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RZ Bankinfo: "Abmeldeerklärung drucken" vs. "Löschen"

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letzte Antwort am 08.01.2021 16:30:39 von c_kleineboymann
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Gelöschter Nutzer
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Leider ist die Hilfe hierzu wieder etwas mager (meiner Meinung nach).

Was genau ist der Unterschied zwischen "Abmelden" und "Löschen" (Übersicht Bankverbindungen RZ, Rewe)?

Genauer gefragt, muss ich noch was an DATEV bezahlen, wenn ich nur "Löschen" sage (z.B. bei ausgeschiedenen Mandaten? Gibt es weitere Bedenken und Folgeprobleme bei nur "Löschen"? 

Das Abmeldeformular dürfte bei Mandatsbeendigung potentiell ein unkontrollierbarer Vorgang sein.

 

Danke für Input 😀 

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 8
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Ich nehme an, löschen heißt wirklich löschen bei der Bank. RZ-Bankinfo ist dann tot und muss neu beantragt werden inkl. Unterschriften und Co.

 

Abmelden ermöglicht, dass RZ-Bankinfo von Berater A nach B übertragen werden kann und der neue Berater das mit wenigen Klicks einrichten kann und nicht den ganzen RZ-Bankinfo Prozess nochmal neu anstoßen muss. 

 

Wenn das falsch ist, steinigt mich 😄.

 

EDITH: So intuitiv sind Buttons 😁. Danke @eliansawatzki. Dass ich damit gleich eine ganze Bankverbindung kille, hätte ich nicht erwartet. Dachte, dazu braucht es mehr Klicks, weil wenn einmal weg, dann ist wohl doof. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
eliansawatzki
Meister
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Nachricht 3 von 8
2014 Mal angesehen

Das ist falsch, ich steinige Sie aber nicht:

 

 

Abmeldeerklärung drucken:

Hiermit kann ein Schriftstück ausgegeben werden, welches vom Kontoinhaber unterschrieben beim Kreditinstitut eingereicht werden kann, damit das Kreditinstitut keine Kontoumsätze mehr an das DATEV-RZ schickt (Pendant zur Teilnahmeerklärung). Damit wird die Vereinbarung zur Übermittlung von Kontoumsätzen an das DATEV-RZ zwischen Kontoinhaber und Kreditinstitut aufgehoben.

 

Löschen: 

Die Bankverbindung (und damit die Kontoumsätze) im DATEV-RZ wird gelöscht. Es entstehen keine Gebühren mehr für die RZ-Bankinfo.

 

 

 

Wird nur "gelöscht", fallen ggf. weiterhin Bankgebühren an, da die Vereinbarung zwischen Kontoinhaber und Kreditinstitut weiter besteht.

 

Wird nur "abgemeldet" bleiben die Kontoumsätze im RZ und DATEV-Gebühren fallen weiter an.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 8
2007 Mal angesehen

So etwas habe ich irgendwie vermutet:

 

Ich bringe das Ganze noch mal auf den Punkt (StB "löscht", Mandant "kündigt" aber nicht):

 

1. Als StB "lösche" ich (nur) die Bankverbindung, ich bin aus der Nummer raus (es kostet mich nichts mehr und es werden mir via DATEV auch keine Bankumsätze zugestellt/zugeordnet).

 

2. Der Mandant kündigt die Vereinbarung nicht (z.B. weil er das Ganze z.B. nicht bemerkt), muss dann aber weiter Gebühren an die Bank bezahlen, obwohl ja durch den StB die Bankverbindung gelöscht wurde.

Frage: Wird wie im Beispiel (nur) gelöscht, für welche Leistung muss dann der Mandant noch an die Bank bezahlen? Werden dann noch Daten an DATEV gesendet? 

 

Zusatzfrage: Bin ich als StB in der Verantwortung, dass der Mandant die Vereinbarung mit der Bank aufhebt?

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 8
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:



Frage: Wir (nur) gelöscht, und der Mandant mit der Leistung Rewe ebenfalls, wofür müssen dann an die Bank vom Mandanten noch Gebühren gezahlt werden?
  

 

 


Die Bank gibt weiterhin die Daten an die DATEV weiter, da die Bank nichts davon weiß, dass der Bestand vom StB gelöscht wurde.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 6 von 8
1990 Mal angesehen

Auch, wenn es gar keinen Ziel-Mandanten mehr gibt? "Schwirren" dann Daten des Mandanten im DATEV "Datennirvana" rum? 

Wenn das tatsächlich so wäre, läge hier dann nicht ggf. ein echtes Daten (bzw. Datenmüll)-Problem (Datenschutz) vor?


einmalnoch
Experte
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Nachricht 7 von 8
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Noch eine Variante:

 

Eine Bank fusioniert, das Konto bei der übernommenen Bank besteht in einer Übergangsphase weiter, es werden aber keine Daten mehr an DATEV geliefert. Damit die Daten wieder "fließen" muss (bankindividuell) auf das neue Konto eine neue Vereibarung erzeugt werden. Die Abmeldung geht ins Leere weil ja keine Daten mehr geliefert werden. Eine Berechnung durch die Bank erfolgt auch nicht doppelt. Nur bei DATEV wird doppelt berechnet. Gibt es hier eine Lösung?

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
c_kleineboymann
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Hallo, 

 

eigentlich war mir dieser Vorgang immer recht offensichtlich, eine "Löschung" ist für den Berater sinnvoll um DATEV Gebühren zu sparen, bei einer Mandatsübergabe an einen anderen Berater mit DATEV wäre eine Abmeldung aber nicht sinnvoll. So kann der neue Berater gleich mit Kontoumsätzen arbeiten und es muss nicht ein kompletter Neubestand angelegt werden und ggfls. erst mit Verzögerung gearbeitet werden. 

 

Eine Abmeldung hat es bei mir noch nicht gegeben, in den denkbaren Fällen war es eigentlich immer so, dass der Mandant das Konto auch bei der Bank gelöscht hat, hier wäre es nur bei "ruhenden" Gesellschaften denkbar um für die quartalsweise anfallende Kontogebühr, den teilweise doch recht unverschämten Preis der Banken zu sparen. In aller Regel empfehle ich in solchen Fällen aber zu kostenlosen Kreditinstituten zu wechseln und das Konto zu löschen, eine neue Teilnahmeerklärung erstelle ich dann natürlich nicht mehr

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letzte Antwort am 08.01.2021 16:30:39 von c_kleineboymann
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