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Rückwirkende Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH - Bestand DUo und Rewe

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letzte Antwort am 06.09.2023 07:23:13 von marcohüwe
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edytaniedbalska
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Hallo Zusammen, 

 

ich habe einem Mandant der eine rückwirkende Umwandlung eines Einzelunternehmen in einer GmbH durchgeführt hat. (Ende August 2023 auf dem 01.0.01.2023) 

Mich würde interessieren wie ich jetzt mit DUo und Rewe umgehen sollen, da das Mandat laufend gebucht worden war (Buchhaltung ist ziemlich umfangreich).

 

Neu ZMSD? oder nur die Änderung der Verbuchung von Kapitalkonten (es ist bereits vorhin Bilanziert worden).?

Ich hatte den Fall in der Praxis noch nicht. Vlt. kann mir jemand  ein paar Tipps geben, wie ich verfahren sollen?  oder hat jemand ggf. eine Checkliste?

 

Besten Dank Vorab

VG Edyta

mehrkaffee
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 8
512 Mal angesehen

Ich hatte den Fall ohne Unternehmen Online.

 

Die FiBu habe ich auf einen neue Mandantennummer kopiert und habe den "alten" Bestand vom Einzelunternehmen erhalten. Sonst verliert man schnell den Überblick.

 

Man bekommt ja bereits Schwierigkeiten mit den Einlagen und Entnahmen (01-08/2023) die in der GmbH ja keine solchen mehr sein können und daher so nicht gebucht werden können (ich meine, das sind dann Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ggn. Gesellschafter - ggfls. gibt es eine Regelung hierzu im Vertrag).

 

Vorsicht: Umsatzsteuerlich gibt es keine Rückwirkung (Nur ertragsteuerlich).

 

Wegen Unternehmen Online: Ich würde den Bestand von Unternehmen Online wahrscheinlich auf die neue FiBu-Nummer umsetzen. Überhaupt habe ich die Vorjahre (aus der Zeit des Einzelunterehmens) nach der Umwandlung in der neuen Buchhaltung einfach belassen. Das erleichtert jegliche Suche...

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edytaniedbalska
Beginner
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Nachricht 3 von 8
493 Mal angesehen

"Man bekommt ja bereits Schwierigkeiten mit den Einlagen und Entnahmen (01-08/2023) die in der GmbH ja keine solchen mehr sein können und daher so nicht gebucht werden können (ich meine, das sind dann Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ggn. Gesellschafter - ggfls. gibt es eine Regelung hierzu im Vertrag). "

 

Ich dachte erst diese zu stornieren und dann umzubuchen - falls ich auf dem selben Mandantennummer arbeiten sollte

 

"Vorsicht: Umsatzsteuerlich gibt es keine Rückwirkung (Nur ertragsteuerlich)." - 

zum Glück nicht das Thema -  da alles umsatzsteuerfreie Leistungen 

 

"Wegen Unternehmen Online: Ich würde den Bestand von Unternehmen Online wahrscheinlich auf die neue FiBu-Nummer umsetzen. Überhaupt habe ich die Vorjahre (aus der Zeit des Einzelunterehmens) nach der Umwandlung in der Buchhaltung einfach belassen. Das erleichtert jegliche Suche..."

 

wenn ich den Bestand umsetze ... verliere ich nicht die Belegverknüpfung bei den alten MDT-Nummer (Einzelunternehmen)  ? -( für den Fall eines Prüfungs... )

 

Die FiBu habe ich auf einen neue Mandantennummer kopiert und habe den "alten" Bestand vom Einzelunternehmen erhalten. Sonst verliert man schnell den Überblick.

 

Und beim Umsetzen alles incl. Vorjahre oder nur den 2023 ? Hier stellt sich mir auch die Frage, ob beim umsetzen die Stapeln festgeschrieben werden oder nicht ? Wenn ich umsetze und die festgeschrieben werden, dann muss ich die Buchungen auf den Privatkonten auch stornieren und umbuchen ( gleich wie bei dem alten Bestand 🤔

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marcohüwe
Meister
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Nachricht 4 von 8
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Hallo @edytaniedbalska,

 

es gibt hier noch ähnliche Beiträge zum Thema, vielleicht helfen die Aussagen weiter:

 

Umwandlung in GmbH - DATEV-Community - 110335

 

rückwirkende umwandlung ek in gmbh - DATEV-Community - 306435

 

 

 

 

edytaniedbalska
Beginner
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Nachricht 5 von 8
412 Mal angesehen

@marcohüwe  schrieb:

Hallo @edytaniedbalska,

 

es gibt hier noch ähnliche Beiträge zum Thema, vielleicht helfen die Aussagen weiter:

 

Umwandlung in GmbH - DATEV-Community - 110335

 

rückwirkende umwandlung ek in gmbh - DATEV-Community - 306435

 

 

 

 


Hallo @marcohüwe ich habe die Beiträge durchgelesen - die helfen leider nur bedingt weiter. Danke für den Tipp 👍 

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schmulz
Erfahrener
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Nachricht 6 von 8
381 Mal angesehen

Auch bei steuerfreien Umsätzen muss eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Der Stichtag richtet sich entweder nach dem Datum der Beurkundung oder Eintragung im HR, bitte prüfen.

 

 

edytaniedbalska
Beginner
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Nachricht 7 von 8
348 Mal angesehen

@schmulz Das ist mir bewusst. Trotzdem Danke für den Hinweis. 😀

Mit dem Beitrag ging mir eher um die technische Abwicklung und die Vorgehensweise.

marcohüwe
Meister
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Nachricht 8 von 8
311 Mal angesehen

@edytaniedbalska  schrieb:

Und beim Umsetzen alles incl. Vorjahre oder nur den 2023 ? Hier stellt sich mir auch die Frage, ob beim umsetzen die Stapeln festgeschrieben werden oder nicht ? Wenn ich umsetze und die festgeschrieben werden, dann muss ich die Buchungen auf den Privatkonten auch stornieren und umbuchen ( gleich wie bei dem alten Bestand 🤔


Ich würde nur das Jahr 2023 umsetzen.

 

Mit "umsetzen" ist dann aus diesem Zentraldokument Fusion oder Trennung von Mandantenbeständen im DATEV-Rechnungswesen-Programm - DATEV Hilfe-Center  der Teilbereich Bestand in Kanzlei-Rechnungswesen unter anderem Ordnungsbegriff speichern - DATEV Hilfe-Center gemeint. Siehe auch Kapitel 2.2. bzgl. weiterer Abhängigkeiten.

 

Belegverknüpfungen für Unternehmen Online bleiben dabei erhalten.

 

Beim Speichern unter dem neuen Ordnungsbegriff wird auch nichts festgeschrieben. Der Bestand wird 1zu1 übernommen.

 

Falls schon festgeschrieben wurde, finden sich hier noch Erläuterungen / Vereinfachungen der Korrekturmöglichkeiten: Korrekturmöglichkeiten für festgeschriebene Buchungen - DATEV Hilfe-Center

 

 

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letzte Antwort am 06.09.2023 07:23:13 von marcohüwe
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