Hallo, wie auch für das vierte Quartal 2021 wollte ich eben die OSS-Auswertung I/2022 exportieren und in mein BOP-Portal importieren, womit die Fehlermeldung erschien:
Ist hier etwas bekannt bzw. ist ein Hotfix in Aussicht?
Wäre natürlich schon charmant, da wir hier annähernd alle EU-Länder beteiligt haben und ich das ungern manuell machen mag. Man gewöhnt sich da schnell an Bequemlichkeiten 😉
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo deusex,
der Fehler tritt auf, wenn die Transportdatei fachliche Fehler (Validierungsfehler) enthält und hängt mit der Erweiterung der Schnittstelle beim BZSt von #v1.0 auf #v1.1 zusammen.
Der Import ist aufgrund der Validierungsfehler (z. B: Nullsteuersätze, negative Meldewerte) derzeit nicht möglich.
Mit einem Servicerelease im Mai bereinigen wir den Fehler. Die Transportdatei wird dann mit Version #v1.1 erstellt, wodurch der Fehler nicht mehr auftritt.
Bis dahin können Sie den Fehler manuell beheben, indem sie die fachlichen Fehler in der vom BZSt bereitgestellten "kommentierten Eingabedatei" korrigieren.
Eine Anleitung dazu finden Sie hier: OSS: Datei für BZStOnline hat veraltete Version
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Werde ich bei nächster Gelegenheit testen.
Hat alles schnell und problemlos funktioniert.
Für das nächste Quartal dürfte dann das SR drüber sein und das Problem nicht mehr existent, sofern sich "BOP" nicht wieder was neues ausheckt 😉
Danke nochmals.
Hallo,
ich kann keine Datei OSS für Elster erstellen.
Ich habe das aktuellste SR installiert. Ich schreibe keine Buchungsstapel fest. Ich hoffe ja nicht, dass es daran liegt.
VG
Erst als "Übertragen" markieren, dann läßt sich die Datei erstellen.
"Festschreiben" muß durchgenickt werden.
(Ohne "Ungültige" und ohne "Berichtigung")
OK- vielen Dank.
hatte mich nicht getraut das zu drücken. Was soll das für einen Sinn ergeben, dass man das vorher drücken muss ?
VG
@ugs schrieb:
Was soll das für einen Sinn ergeben, dass man das vorher drücken muss ?
Vielleicht will DATEV so #Automatisierung um jeden Preis verhindern? 🤔
@Stefan_Reitzammer: Noch ein Beispiel, weshalb mich RPA so begeistert - weil man sich in DATEV Software irgendwann tot ☠️ klickt.
Hallo Herr Kolberg,
"Festschreiben muss durchgeklickt werden". Damit ist das für mich ohnehin gestorben. Vorläufe werden aktuell bei uns nicht abgeschlossen.
Verstehe auch die Logik nicht, weil bei Umsatzsteuer und ZM muss man das auch nicht, wenn man es in den Berechtigungen entsprechend eingestellt hat.
@Datev: kann man die Notwendigkeit der Festschreibung für OSS ebenfalls aufheben in der Berechtigungsverwaltung ? Sonst ist das für uns nicht nutzbar.
VG
wo wenden Sie RPA in Datev an ?
Leider noch gar nicht 😫. Es gibt aber technische Möglichkeiten mit BluePrism und UiPath.
Worauf ich mich technisch beziehe: Session: Wie man mit RPA und DAF im Einsatz bei Kunden schier Unmögliches möglich macht
Auch hier hat man dumme Klickarbeit auf Bots erfolgreich auslagern können. Aber wie im Thread nachzulesen ist, gibt es in der DATEV leider wenige Bestrebungen, dass Mindset auch in der DATEV zu verteilen. Bei DATEV herrscht noch immer gefühlt das Mindset ABM vor. Und es gibt 1000 und 1 Bereich, wo man das auf DATEV übertragen kann. Die RVo ist da auch ein schönes Beispiel.
Hallo ugs,
die Notwendigkeit der Festschreibung kann für die OSS-EU-Auswertung leider nicht über die Rechteverwaltung aufgehoben werden.
Grund dafür ist, dass die Festschreibung erforderlich ist um Nachbuchungen für den Auswertungszeitraum zu erkennen und daher zwingend erforderlich.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier: OSS-EU-Auswertung: Transportdatei für BZSt erzeugen
. . . und auch hier darf man berechtigt fragen, sinngemäß zur zwangsweisen Festschreibung bei Einspielen von Daten aus Vorsystemen, warum hier eine Bevormundung des Berufsträgers = Administrators vorgenommen wird.
Dem Berufsträger ist auch hier die Option einzuräumen, jegliche Festschreibungen aufheben zu können, um ggf. inhaltlich nachzubearbeitende, Buchungen im Rechnungswesen ändern zu können; ein Umweg über GU und Neubuchung mag den GOBD zwar entsprechen, ist aber äußerst aufwendig.
Bsp.: Der Kassendatensatz eines Mandanten enthält monatlich ca. 50-100 Barzahlungen von gebuchten Debitorenrechnungen und es ist im Vorsystem (derzeit noch) nicht möglich, das Belegfeld mit der Rechnungsnummer zu bestücken, sondern enthält die laufende Buchungsnummer der Kasse.
Aktuell muss in den Datensatz bewusst ein Fehler eingebaut werden, damit es nicht zur zwangsweisen Festschreibung kommt.
Die betroffenen Sätze können dann leicht via "Doppelklick" in Rewe geändert werden, da die Information der Rechnungsnummer im Text enthalten ist; der Aufwand ist in der Tat überschaubar.
