abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Sonderbetriebsausgaben im JA buchen?

3
letzte Antwort am 19.11.2021 08:12:15 von Kristina_Schmidt
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
norwegianwood
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
3600 Mal angesehen

Hallo,

 

der Mandant ist eine GbR mit 3 Gesellschaftern, die jeweils ein paar Sonderbetriebsausgaben haben. Das FA will dafür keine Aufstellung, das soll entsprechend gebucht werden und mit der e-Bilanz gesendet werden.

 

Jetzt hab ich diese Anleitung dafür gelesen: https://apps.datev.de/help-center/documents/9211743

bin mir aber gar nicht sicher, welche Variante für meine Zwecke am besten funktioniert.

 

Die Sonderbetriebsausgaben sollen dem jeweiligen Gesellschafter zugeordnet werden im Rahmen der Feststellungserklärung, also nicht vorher schon im JA.

1. Was ist jetzt der Unterschied zwischen Sonderbilanz und Ergänzungsbilanz?

2. Muss ich dann jeweils einen "anwendungsspezifischen Fall" anlegen oder muss das als separate Leistung an die jeweilige zentrale Mdt-Nr., wo bisher nur die ESt dran ist?

3. Da buche ich das dann jeweils rein und hab dort dann insgesamt 3 weitere (kleine) e-Bilanzen, die ich dann auch senden muss oder wird das beim senden der Gesamthandsbilanz gleich mitgesendet?
Man kann das irgendwie miteinander verknüpfen (zuordnen), aber mir ist nicht klar, ob dann die SBA Auswirkung haben auf das Ergebnis der GbR (was sie an der Stelle nicht haben sollen) oder ob das dann "nur" ein eBilanz-Paket ist, das dann in einem gesendet wird.

 

Vielen Dank schon mal

salzinger
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
3545 Mal angesehen

Hallo,

 

in einer Sonderbilanz ist das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters enthalten, klassischerweise ein an die Gesellschaft vermietetes Grundstück im Eigentum des Gesellschafters, oder auch der überwiegend betrieblich genutzte PKW des Gesellschafters.

 

Eine Ergänzungsbilanz enthält Wertkorrekturen des Gesellschafters zu den Ansätzen der Steuerbilanz der Gesellschaft.

Diese entstehen z.B. wenn sich ein Gesellschafter in eine bestehende Personengesellschaft einkauft und z.B. für das Anlagevermögen mehr als den Buchwert bezahlt.

Daraus hat er dann auch eine zusätzliche Abschreibung.

 

Sonder- und Ergänzungsbilanz sind zwingend zu trennen.

 

Wenn ich noch auf dem richtigen Stand bin, müssen die E-Bilanzen (Gesamthandsbilanz, Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen) alle gesondert gesendet werden.

 

Die Verknüpfung der Sonder-/Ergänzungsbilanzen dienen m.W. erstens dem komfortableren aufruf aus dem Datev Arbeitsplatz aus dem Gesamthandsbilanz-Mandanten.

 

Außerdem kann man Sonderbilanzbuchungen automatisch aus den Buchungen der Gesamthandsbilanz erzeugen lassen.

z.B. Buchung Miete an Gesellschafter in Gesamthandsbilanz erzeugt Buchung Mieteinnahme in Sonderbilanz.

 

0 Kudos
eliansawatzki
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 4
3501 Mal angesehen

Eine kleine Ergänzung:

 

Die Sonder- und Ergänzungsbilanzen müssen programmseitig nicht einzeln an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Es ist möglich, alle Sonder- und Ergänzungsbilanzen einer Personengesellschaft aus der Gesamthandsbilanz im Rahmen der E-Bilanz-Übermittlung (also im E-Bilanz-Assistenten) auf einmal zu übermitteln. Voraussetzung ist, dass die Sonder- und Ergänzungsbilanzen mit der Gesamthand verknüpft sind und keine Fehler aufweisen, die einer Übermittlung im Weg stehen.

 

 

E-Bilanz-Assistent der Gesamthand:

 

 

eliansawatzki_0-1637304171016.png

 

 

 

 

eliansawatzki_1-1637304880255.png

 

 

Durch markieren mehrerer Sonder- und Ergänzungsbilanzen und anschließendes klicken auf "Prüfen" werden die gewählten Bestände auf einmal geprüft und, sofern vorhanden, deren Fehler angezeigt.

 

Die Prüfung der Vorschau kann auch ohne nochmaliges öffnen aller Bestände über das Kontextmenü erfolgen:

 

eliansawatzki_2-1637305056026.png

 

*Testdaten

 

 

 

 

 

Kristina_Schmidt
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
3485 Mal angesehen

@norwegianwood  schrieb:

 

2. Muss ich dann jeweils einen "anwendungsspezifischen Fall" anlegen oder muss das als separate Leistung an die jeweilige zentrale Mdt-Nr., wo bisher nur die ESt dran ist?

 


Hallo,

die Verknüpfung mit dem ESt-Mandanten dürfte nicht funktionieren, da die Sonderbilanz immer den Mandantentyp "Unternehmen" voraussetzt, vgl. auch Punkt 8 in dem von Ihnen verlinkten Info-Dokument.

 

Wir verwenden keinen anwendungsspezifischen Fall, sondern legen pro Sonder- und Ergänzungsbilanz einen neuen Mandanten (z.B. Max Mustermann - Sonderbilanz)  mit Mandantentyp "Unternehmen" an. Danach geht es wie in dem von Ihnen zitierten Info-Dok weiter, Verknüpfung mit der Gesamthand.

 

 

0 Kudos
3
letzte Antwort am 19.11.2021 08:12:15 von Kristina_Schmidt
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage