sich alle Daten auf Ihre Kanzleiberaternummer, laufen dort auch die Kosten für DATEV Dienstleistungen auf. Je nach Menge der Belege können das durchaus 50€ und mehr / Monat sein, die Sie dann tragen und ggf. weiterberechnen müssen.

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
andreashausmann
Erfahrener
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Nachricht 3 von 6
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Ich steuer noch einen Screenshot zum Mandantenübertrag in DATEV Unternehmen online bei:

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Wenn Sie wie Herr Bohle korrekt schreibt die Kosten direkt durch die DATEV an den Mandanten weiterberechnet haben möchten, dann sollten Sie Ihren KaRewe Bestand über Bestandsdienste Rechnungswesen auf die Unterberaternummer und Mandantennummer in Unternehmen online des Mandanten umspeichern. Sollte Sie dies tun, bitte nicht vergessen, das DFÜ-Passwort für die Unterberaternummer des Mandanten unter Organisation | Basissoftware | Sicherheit und Rechte zu hinterlegen.

Bitte unbedingt beachten, dass wenn Sie die digitale Personalakte oder Arbeitnehmer online beim Mandanten nutzen möchten, der Lohn auch unter gleichen Berater- und Mandantennummer geführt werden muss.

In der Regel ist es aber am einfachsten die Daten der Mandanten, sofern Sie nicht selbst buchen, unter der Kanzlei-Beraternummer zu verwalten.

björn
Experte
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Nachricht 4 von 6
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Guten Morgen Frau Perzl,

noch eine Ergänzung zu meinen Vorredner.

Wenn der Mandant bisher direkt Vertragspartner mit der DATEV war und die Rechte für die SmartCard zur Nutzung von Unternehmen Online selber vorgenommen hat, dann benötigen Sie noch einen weiteren Mandantenübertrag für die Übertragung der SmartCard um hier die Rechte neu zu vergeben. Ich habe bloß das Dokument gerade nicht griff bereit.

Sollten Sie bisher die Rechte verwaltet haben, dann müssen Sie nur die Rechte auf die neue Berater und Mandantennummer ändern.

Außerdem muss der Mandant die Daten auch in seinem Scan-Modul und Belegtransfer entsprechend ändern.

Michael-Renz
Experte
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Nachricht 5 von 6
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Hallo Herr Perzl,

dazu muss die Unterberaternummer des Mandat auf Sie übertragen werden. Den Mandatsübertrag hätten sie sich in diesem Fall (auch Kostenseite) sparen können.

hier nähere Infos. https://apps.datev.de/dnlexka/#/document/0908335

und zu den Borrednern. wenn das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft gewählt war oder werden soll, dann lassen sie sich gleich vom Mandant die Vollmacht zur Vertretung ggü. DATEV geben, sonst können sie die Daten von ihrer Mandantenummer nicht mehr auf dessen Berater/Mandantenummer zurückübertragen.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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lindaffb
Einsteiger
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Nachricht 6 von 6
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Die Daten wurden von der Kanzlei eingespielt und es wurde kein Datenübertrag über DATEV getätigt.

Vielen Dank für Ihre umfassende Rückantwort.

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letzte Antwort am 29.10.2019 08:16:16 von lindaffb
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