Hallo Community,
ich bekomme die Ausgangsrechnung per CSV Datei in Unternehmen Online eingespielt.
Im Dezember wurde eine EU-Ausgangsrechnung eingespielt, was aber falsch war. Es hat im Dezember
überhaupt keinen Vorgang gegeben.
Der Mandant storniert diese Rechnung jetzt im Januar 2024.
Aber wie gebe ich denn jetzt eine berichtigte ZM im Dezember ab. Irgendwie hab ich einen Denkfehler.
Könnt ihr mir weiterhelfen.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wie sieht die Stornorechnung denn aus und welches Datum hat diese Rechnung?
Haben sie hier mal mit dem Leistungsdatum probiert, damit die Steuer korrigiert wird?
Im Dezember müssten sie stehen und die Korrektur der ZM sehen.
Hallo,
die Stornorechnung wurde mit heutigem Datum geschrieben. Hab es mal ausprobiert mit Leistungsdatum Dezember, allerdings wird keine berichtigte ZM für Dezember 2023 erstellt.
Viele Grüße
Hallo @Bonita66 ,
um in Ihrem Fall die berichtigte ZM für Dezember zu erhalten, ist die Rechnung in einem Buchungsstapel mit Stapeldatum Dezember zu korrigieren (siehe unter 4.1 Zusammenfassende Meldung: ZM erstellen und berichtigen ab Version 11.3 und Stapeldatum ab 01.10.2022 ). Wenn Sie die Rechnung im Januar 2024 mit Leistungsdatum Dezember 2023 stornieren, wird die Berichtigung erst im Januar in der ZM berücksichtigt (siehe dazu auch Fallbeispiel 3.2 Zusammenfassende Meldung: Periodenzuordnung innergemeinschaftlicher Lieferungen bei Buchungen mit Leistungsdatum ).
Viele Grüße
Martina Harwarth | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
Hallo Frau Harwarth,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Bedeutet ich erstelle eine Generalumkehrbuchung im Dezember und übermittel dann die berichtigte ZM-Meldung.
Ich weiß nur nicht wie ich den Vorgang in der Januar Buchhaltung behandel. Dort darf die Storno-Rechnung ja auch nicht mehr erfasst. werden.
Viele Grüße
Hallo @Bonita66,
@Bonita66 schrieb:
Bedeutet ich erstelle eine Generalumkehrbuchung im Dezember und übermittel dann die berichtigte ZM-Meldung.
Ja korrekt, wenn Sie den Dezember-Stapel korrigieren wollen.
Ich weiß nur nicht wie ich den Vorgang in der Januar Buchhaltung behandel. Dort darf die Storno-Rechnung ja auch nicht mehr erfasst. werden.
Zur Einordnung des steuerrechtlichen Sachverhalts wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater/Ihre Steuerberaterin.
Sobald bekannt ist, wie der Ausweis in der ZM erfolgen soll, unterstützen wir Sie gerne über unseren Programmservice Rechnungswesen (Dok.-Nr. 1071593 - Servicekontakt anlegen).
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG