Folgender Sachverhalt:
Es liegt eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG vor, zu deren Anlagevermögen u.a. Immobilien gehören.
Nun soll die PersGes zum 30.09. entprägt werden (Aufnahme einer natürlichen Person als persönlich haftender Gesellschafter).
Kann man diesen Vorgang (AfA-Step-Up) in der bisherigen Mandantennummer darstellen oder wäre es ratsam zum 01.10. eine neue Mandantennummer anzulegen und den Fall dort weiterzuführen?
Ich würde mit zwei Mandantennummern arbeiten. Schon allein die unterschiedliche steuerliche Behandlung der Gesellschaft mit und ohne gewerbliche Prägung lässt sich nicht oder nur schwer über eine gemeinsame Mandantennummer darstellen. Dazu kommen noch evtl. notwendige Sonder- und Ergänzungsbilanzen für den neuen Komplementär.
Dann hätte man aber wieder ordentlich gefummel für die Handelsbilanz...
Ich denke einen Tod wird man sterben müssen.
E: und Sonder-/Ergänzungsbilanzen braucht es ja nicht bei einer Entprägung, neue AfA-Stränge sind eh händisch später in der Anlage V zu erfassen.