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Sondervorauszahlung 2021

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letzte Antwort am 03.02.2021 15:46:54 von winter_52
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s_fuchs
Einsteiger
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Hallo,

 

hat schon jemand aktuelle Informationen zur Sondervorauszahlung 2021?

Für 2020 bestand ja (vermutlich in fast allen Bundesländern) die Möglichkeit die Vorauszahlung auf 0,- € herabsetzen zu lassen; die Fristverlängerung blieb jedoch bestehen.

 

Ist das für 2021 ebenfalls  so? Schön wäre auch wenn mir jemand hierzu die Grundlage liefern könnte.

 

Vielen Dank und einen schönen Tag

 

 

Gruß

 

S. Fuchs

cro
Experte
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Nachricht 2 von 8
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Würde mich auch interessieren. Bisher dürfte eine Stundung bis zum 30.06.2021 für betroffene Steuerpflichtige eine Lösung sein.

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lodas-abrechner
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

zumindest für das Bundesland Bayern habe ich etwas vom Landesamt hierzu gefunden (ist auf der Seite der StB Kammer München):

 

https://www.steuerberaterkammer-muenchen.de/de/corona_krise/aktuelle_informationen_zur_corona_krise/aktuelle_informationen_zur_corona_krise/landesamt_f%C3%BCr_steuern_anleitung_f%C3%BCr_erstmalige_anmeldung_der_umsatzsteuer_sondervorauszahlung_2021/index_ger.html

 

So wie ich das lese, kann für von der Pandemie betroffene Unternehmen die SVZ 2021 mit Null Euro gemeldet werden unter Angabe von Gründen in den vorgesehenen Feldern. 

 

Viele Grüße

B. Drebinger

quagamag
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Gilt auch für alle Bundesländer: 

 

02.02.2021·Nachricht ·Corona-Krise Herabsetzung der Sondervorauszahlung 2021 auf 0 EUR möglich!

 

| Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer für das Jahr 2021 kann auf Antrag teilweise oder vollständig (d. h. auf 0 EUR) herabgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag bis zum 31.3.21 beim FA eingeht und der Unternehmer unter Darlegung seiner Verhältnisse nachweist, dass er unmittelbar und nicht unerheblich von der aktuellen Corona-Krise betroffen ist. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt, wie aus einer Presseinformation des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg vom 22.1.21 hervorgeht. | Zum Hintergrund

Wie schon im vergangenen Jahr wird auch in diesem Jahr auf Antrag beim zuständigen FA auf die Sondervorauszahlung verzichtet. Die Dauerfristverlängerung wird gleichwohl gewährt.

 

Die Gewährung der Dauerfristverlängerung ist gewöhnlich von der Leistung einer Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr abhängig und wird bei der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet.

 

Mit einer Dauerfristverlängerung kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung einen Monat später eingereicht werden. Auch die Zahlungsfrist verlängert sich entsprechend.

 

Quelle: https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/corona-krise-herabsetzung-der-sondervorauszahlung-2021-auf-0-eur-moeglich-n135791 

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winter_52
Einsteiger
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ist in der fibu bei Anmeldung der Dauerfrist bereits eine Möglichkeit, die Zahlung auf 0 € zu setzen?

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peter
Meister
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Hallo,

 

in folgendem Dokument  Antrag auf Dauerfristverlängerung und USt 1/11 stellen gibt es den Punkt USt 1/11 individuell ermitteln (Schätzung)  der Ihnen weiterhelfen sollte

Gruß
Peter
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DATEV-Mitarbeiter
Marco_Lachmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen, 

 

wir haben dazu die uns vorliegenden Informationen der einzelnen Bundesländer zusammengefasst:

 

Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus 

Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
winter_52
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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super vielen Dank

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7
letzte Antwort am 03.02.2021 15:46:54 von winter_52
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