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Sofortabschreibung vs Vollabschreibung

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letzte Antwort am 19.01.2017 15:15:58 von steingröver
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Hallo liebe Datev-Nutzer,

im Augenblick versuche ich den Unterschied zwischen den AfA-Arten "04-GWG-Vollabschreibung" und "08-GWG-Sofortabschreibung" zu verstehen.

Bei beiden AfA-Arten wurde die AfA im Monat der Anschaffung des GWGs gebucht und der Restbuchwert von 1,00 € bleibt stehen, so wie unser Betrieb das will.

Weiß jemand von Euch was der Unterschied der beiden AfA-Arten ist?

Danke & schöne Grüße,

Christine Wenhart

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Thomas_Kahl
Meister
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Da habe ich auch schon einmal darüber nachgedacht. Meine Theorie: Das resultiert aus Althergebrachten. Früher (vor dem Krieg *gg*) gab es die Vollabschreibung. Irgendwann hatte die Regierung mal die Idee, dass man Sammelposten bilden müsse um auf mehrere Jahre abzuschreiben. Und ganz geringwertige Wirtschaftsgüter konnten einheitlich doch Sofort abgeschrieben werden. Von daher resultiert sie "Sofortabschreibung". Meine Theorie.

MfG
T.Kahl
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volkerdannehl
Beginner
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Vollabschreibung führt sofort zur Abschreibung 100% im gleichen Monat.

GWG-Sofortabschreibung verteilt die Abschreibung auf die restlichen Monate des Jahres. Mglw., damit der Monat nicht sofort mit der vollen Abschreibung belastet ist.

Ich nehme immer Vollabschreibung, dann habe ich  nicht so viele Buchungen auf dem Konto. Bei Nutzung Buchungen erzeugen ist das aber eigentlich auch egal.

Viele Grüße

Volker Dannehl

steingröver
Beginner
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Hallo Frau Wenhart,

soweit ich das sehe, gibt es in diesen AfA-Arten keinen unterscheid, vgl. auch folgendes Lexinform-Dokument:

Dok.-Nr.: 9211287

Das Ergebnis ist jedoch das gleich, am Jahresende steht dort ein Restbuchwertn von 0,00 € (bzw. bei Ihnen ein Erinnerungswert von € 1,00).

Viele Grüße

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christiankunz
Aufsteiger
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Aussagefähiger ist das Lexinform-Dokument 1035777.

Grüße

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f_mayer
Fachmann
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Ein weiterer Unterschied: Bei 08 lässt sich IAB schlüsseln, bei 04 nicht, daher gewöhne ich mir die 08 Schlüsselung an.

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Danke...mir ist nicht ganz klar was 'IAB' ist.

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steingröver
Beginner
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Nachricht 8 von 8
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InvestitionsAbzugsBetrag = IAB (7g EStG)

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letzte Antwort am 19.01.2017 15:15:58 von steingröver
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