Hallo liebe Mitglieder,
ich habe eine Rechnung für eine Übersetzungsleistung (ohne USt) aus GB erhalten, mit dem Hinweis "reverse charge".
Welchen Steuerschlüssel muss ich denn nehmen?
19 steuerpflichtiger innergem. Erwerb § 1a UStG (19%) oder
94 Leistungen ausländischer Unternehmer § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG (19%)
Vielen Dank für die Hilfe, ich bin noch ziemlich neu in dem Metier.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
da es sich bei der Übersetzung um eine Leistung handelt, nehmen Sie die 94.
Gruß
Ist relativ einfach, wobei ich nicht auf die reine Übersetzung abstelle, sondern auf den Vorgang ansich.
Was eine Lieferung ist steht ja ganz klar im § 3 UStG geregelt. Für all diese Fälle wird somit der BU 19 genutzt. Alles was keine Lieferung ist, ist eine sonstige Leistung und man nimmt den BU 94.
Im übrigen wäre eine Stromlieferung auch ein "supply", aber steuerlich eine sonstige Leistung mit BU 94. Insofern also eher auf die Artikel schauen und nicht auf dieses Wort. 😉
Mögliche Übersetzungen:
liefern | provide, deliver, supply, yield, give, furnish | |
versorgen | supply, provide, feed, serve, support, care for | |
beliefern | supply, purvey | |
zuführen | supply, feed, bring | |
bereitstellen | provide, supply, make available, put up |
Also eindeutig ist das für mich nicht 😄
Haben Sie so eine Tabelle auch für griechisch, französisch, italienisch ...
😉
Leider nur Latein und russisch... Sorry.
Also Latein würde mich ja interessieren, könnte man auf Rechnungen schreiben und schauen wie der Kunde da reagiert. 😉
Rechnung muss doch in lebender Sprache geschrieben werden, oder? 🤔