Selbstverständlich könnte auch gleich der Datensatz im betreffenden Feld geändert werden, dann würde zumindest der DATEV Rechnung getragen, aber rechtlich ist der Umstand derselbe. Die Änderungen in Rewe vorzunehmen, sind deutlich effektiver und schneller.
Die GOBD werden in beiden Fällen durchbrochen und der Berufsträger kann/muss gegenüber der Finanzverwaltung darlegen, weshalb dies erfolgt und dass die Integrität der Daten dennoch gewährleistet ist (Bescheinigung).
Insbesondere entstehen m.E. durch das Vorgehen der DATEV Kollisionspunkte bspw. mit der BOSt in
Es ist mir durchaus bewusst, diesen Malus schön öfters erwähnt zu haben und muss dies leider immer wieder tun, denn eine "verwertbare" Antwort liegt bis dato nicht vor.
Sehr geehrte Frau Wenzel,
Die Notwendigkeit für die Festschreibung all der Stapel, deren OSS- Inhalte übermittelt wurden, ist natürlich nachvollziehbar.
Bitte überprüfen Sie folgende Sachverhalte:
- Bei Abweichlern stehen bereits JA- Buchungen im System. Warum diese festschreiben?
- Es gibt Vorläufe komplett ohne OSS- Buchungen. Warum diese festschreiben?
- Die OSS- Exporte können durchaus in Fehler laufen. Warum nicht erst dann festschreiben, wenn die Übertragung fehlerfrei durchlief?
Bitte ändern:
- erst OSS- Datei erstellen lassen (ohne festschreiben, usw.)
- anschließend "als übermittelt deklarieren".
- Festschreiben aufheben unbedingt ermöglichen, denn der OSS- Sachbearbeiter weiß ganz genau, was festgeschrieben werden muß, und was auf keinen Fall festgeschrieben werden darf.
Ist es nicht gerade Sinn der Möglichkeit, diverse Vorläufe für einen identischen Zeitraum anzulegen, daß selektiv festgeschrieben werden darf?
DANKE.
Hallo martinkolberg,
vielen Dank für die Impulse.
Ich bin dazu mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der Entwicklung im Austausch. Wir prüfen Ihre Vorschläge und melden uns Anfang nächster Woche wieder.
Ein schönes Wochenende und Grüße aus Nürnberg.
Hallo Frau @Stefanie_Wenzel
unsere Kanzlei bestätigt die von Herrn @martinkolberg geäußerten Punkte.
Vielen Dank für die Prüfung und Umsetzung.
Hallo zusammen,
zu den geschilderten Sachverhalten kann ich nach Rücksprache mit den Kolleg:innen in der Entwicklung folgenden Ausblick geben:
Zu 1. Bei Abweichlern stehen bereits JA- Buchungen im System. Warum diese festschreiben?
Den Begriff „Abweichler“ interpretieren wir als Bestände mit abweichendem Wirtschaftsjahr, für die bereits die Jahresabschlussarbeiten im Gange sind und entsprechend Buchungen in Vorperioden in JA-Stapeln bereits erfasst wurden.
Für solche Konstellationen sind wir derzeit in der Analyse/Umsetzung einer abweichenden Festschreibesystematik für Buchungsstapel ohne OSS-Sachverhalte.
Zum korrekten Ausweis der Berichtigungssachverhalte aus Vorperioden in der OSS-Auswertung wird es zukünftig bezogen auf Vorjahren nur noch notwendig sein, Buchungsstapel festzuschreiben, die OSS-Sachverhalte enthalten.
Buchungsstapel betreffend den Jahresabschluss sind dann von der Festschreibeverpflichtung nicht mehr betroffen (sofern keine OSS-relevanten Buchungen enthalten sind).
Die Änderung wird voraussichtlich mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 11.0 (Bereitstellung August 2022) ausgeliefert.
Zu 2. Es gibt Vorläufe komplett ohne OSS- Buchungen. Warum diese festschreiben?
Den Wunsch generell Buchungsstapeln ohne OSS-Sachverhalte von der Festschreibeverpflichtung auch im aktuellen Wirtschaftsjahr auszunehmen, analysieren wir noch und melden uns wieder, sobald die internen technischen und fachlichen Prüfungen abgeschlossen sind.
Zu 3. Die OSS- Exporte können durchaus in Fehler laufen. Warum nicht erst dann festschreiben, wenn die Übertragung fehlerfrei durchlief?“
Der Workflow zur Deklaration beim BZSt ist momentan nur über den Export der Datei, die dann im BOP importiert werden muss, möglich.
Um die vom Gesetzgeber vorgesehene Berichtigungssystematik (rückwirkend für drei Jahre in der aktuellen OSS-Meldung) programmseitig unterstützen zu können, ist die Fixierung des Buchhaltungsstandes zum Zeitpunkt des Exports essentiell.
Wenn keine Festschreibung erfolgt, kann programmtechnisch nicht zwischen Berichtigung und normaler Buchung unterschieden werden.
Um die Validierungsfehler beim Import der Transportdatei im BOP zu vermeiden, sind wir
derzeit in der Analyse/Umsetzung von Programmfunktionalitäten in der OSS-Auswertung, die im Vorfeld zur Festschreibung auf Validierungsfehler im BZSt onlinePortal hinweisen.
Die Korrekturen können dann vor Festschreibung der Buchungsstapel vorgenommen werden, so dass es zu keinen Validierungsfehlern beim Import mehr kommen sollte.
Wann konkret diese Änderung ausgeliefert wird, ist noch unklar.
Das Dokument Ausblick: OSS-EU-Auswertung für DATEV-Rechnungswesen-Programme wird laufend aktualisiert.
In Kapitel 2.2 können Sie den jeweils aktuellen Stand zu geplanten Änderungen nachvollziehen.
Sonnige Grüße aus Nürnberg