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Rewe: Wie GoBD (Zuordnung Bankbeleg) bei der Erfassung unter Rewe erfüllen?

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letzte Antwort am 22.02.2022 09:07:51 von Neu_hier
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Neu_hier
Fachmann
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Auszug aus dem BMF Schreiben zu den GoBD vom 28.11.2019 (ein Beispiel):

"Ein Steuerpflichtiger mit ausschließlich unbaren Geschäftsvorfällen erhält nach Abschluss eines jeden Monats von seinem Kreditinstitut einen Kontoauszug in Papierform mit vielen einzelnen Kontoblättern. Für die Zuordnung der Belege und Aufzeichnungen erfasst der Unternehmer ausschließlich die Kontoauszugsnummer. Allein anhand der Kontoauszugsnummer – ohne zusätzliche Angabe der Blattnummer und der Positionsnummer – ist eine Zuordnung von Beleg und Aufzeichnung oder Buchung in angemessener Zeit nicht nachprüfbar
."

Klassisch kann unter Rewe - bei OPOS - im Belegfeld 1 nur die Rechnungsnummer, ansonsten nur die Kontoauszugsnummer erfasst werden. Besondere Felder für Blattnummer und Positionsnummer gibt es unter Rewe nicht. Wie wäre hier die entsprechend korrekte Vorgehensweise?

Was ist denn eine "Positionsnummer"? 

Auch bei den Infos zum elektronischen Kontoauszug (RZ-Bankabruf) in Rewe ist keine Hinweise zu Kontoauszugsnummer, Blatt und Positionsnummer zu erkennen. Hat der elektronische Auszug (RZ-Bankinfo) eine besondere Kennung (die die Anforderung an Kontoauszug, Blatt und Position ersetzt) , die bei den Infos zur Buchung unter Rewe sichtbar gemacht werden können?

Wie wird die Anforderung des BMF in Rewe am besten und technisch umgesetzt? Vielleicht ist das Ganze aber schon überholt?

Vielen Dank an alle und DATEV, die hier aufklären können.

Danke
DATEV-Mitarbeiter
Udo_Wartha
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Neu_hier

 

gemäß den GoBD kann die Zuordnung zwischen dem einzelnen Beleg und der dazugehörigen Grund(buch)aufzeichnung oder Buchung anhand von eindeutigen Zuordnungsmerkmalen (z. B. Index, Paginiernummer, Dokumenten-ID) und zusätzlichen Identifikationsmerkmalen für die Papierablage oder für die Such- und Filtermöglichkeit bei elektronischer Belegablage gewährleistet werden. Diese Zuordnungs- und Identifizierungsmerkmale aus dem Beleg müssen bei der Aufzeichnung oder Verbuchung in die Bücher oder Aufzeichnungen übernommen werden, um eine progressive und retrograde Prüfbarkeit zu ermöglichen.

 

Die Ablage der Belege und die Zuordnung zwischen Beleg und Aufzeichnung müssen in angemessener Zeit nachprüfbar sein. So kann z. B. Belegdatum, Kontoauszugsnummer oder Name bei umfangreichem Beleganfall mangels Eindeutigkeit unter Umständen in der Regel kein geeignetes Zuordnungsmerkmal für den einzelnen Geschäftsvorfall sein. Hier sind seitens des Steuerpflichtigen organisatorische Maßnahmen zu treffen.

 

Randziffer 74 der GoBD nennt hierfür ein Beispiel, wie die progressive und retrograde Prüfbarkeit im Falle von Kontoauszügen sichergestellt werden kann. In diesem Fall wird als eindeutiges Identifikationsmerkmal die zusätzliche Angabe von Kontoblatt- und Positionsnummer als eine Möglichkeit dargestellt, um die Zuordnung zwischen Beleg und Buchung in angemessener Zeit sicherzustellen. Die Zuordnung kann jedoch auch durch andere Merkmale organisatorisch sichergestellt werden, z.B. mit Hilfe des Buchungsdatums des Kontoumsatzes und weiteren, z.B. in einer Verfahrensdokumentation festgelegten Kriterien.

 

Der Kontoauszug erfüllt grundsätzlich die Anforderung als Beleg, auf dessen Basis die Kontoumsätze mithilfe der DATEV-Software gebucht werden. Die Nachprüfbarkeit ist durch die im Buchungssatz enthaltenen Informationen u.a. Buchungsdatum des Kontoumsatzes, Buchungstext gegeben.

Im Falle des manuellen Buchens können weitere Kriterien, z.B. die Kontoblatt- und die Positionsnummer im Buchungstext oder Belegfeld 2 bei Bedarf erfasst werden. Beim elektronischen Bankbuchen unterstützt die DATEV-Software beispielsweise durch die Vorbelegung des Buchungsdatums des Kontoumsatzes oder der Auszugsnummer (Einstellung Lerndatei). 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Udo Wartha 

Product Owner Automatisierung Finanzbuchführung & Mittelstand

dtx
Fortgeschrittener
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@Neu_hier  schrieb:

Auszug aus dem BMF Schreiben zu den GoBD vom 28.11.2019 (ein Beispiel):

...


Klassisch kann unter Rewe - bei OPOS - im Belegfeld 1 nur die Rechnungsnummer, ansonsten nur die Kontoauszugsnummer erfasst werden. Besondere Felder für Blattnummer und Positionsnummer gibt es unter Rewe nicht. Wie wäre hier die entsprechend korrekte Vorgehensweise?

Was ist denn eine "Positionsnummer"? 

...


Wenn Sie die Bank (noch) per Hand buchen, können Sie im Belegfeld 2 zusätzlich zur Auszugsnummer auch die Blattnummer mitführen. Werden die Kontoauszüge nicht im Papierformat A4 erstellt, dürfte es auch dann entbehrlich sein, im Buchungstext eine Positionsnummer zuzuweisen, wenn im Extremfall mal ein zweiter Umsatz auf dem Blatt aufgeführt ist. Ansonsten sollte es genügen, sich bei der Übertragung an die Reihenfolge der Umsätze auf den Einzelblättern zu halten.

 

 

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Neu_hier
Fachmann
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Quatsch..gelöscht.

Danke
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letzte Antwort am 22.02.2022 09:07:51 von Neu_hier
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