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Umsätze von Uber Eats buchen

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letzte Antwort am 19.10.2023 16:51:04 von Junggeburth
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Steuerfragen
Beginner
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Guten Tag ihr Lieben,

 

ich habe eine Frage zur Buchung für Verkäufe über die Uber Eats.

 

Unser Mandant, der ein Restaurantbetrieb führt, meint, er erhält von der Uber Eats keine richtigen Rechnungen, sondern nur von der Uber Eats per E-Mail eine Zahlungsübersicht. Die Zahlungsübersicht umfasst alle Umsätze von jeweils 1 Woche. Die Umsatzsteuersätze der einzelnen Waren pro Tag sind jedoch nicht ersichtlich (s. Bild unten). 

 

Ein Export von Rechnungen (Einzelaufzeichnung) können in einer PDF-Datei nicht auf der Uber Eats Seite heruntergeladen werden.

 

Hat jemand eine praktikable Lösung wie wir hier vorgehen müssen oder wie wir den Vorgang verbuchen müssen? Wenn wie hier, in dem Beispiel, die 352,33 € in seiner Bank gutgeschrieben werden? 

jjunker
Experte
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Zunächst einmal Respekt, dass man sich ein BMW Mandat antut.

Ihr Mandant kann auf einer ordentlichen Rechnung bestehen. Im Zweifelsfall mal das für über eats Deutschland zuständige FA in Berlin informieren, dass eines der von denen betreuten Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nach kommt ordentliche Rechnungen auszustellen... 

Solche Kämpfe muss man ja nicht selber austragen...

Bis dahin die Uber Gebühr ohne VSt auf nen separates Aufwandskonto. Wenn die ordentlichen Rechnungen dann kommen kann man ja später korrigieren.

 

Zu der Aufzeichnungspflicht, werden die Bestellungen via Uber eats nicht normal gebongt? Die sollten doch dann im Kassensystem des Gastwirts auftauchen. 🤔

 

Ich weiß nicht ob ihr Mandat grenznah zum EU Ausland oder einem Drittland seinen Sitz hat. Ob Uber eats die steuerlichen Folgen einer Lieferung über eine Staatsgrenze hinweg auf dem Zettel hat wagr ich mal zu bezweifeln....

 

Ist die Frage erlaubt ob bei über 25% Gebühren überhaupt noch Marge übrig bleibt?

Und die zweite Frage. Ob die 10 Minuten Dies hier zu lesen auf der Rechnung ihres Mandats auftaucht? 

Vielleicht könnte man den nach Ihrer Rechnung zu dem Thema dann negativen DB des Uber Eats Umsatz als Werbekosten in die Fibu nehmen? 🤗😇

 

Achja bitte nicht persönlich nehmen. Erstmal willkommen in der Community. 🙂

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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renek
Fachmann
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Alternativ würde ich vorschlagen das Konto "Nicht abziehbare Vorsteuer 19%" für die VSt ohne ordnungsgemäße Rechnung zu nutzen. Für dann später kommende Rechnungen muss dann nur die VSt umgebucht werden.

 

Zum Thema ansich: Die 25% können sich rechnen. Das muss der Mandant abwägen. Nimmt man den Außenumsatz mit und spart dabei eigene Auslieferkosten oder macht Außenumsatz nur mit eigenem Fahrer (in Großstädten kann das teuer sein, Stichwort parken, Stau usw) oder lässt man es ganz.

 

Aus meiner Erfahrung ist das in dünner besiedelten Gegenden eher zu teuer, in großen Städten wandelt sich das. Aber das kommt auf die Umsätze an! Macht der Gastronom dann sehr viel Außenumsatz kann es wieder besser sein auf eigenes Personal zu setzen. Allerdings mit all den unternehmerischen Gefahren...

Steuerfragen
Beginner
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Separat werden die Uber Eats Umsätze nicht auf seinen Z-Bons ausgewiesen. Und auf seinen Kassenbons sehe ich auch keine Außer-Haus Umsätze… Müsste ich jetzt davon ausgehen, dass er die Bestellungen normal „Im-Haus“ eingetippt hat, was ja eigentlich total falsch wäre?

