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#REW02327 Eingabe KOST erforderlich -

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letzte Antwort am 15.05.2024 12:01:07 von Barbara_Bretting
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p_brandt
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für die Ermittlung der PKW Kosten der Fahrzeuge im BV des Unternehmens habe ich Kostenstellen für die PKWs angelegt.

Leider kommt jetzt bei jeder GuV-Buchung der Hinweis auf fehlender Kostenschlüsseleingabe. Kann man diesen Hinweis generell abstellen?

Ich habe versucht in den Stammdaten zur Kosten- und Leistungsrechnung den Bereich der Relevanten Konten entsprechend zu begrenzen, geht aber nicht. Fehlerhinweis #KOR06605

(wenn sich jemand fragt, wie ich auf die Idee dazu gekommen: Youtube-Video von Andreas Hausmann zum Thema Kostendeckelung 1%-Regelung bei PKW´s)

 

 

 

Kategorie angepasst von @Angelika_Roßmeisl 

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
hapet
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Hallo @p_brandt ,

 

hilft Ihnen das weiter? 

p_brandt
Einsteiger
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Danke für den Tipp, aber KOST1 o. 2 sind keine Mussfelder. Der Hinweis kommt direkt aus der Kostenrechnung. Es betrifft auch nur verwendete GuV-Konten.

Der Verfasser des Videos, Andreas Hausmann hat mir aber bereits auf Youtube geantwortet. Eine optimale Lösung gibt es wohl nicht aber durch die Deaktivierung KOST1 o 2 Eingabe unterstützen kommt der Hinweis nicht mehr.

Allerdings lässt sich das Auswahlfenster im Buchungssatz auch noch mehr öffnen, so dass man im Buchungsvorgang immer den Reiten Kostenstelle geöffnet haben muss 

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
hapet
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Für die Steuerung in KOST sollte dann das die Lösung sein. 

p_brandt
Einsteiger
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danke für den Lösungstipp, allerdings hat das folgende Auswirkung auf das buchen:

Das Auswahlfenster im Buchungssatz für KOST lässt sich nicht mehr öffnen, ist durch die Einstellung "gegraut", so dass man im Buchungsvorgang immer den Reiter Kostenstelle neben Belege buchen geöffnet haben muss 

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
hapet
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Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich werde mit den Einstellungen auch nochmal rumprobieren, sobald es mir möglich ist. Da kein anderer Vorschlag kam, wird es jedoch wohl keine echte Lösung geben.

DATEV-Mitarbeiter
Barbara_Bretting
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @p_brandt

 

Sie möchten nur die Pkw Kosten in der Kostenrechnung darstellen, dann


1. legen Sie ein neues KOST-System an.
2. im Menü: Relevanten Konten tragen Sie nur die Konten der KFZ-Kosten ein.
3. im Menü: Stammdaten Kosten- und Leistungsrechnung Zeilenstruktur. Hier wählen Sie eine leere Zeilenstruktur.
In der Zeilenstruktur legen Sie eine oder mehrere Zeilen an. Unter Details der Zeile tragen Sie das Konto oder den Kontenbereich ein.  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1018176 
4. Die Kostenstellen können Sie aus dem anderen KOST-System kopieren und in dem neuen KOST-System einfügen. Mit rechte Maustaste: Kst. Aus Zwischenablage übernehmen…
5. Setzen Sie bei dem neuen KOST-System die KOST-Prüfung in den Steuerungsdaten und aktivieren es im Belege buchen.

viele Grüße aus Nürnberg
Barbara Bretting | DATEV eG
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p_brandt
Einsteiger
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Hallo Frau Bretting,

 

es sind hier ja  bereits Kontenbereiche vorgeben (s. Anlage 1)

Lösche ich jetzt hier die Bereiche kommt folgende Fehlermeldung (s. Anlage 2)

 

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
DATEV-Mitarbeiter
Barbara_Bretting
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @p_brandt

 

 

Wenn Sie Ihr KOST-System nutzen möchten, bearbeiten Sie erst die Zeilenstruktur.


1. Sie löschen alle Zeilen außer der Zeile mit den Fahrzeugkosten. Die Konten müssen mindestens die gleichen sein, wie in Ihrer Kontenverteilung (4000 - 4185). Anschließend klicken Sie Zwischenspeichern (ohne Prüfung). Schließen Sie die Zeilenstruktur.


2. Öffnen die Relevante Konten. Löschen Sie alle Kontenbereiche. Erfassen Sie die gleichen Konten, die Sie in der Zeilenstruktur eingetragen haben. Speichern und schließen Sie die relevanten Konten.


3. Öffnen Sie die Zeilenstruktur. Hier klicken Sie auf Endspeichern (mit Prüfung).

 

 

viele Grüße aus Nürnberg
Barbara Bretting | DATEV eG
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p_brandt
Einsteiger
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Vielen Dank für die Info, aber das führt dann beim Endspeichern zu 5 Fehler (s.Anlage).

 

Leider scheitern das Einrichten an vielen Stellen. Da ich aber schon zwischengespeichert hatte, habe ich mir jetzt die Zeilenstruktur komplett zerschossen, so dass ich auch keinen Betriebsabrechnungsbogen mehr  berechnen kann.

 

Jetzt bleibt mir nur noch die Löschung des KOST Bestandes. Habe aber schon entsprechende Umbuchungen vorgenommen, die ich ebenfalls löschen kann.

 

An der Stelle muss ich leider sagen, das Video Von A. Hausmann ist m.E. überhaupt nicht umsetzbar bzw. da benötigt man ein 2. Video für die Einrichtung. 

 

Ich bekomme das so nicht hin. Leider völlig verbrauchte Stunden

 

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
DATEV-Mitarbeiter
Barbara_Bretting
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 11
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Hallo @p_brandt,

 

 

löschen Sie nichts.

 

Melden Sie sich über einen Servicekontakt, ich helfe Ihnen gerne weiter. 

viele Grüße aus Nürnberg
Barbara Bretting | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.05.2024 12:01:07 von Barbara_Bretting
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