Guten Morgen,
wenn man einen Mandanten mit umfangreicher Debitorenliste
vom Ist zum Soll - Versteuerer umstellt,
gibt es eine Einstellung, die die alten Debitoren aus der Zeit vor der Umstellung automatisch erkennt?
Oder muss bei jedem Buchungssatz der Zahlungseingänge auf der Bank
die Rechnungsnummer händisch abgeprüft werden, um die alten Forderungen zu erkennen?
Mit der Schlussfolgerung dann dort jedes mal Strg u S zu drücken , um die korrekte USt
bzw. USt. n. f. aus dem alten Bestand richtig zu buchen?
Für hilfreiche Ideen wären wir dankbar .
MfG
U. Götze
Die Frage lautet genauer:
Gibt es eine Einstellung , die die alten Forderungen mit dem richtigen Buchungsschlüssel vorbelegt
oder ein Warnkennzeichen gibt, dass es sich um eine alte Forderung handelt?
Hallo Frau Götze,
es ist, wie sie bereits vermutet haben:
Oder muss bei jedem Buchungssatz der Zahlungseingänge auf der Bank
die Rechnungsnummer händisch abgeprüft werden, um die alten Forderungen zu erkennen?
Mit der Schlussfolgerung dann dort jedes mal Strg u S zu drücken , um die korrekte USt bzw. USt. n. f. aus dem alten Bestand richtig zu buchen?
Weitere Informationen dazu finden Sie in Dokument 1030738.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
EDIT: ACHTUNG, NUR FÜR FÄLLE AB BEGINN SOLL-VERSTEUERUNG, NICHT FÜR UMSÄTZE AUS JAHREN DER IST-VERSTEUERUNG!
Was wäre, wenn man den Bruttoertrag der betroffenen Altrechnungen ermittelt, mit diesem Betrag eine Storno-Ertragsbuchung (gegen ein Debitorenkonto oder 1410/1210 macht, festschreibt, auf Soll-Versteuerung umstellt und dann die Stornobuchung wieder neutralisiert?
Vielen Dank für die Hinweise.
Den Bruttobetrag umbuchen, somit nur eine Buchung -> ist eine gute Idee und geht auch schneller .
MfG
U. Götze
Dann führe ich für die Alt-Debitoren freiwillig vorzeitig die Umsatzsteuer ab?
Wird das dann nicht etwas teuer bzw. wird dadurch nicht die Liquidität zu stark beansprucht?
… und ich riskiere sogar, die USt nach Bestandskraft der überhöhten Vorjahres-USt im
Folgejahr noch ein zweites Mal abführen zu müssen.
Grüße
Die Herren Schmulz und Kunz haben natürlich recht, Umsätze die noch zu Zeiten der Ist-Versteuerung entstanden bleiben weiterhin der Ist-Versteuerung unterworfen (LEXinform 0630923 und LEXinform 0815010), ich bitte um Entschuldigung.
Das einzige was mir noch einfällt, beim Buchen in der OPOS-Ansicht sieht man ja das Datum der jeweiligen Ausgangsrechnung. Könnte man nach diesem gehen, also bei Rechnungen die vor der Umstellung liegen den Buchungsschlüssel 3 (bei 19%) setzen oder übersehe ich auch hier Fehler die bei diesem Verfahren entstehen?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
EDIT: Zur Kontrolle sollte sich eine Auszifferung über das Konto "Umsatzsteuer nicht fällig" empfehlen unter Verwendung der Funktion "Ausziffern EB-Wert mit Einzelbuchungen".
Diese Vorgehensweise scheint doch sehr plausibel zu sein.
Ich lasse mir in den Details immer die Summen- und Saldenliste anzeigen, so erkenne ich schnell auf welchen Konten meine Buchungen landen.
Wenn bei der IST-Versteuerung bei der Einbuchung und Bezahlung 1766 (SKR03) angesprochen werden bin ich zufrieden. Gepaart mit der Auszifferung auf 1766 kann fast nix mehr schief gehen....
....natürlich nur den Bruttobetrag im jeweiligen Monat umbuchen, der in dem Monat auch bezahlten Altforderungen....(das ist ja klar).
Im Großen und Ganzen zielten die Fragen ja auch eigentlich auf ein schnelles und effektives und zudem noch korrektes Handling ab - bei großem Altforderungsbestand
Also vielen Dank nochmal für die Ideen.
MfG
U.Gö.
Info für Datev
In diesem Zusammenhang könnte man ja dann gleich mal einen Wunsch an Datev aussprechen
- dass da ein Warnsignal programmiert wird ,
welches beim Buchen/also sprich Bezahlen - alter Forderung (nach Wechsel der Besteuerungsart vom Ist- zum Soll-Versteuerer)
aufgeht und man nur noch mit ja oder nein bestätigen muss, dass die USt . n. f. für diese Buchung aufgelöst werden muss.
Das wär doch mal effektiv oder?
MfG
U. Gö