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Selbstbuchende Mandanten mit zwei Steuerberatern, Mandantenserver-Zugriff & Unternehmen Online

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letzte Antwort am 10.09.2025 12:41:18 von chrisocki
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T_Ahmad
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Hallo liebe Community,

 

ich habe derzeit folgenden Sachverhalt:

Eine Unternehmensgruppe wird von uns und einem weiteren Steuerberater betreut, wobei wir etwa die hälfte der Mandantennummern bearbeiten und der andere Steuerberater die andere Hälfte. Bei den meisten Unternehmen wird vom Mandant selbst in DATEV über einen Mandantenserver-Zugang des anderen Steuerberaters gebucht und der Jahresabschluss jeweils vom StB erstellt.

 

Nun möchten wir Bestände unkompliziert über das RZ austauschen (Fibu fertig -> Mandant lädt ins RZ -> wir rufen aus RZ ab -> erstellen JA -> wir laden den Bestand ins RZ -> Mandant ruft den Bestand wieder ab) und dem Mandanten Unternehmen Online für die Mandantennummern einrichten, welche wir betreuen.

Eine Mitgliedsübergreifende Freigabe der Buchhaltungskraft des Mandanten ist bereits erfolgt. Die mandantengenutzte Beraternummer ist beim anderen StB angelegt.

 

Jetzt habe ich folgenden Problem:

 

Variante 1: Der REWE-Bestand ist unter unserer Beraternummer gespeichert.

Folge: Die Stapel können nicht ins Rechenzentrum gesendet werden, da die DATEV-Installation über welche der Mandant bucht auf dem Server des anderen StB liegt und somit unser Beraternummern-Kennwort nicht aus der Beraternummer-Kennwort-Verwaltung geladen werden kann. Unser Beraternummer-Kennwort beim fremden StB einpflegen ist selbstverständlich keine Option. Dafür könnte ich aber Unternehmen Online für unseren Mandanten einrichten.

 

Variante 2: Der REWE-Bestand ist unter der (mandantengenutzten) Beraternummer des Mandanten gespeichert.

Folge: Der Mandant kann die Stapel in das RZ senden, da hierfür das eigene Beraternummern-Kennwort benutzt wird. Dafür kann ich keinen Unternehmen Online Bestand anlegen, da ich keine Rechte für die mandantengenutze Beraternummer habe und diese von uns auch nicht in der Rechteverwaltung-Online administriert werden kann.

 

Ich befürchte fast, dass die DATEV eine solche Konstellation nicht eingeplant hat und an einer Stelle abstriche machen müssen, habe aber die Hoffnung, dass der Fehler bei mir liegt und jemand von euch mit einer Lösung um die Ecke kommt. 👉👈

 

LG TA

 

ahklar
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Nachricht 2 von 7
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Könnte nicht bei Variante 2 die Zuordnung deiner SmartCard zur Mitgliedschaft des anderen Beraters und entsprechende Administration der Rechte dort helfen?

T_Ahmad
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 7
227 Mal angesehen

Zum Anlegen des DUO Bestandes müsste das funktionieren. Dann könnte aber der DUO Bestand auch einfach von dem anderen StB angelegt werden, wenn ich keinen Denkfehler habe.

 

Das Problem hierbei ist, dass nach meinem Verständnis alle Sachbearbeiter auf unserer Seite dem anderen StB zugeordnet und die Rechte administriert werden müssten, damit bei der Erstellung des Abschlusses auf die Unternehmen Online Belege zugegriffen werden kann, oder nicht?

 

Das wäre ein, wenn auch etwas unpraktischer, Workaround. Beim Sachbearbeiter-Wechsel wiederholt sich der Zirkus dann nur jedes mal... 😞

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ahklar
Beginner
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Nachricht 4 von 7
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Könnte der Mandant nicht auch einfach ZWEI mdtgenutzte Beraternummern haben, eine gehört dir, die andere dem anderen Berater?

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T_Ahmad
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 7
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@ahklar  schrieb:

Könnte der Mandant nicht auch einfach ZWEI mdtgenutzte Beraternummern haben, eine gehört dir, die andere dem anderen Berater?


Dann haben wir aber wieder das Problem mit den Zugangsmedien. Sprich: Mandant hat zwei MIdentity und muss im laufenden Betrieb umstecken, je nachdem zu welchem Mandat gerade Belege geöffnet werden sollen.

In Kombination mit ASP und dem durchreichen der Smartcard durch RDP, ist das leider nicht so Praxistauglich.

 

Es führt wohl kein Weg an der mitgliedsübergreifenden Zuordnung aller Beteiligten Sachbearbeiter vorbei. Schade. 

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ahklar
Beginner
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Nachricht 6 von 7
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Dann können aber doch die mandantengenutzten Zugangsmedien entsprechend administriert werden, dass sie auf beide mdtgenutzte Beraternummern Zugriff haben. Es muss dann nur das Zugangsmedium des Mandanten beiden Mitgliedschaften zugeordnet sein.

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chrisocki
Experte
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Nachricht 7 von 7
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Hallo @T_Ahmad,

 


und an einer Stelle abstriche machen müssen,


Korrekt, einer muss einen Drops lutschen, ob er will oder nicht...

 


Variante 1: Der REWE-Bestand ist unter unserer Beraternummer gespeichert.

Folge: Die Stapel können nicht ins Rechenzentrum gesendet werden, da die DATEV-Installation über welche der Mandant bucht auf dem Server des anderen StB liegt und somit unser Beraternummern-Kennwort nicht aus der Beraternummer-Kennwort-Verwaltung geladen werden kann. Unser Beraternummer-Kennwort beim fremden StB einpflegen ist selbstverständlich keine Option. Dafür könnte ich aber Unternehmen Online für unseren Mandanten einrichten.


a) gerade bei größeren Mandantenumgebungen (Firmen/Unternehmen) habe ich die Bestände gern an einer Stelle. Das stellt aber meinen persönlichen Geschmack dar.

b) Warum ist das DFÜ-Kennwort bei einem anderen StB oder bei dem Mandanten ein Problem. Soland SIE in der Rechteverwaltung online exakt vorgeben, welche Mandantennummern via "DFÜ über Internet" erreichbar sind, stellt das kein Problem dar.

bb) Je nachdem wie wichtig dieses Mandat ist, wäre auch eine weitere Kanzlei-Beraternummer (ausgelagerter Arbeitsraum o.ä.) denkbar, auf der die betreffenden Mandanten gesammelt werden. Dann müssen Sie dem anderen StB/Mandanten dieses betreffende Beraternummernkennwort übergeben.

 


Variante 2: Der REWE-Bestand ist unter der (mandantengenutzten) Beraternummer des Mandanten gespeichert.

Folge: Der Mandant kann die Stapel in das RZ senden, da hierfür das eigene Beraternummern-Kennwort benutzt wird. Dafür kann ich keinen Unternehmen Online Bestand anlegen, da ich keine Rechte für die mandantengenutze Beraternummer habe und diese von uns auch nicht in der Rechteverwaltung-Online administriert werden kann.


a) Die andere Kanzlei richtet die Bestände wie von Ihnen gewünscht ein. Das sollte je nach Admin dort eine Fingerübung sein.

b) Sie lassen für den Mandanten eine extra DATEV-SmartCard ausstellen und die andere Kanzlei vergibt auf diese SmartCard das "Standort-Admin-Recht". Dann haben Sie die Rechte.

 

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

 

 

 

 

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letzte Antwort am 10.09.2025 12:41:18 von chrisocki
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