Hallo zusammen,
ich habe leider ein Problem bei der Übermittlung der E-Bilanz mehrerer Vereine.
Ich buche dort das nutzungsgebundene Kapital und damit verbunden die Zuführungen und Minderungen hierzu.
Nun hindert mich der Fehler #EBI00475 "Die Position Bilanzgewinn/-verlust darf nicht werthaltig sein, da der Haken in den Berichtsinformationen nicht gesetzt ist" an der Übermittlung zum Finanzamt.
Leider kann ich den Haken dort bei den Vereinen nicht setzen. Dieses Feld ist inaktiv.
Sonst habe ich mir damit beholfen, dass ich die betroffenen Positionen in der Aufbereitung der E-Bilanz umgegliedert habe. Das ist allerdings mit unserem neuesten Update nicht mehr möglich.
Hat noch jemand eine Idee, wie ich meine restlichen Vereine an das Finanzamt übermitteln kann???
Vielen Dank im Voraus
Sind Ihre Vereine denn Bilanzierer oder Einnahmen-/Überschussrechner?
Den Unterschied erkannt man nur in den Stammdaten. Unsere Vereine sind alle Einnahmen-/Überschussrechner und müssen dennoch eine Vermögensübersicht und eine Gewinnermittlung beim Finanzamt einreichen.
Bitte prüfen Sie das noch einmal.
Dieses Problem betrifft bei mir aktuell nur die Bilanzierer.
Bilanzierende Vereine haben wir leider nicht.
Eine Idee wäre noch, dass die Ergebnis-Verwendung nicht vollständig gebucht ist. Meins Erachtens wird das der Bilanzgewinn (zumindest bei normalen Bilanzierern) ausgewiesen, wenn eine Ergebnisverwendung (z. Bsp. wegen anteiliger Ausschüttung oder Verteilung auf Kapitalkonten bei Personengesellschaften) gebucht wird. In diesem muss jedoch die Ergebnis-Verwendung vollständig gebucht werden, so dass der Bilanzgewinn am Ende 0,00 € beträgt. Gegebenenfalls muss auf das Konto "Ergebnisvortrag allgemein (nach Ergebnisverwendung)" der Restbetrag gebucht werden.
Wie gesagt es sind alles nur Vermutungen, da wir keine bilanzierenden Vereine haben.
Kann es sein, dass es daran liegt, dass so die Mittelverwendung gleich mit abgefordert wird? Weil dann muss der Bilanzgewinn ja wohl 0 sein, oder? Immerhin müssen doch alle Mittel eines Jahres irgendwie verwandt werden.
Ist das denn auch so, wenn ich über die Bildung der freien Rücklage Kapital "ansammeln" kann und möchte?
Bei dem Thema bin ich leider etwas überfragt...
Warum nicht? Für die freie Rücklage müsste es doch auch Konten geben.
Ja, diese Konten habe ich auch bebucht.
Also mein Ergebnisvortrag setzt sich zusammen aus dem Jahresergebnis abzgl. der Einstellung in die freie Rücklage, abzl. Erhöhung d. nutzungsgebundenen Kapitals zzgl. der Verminderung des nutzungsgebundenen Kapitals.
Zweckgebundene Rücklagen sollen nicht gebildet werden.
Damit bleibt ein Ergebnisvortrag von 3 Tsd bei mir stehen.
Und wegen Corona ist die zeitnahe Mittelverwendung ausgesetzt. Daran dürfte es dann eigentlich nicht scheitern.
Sprich 3 T€, die nicht Satzungsgerecht verwandt wurden. M.E ist das der Fehler, da Verstoß gegen die zeitnahe Mittelverwendung.
Die zeitnahe Mittelverwendung ist wegen Corona ausgesetzt worden.
Das mit Corona wusste ich nicht - ist bei mir auch schon etwas her, dass eine Mittelverwendungsrechnung nötig war. Aber sicher, dass das Datev in Rewe auch umgesetzt hat?
Nein, da bin ich mir tatsächlich nicht sicher 😅 Ich hoffe es jedoch...
Sonst würde das sicherlich mein Problem erklären.
Schauen Sie mal in das Dokument Dok.-Nr.: 0907726 unter Punkt 7.2, falls Sie das noch nicht gemacht haben. Eventuell finden Sie dort die Lösung.
Nach dem Schema ist gebucht worden. Ich denke, ich werde mich an die Datev wenden müssen.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Für diese 3 Tsd. € muss eine Buchung zur "Ergebnisverwendung" vorgenommen werden. Und wenn es die Konten 9850/9889 sind die gebucht werden.
Der Jahresüberschuss muss vollständig als Ergebnisverwendung gebucht werden damit der Bilanzgewinn 0,00 e wird. Die DATEV-Logik sagt entweder Jahresüberschuss ausweisen (komplett ohne Ergebnisverwendung) oder Bilanzgewinn (dann muss das vollständige Jahresergebnis als verwendet gebucht werden).
Hi,
ich habe gerade das gleiche Problem.
Hat sich eine Lösung gefunden?
Vielen Dank
Die hat sokru in seiner letzten Antwort eigentlich gegeben.
Bei Bilanzierung ist es nicht 9850 sondern 9860 🙂