 

Hätten Sie indem Fall die Erlöse auf 8200 ohne USt. buchen (da ich meine, dass der Mandant die ja direkt in seiner Kasse eintippt) und die Gebühren gegen 4790?

 

Tut mir leid für die blöden Fragen, so ein Fall hab ich jetzt erst zum ersten Mal.

Bin erst frisch ausgelernt..

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steme
Fortgeschrittener
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Also hier im Haus werden unklare Erlöse immer zunächst mit dem normalen Steuersatz von 19% verbucht.

Das hat zwei Vorteile: 1. wenn das nicht stimmt wird der Mandant schnell, weil er ja zuviel bezahlt und 2. wenn das auf lange Sicht nicht geklärt wird/werden kann, ist die Nachversteuerung im Falle einer Prüfung nicht ganz so teuer. 😉

jjunker
Experte
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@steme die Uber Umsätze sollten ja Opos über das Kassensystem schon gebucht sein. Da ist dann schon klar wie steuerlich zu beurteilen. Es sei denn über verbringt die Mahlzeiten über die deutsche Staatsgrenze an eine Firma.....

 

Es geht ja im konkreten Fall um die VSt der Uber Gebühr. Oder @Steuerfragen ? 

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steme
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@jjunker: Aber in dem Beitrag, auf den ich geantwortet hatte, stand die Frage "....Erlöse über 8200 buchen...", das würde ich nicht machen.

 

Generell würde ich in Fällen von unklaren oder fehlenden Belegen immer die für den Steuerpflichtigen unschönste Variante bevorzugen, weil eine Korrektur dann ja nur besser werden kann (Erlöse mit 19% USt, Kosten ohne Vorsteuer oder gar privat - kommt auf den Einzelfall an, ob zumindest geklärt werden kann, dass es zweifelsfrei betriebliche Kosten sind).

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jjunker
Experte
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Sorry. @steme 

 

@Steuerfragen Die Erlöse gar nicht direkt von der Bank weg buchen. Ein Wirt wird ein Kassensystem haben. Alle Kassensysteme müssen elektronische Daten ausgeben können. (Da braucht es ggf. nen Makro um es in für DATEV lesbare Daten zu kneten...

Sprich die Umsatzseite kann man ohne Probleme und ohne Mühe OPOS erfassen.

ggf. sogar getrennt nach Debitoren. In Haus, Abholung, Uber, Lieferando,....Die Zahlungen und Gebühren dagegen buchen und gut ist....

Bilanz oder EÜR? bei ersterem müsste man das sogar so machen....

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steme
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@jjunkerKein Ding 😃

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Junggeburth
Einsteiger
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Hallo,

 

ich fordere die Mandanten auf alle Umsätze, auch die über Lieferando/Uber Eats/Wolt/eigene Apps laufen in das Kassensystem einzubongen.

Es wird teilweise ohnehin nötig sein, bestellt z.B. eine Firma möchten die ja auch eine (Kleinbetrags)rechnung haben und diese erhalten sie nicht über Lieferando etc.

 

Dann lasse ich alle unbar gezahlten Umsätze in der Kasse wie bei Kreditkartenzahlungen eintragen. (Bei Lieferando etwa gibt es immer eine Übersicht was Online gezahlt wurde, dies wird dann aus der Kasse ausgetragen, damit der Endbestand stimmt)

Für jeden der Dienstleister gibt es ein Verrechnungskonto auf das dann die Online Zahlungen laut Kasse und die Bankeingänge gebucht werden, sowie die Gebühren. Liegt keine ordnungsgemäße Rechnung für die Gebühren vor, so buche ich ohne Vorsteuer.

Das Verrechnungskonto muss sich dann am Ende ausgleichen.

 

Anders kann man aber kaum abstimmen, ob alles erfasst wurde, da eben bei Lieferando zum Beispiel die auszuzahlenden Onlineerlöse direkt mit den Gebühren verrechnet werden.

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letzte Antwort am 19.10.2023 16:51:04 von Junggeburth
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