Hallo Community,
wir stehen leider gerade auf dem Schlauch 😕
....wir blicken nicht mehr durch 🙈
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Um welche Art von Sachbezug handelt es sich?
Hier bitte Umsatzsteuerrecht und Lohnsteuerrecht nicht vermischen.
Wenn man eine Leistung oder eine Sache für sein Unternehmen erwirbt, hat man grundsätzlich einen Anspruch auf den Vorsteuerabzug. Hier ist die unternehmerische Nutzung, die Überlassung an den Arbeitnehmer (4946 an Bank/Kasse mit Vorsteuer). Sollte diese Überlassung zu nichtunternehmerischen Zwecken erfolgen, stellt das ein Entnahmetatbestand dar und ist als Erlös mit Umsatzsteuer zu verbuchen (Lohn/Gehalt an 8595).
Die lohnsteuerliche Behandlung bleibt hier außen vor.
Ustae 1.8 (4a) müsste noch erwähnt werden 😁
Vielen Dank!