abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Spendenrechnung

7
letzte Antwort am 10.01.2023 08:05:11 von wwinkelhausen
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
LS108
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 8
622 Mal angesehen

Bei meiner schnellen Online-Recherche habe ich festgestellt, dass eine gemeinnützige Organisation keine Rechnungen für erhaltene Spendenbeträge von weniger als 300 EUR erstellen muss. Ist das wahr? Ich verstehe, dass wir keine Rechnungen an die Spender senden müssen, aber müssen wir trotzdem Rechnungen für Buchhaltungszwecke erstellen? Gibt es eine offizielle Website, die dies bestätigt? Vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten.

 

In Rechnungswesen verschoben, Kategorie Allgemein ergänzt.

bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 8
613 Mal angesehen

Rechnungen ist vermutlich der falsche Begriff, es geht wohl um Spendenbescheinigungen. 

 

Wenn der Verein gemeinnützig ist, genügt bei spenden bis 300 EUR der Kontoauszug als nachweis beim Empfänger. 

 

Der Verein selbst muss natürlich alle Zuwendungen dokumentieren - Buchhaltung- ein Eigenbeleg wie eine Rechnung ist nicht nötig. Da die Spenden in aller Regel via Kontoauszug kommen, reicht das wenn daraus der Spender ersichtlich ist. 

Quelle es müsste sich eigentlich aus der Abgabenordung / AEAO ergeben, habe ich aber auswendig nicht auf dem Schirm. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
LS108
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 8
597 Mal angesehen

Dankesehr! aber was meinst du mit "Kontoauszug"?

0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 8
595 Mal angesehen

Der Spender überweist von seinem Konto auf das Konto des Vereins 

 

Damit hat der Spender auf seinem Konto ( Auszug von seinem Konto sei es online oder wie früher klassisch in gedruckter Form) den Nachweis das er 300 EUR an den gem. Verein xy e.V. gespendet hat. 

 

Der Verein erhält das Geld -hier gilt gleiches auf dem Konto des Vereins kommt das Geld ja an, entweder der Verein hat bereits eine online Buchhaltung und erhält die Bankdaten elektronisch, wobei es darauf ankommt welche Vereinbarung man mit der Bank geschlossen hat entweder alles online dann gibt es keine Kontoauszüge mehr oder aber die elelktr. Daten werden übermittelt , beweiskraft besitzt aber nur der Kontoauszug = Kontobewegungen in gedruckter Form. 

 

Vermutlich hat google eine besser Übersetzung parat.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
LS108
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 8
584 Mal angesehen

Ich danke dir sehr. Das war wirklich hilfreich. Könnt ihr mir auch bei einer anderen Frage helfen?
Hier ist eine lustige, aber sehr wichtige Frage. Wenn mein Club manchmal Eier von einem nahe gelegenen Bauernhof für die Mitglieder kauft, brauchen wir dann eine Quittung für die Abrechnung? Die Bauern können uns keine Quittung geben und wir mögen ihre Eier sehr. Es ist ein echtes Dilemma. Die Eier kosten 3 Euro pro Karton. Können wir Buchhaltung ohne Quittung führen?

0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 6 von 8
571 Mal angesehen

hierauf hat @jjunker bereits geantwortet. 

 

Eigenbeleg.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 7 von 8
550 Mal angesehen

Na hoffentlich dienen die Eier dem Vereinszweck. 🙂

wwinkelhausen
Meister
Offline Online
Nachricht 8 von 8
531 Mal angesehen

Na, die Spenden werden ja auf der Bank eingehen und da gibt es einen Kontoauszug.

 

Für Barspenden benötigt der Spender natürlich auch bei kleineren Zuwendungen eine Spendenbescheinigung, da er ansonsten keinen Nachweis über die Spende hat.

Dinosaurier
7
letzte Antwort am 10.01.2023 08:05:11 von wwinkelhausen
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage