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Programmfehler/ Anwendungsschwierigkeiten/ Verbesserungsvorschläge bei Kanzlei Rechnungswesen

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letzte Antwort am 24.02.2020 14:07:21 von Gelöschter Nutzer
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martin65
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Nachricht 241 von 345
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Langsam wird es hier ziemlich unübersichtlich. Jeden Tag hat jeder von uns Arbeitsschritte zu erledigen, die einen "nerven" und den Workflow beeinträchtigen.

Deshalb ist dieser Gesprächsstrang sehr wichtig. Allerdings bei nahezu 240 Beiträgen wird das ganze unübersichtlich .

Hat niemand einen Azubi/Praktikanten/nicht ausgelastete Mitarbeiter () im Haus, der eine Liste der Verbesserungsvorschläge erstellen kann 🙂 .

Ich scheue mich Kommentare abzugeben, für Sachen, welche schon andere bemängelt haben.

Vielleicht hat aber auch DATEV mitgeschrieben und hat/kann die Wunschliste zusammengefasst/zusammenfassen. ich halte nämlich 80% der "Beanstandungen" für korrekturwürdig.

Gerne bereit für Feedback.

Grüße aus dem Rheinland.

Martin Heim

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martin65
Meister
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Nachricht 242 von 345
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Anzeige Monatskontoblatt (auch Monatsbereich). Warum kann hier keine Monatssaldo ausgewiesen werden? Beim Arbeitskonto funktioniert es doch auch (nach dem man Einstellungen vorgenommen hat)

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martin65
Meister
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Nachricht 243 von 345
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Anzeige Kontoblatt mit Einblendung der Details zum Kontoblatt.

Warum kann ich diese Details nicht ausdrucken. Wäre bei unklaren Bankbewegungen nützlich.

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martin65
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Nachricht 244 von 345
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Anzeige Kontoblatt:

Warum wird die automatisch verbuchte oder mit manuellem Steuerschlüssel verbuchte Umsatzsteuer nicht angezeigt?

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 245 von 345
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Vielleicht hat aber auch DATEV mitgeschrieben und hat/kann die Wunschliste zusammengefasst/zusammenfassen. ich halte nämlich 80% der "Beanstandungen" für korrekturwürdig.

Bei DATEV sind alle Einwendungen hinlänglich bekannt. Diese werden aber nie abgestellt werden, weil es funktioniert. Wenn bei DATEV z. B. im Bereich Steuern, die einzige erwähnenswerte Programmerweiterung, die Grafikanbindung in der Kopfzeile ist, dann ist hier wohl Feierabend.

So langsam macht es nämlich einfach keinen Spaß mehr, wenn Anwender jahrelang gebetsmühlenartig immer wieder die gleichen Unzulänglichkeiten aufzeigen, es aber seitens DATEV überhaupt keine Bemühungen gibt, diese auch nur im Ansatz abzuarbeiten. Da werden von der DATEV lediglich Phrasen verbreitet.

- Mit REWE kann man ganz gut arbeiten, wenn man diverse Tools für sich erstellt.

- BiBer ist das Top-Programm und lässt keine Wünsche offen.

- Steuern sind für mich, für so ein Software-Riese, ein Armutszeugnis. Für manche Anwender scheint das aber keine hinreichende Probleme zu bereiten, die sind froh wenn sie auf Knopfdruck die Bestandswerte bekommen und Rechnung schreiben. Ich habe da aber etwas andere Ansprüche. Aber jeder so wie er mag.

Gruß A. Martens

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bergerflorian
Aufsteiger
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Bei DATEV sind alle Einwendungen hinlänglich bekannt. Diese werden aber nie abgestellt werden, weil es funktioniert.

Leider ist dies so, ja. Und man wird diesbezüglich auch mürbe und lebt halt damit.

Die Antworten sind immer die gleichen:

1. Es wird in die ominöse Wunschliste aufgenommen. und/oder

2. Es sind keine Ressourcen vorhanden, dies umzusetzen, weil andere Dinge wichtiger sind. und/oder

3. Die grundsätzliche Architektur der Software lässt dies nicht zu.

Aber die eigentlich korrekte und ehrliche Antwort wird wohl lauten:

Damit wird kein Geld verdient.

Gruß,

F. Berger

mkolberg
Meister
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Nachricht 247 von 345
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langsam macht es nämlich einfach keinen Spaß mehr, wenn von der DATEV lediglich Phrasen verbreitet.

- Mit REWE kann man ganz gut arbeiten, wenn man diverse Tools für sich erstellt.

- BiBer ist das Top-Programm und lässt keine Wünsche offen.

- Steuern sind für mich, für so ein Software-Riese, ein Armutszeugnis.

Rewe: Es funktioniert wirklich gut, aber es gibt tausende von Dingen, die ohne in die Datenhaltung eingreifen zu müssen, optimiert werden könnten (Dieser Unendlichkeitsthreat)

BiBer: Funktioniert ohne Absturz und ohne Rechenfehler, aber auch hier gibt es unendlich viele Wünsche, die einfach noch nicht realisiert wurden. (z.B. Absatzmanagement, daß der Seitenumbruch ohne Nacharbeiten funktioniert, wie wir es aus Word bei korrekter Absatzformatierung kennen.)

Steuern: Das Programm ist einfach technisch veraltet. (Versionierbarkeit)

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Gelöschter Nutzer
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Steuern: Das Programm ist einfach technisch veraltet. (Versionierbarkeit)

Nicht nur das, obwohl das schon grenzwertig ist.

Das ESt.-Programm wirft noch nicht einmal einen Hinweis aus, dass eine getrennte Veranlagung günstiger ist. Ich muss doch tatsächlich hierfür wieder einmal eine Extraliste aufrufen.

Echt Leute, das ESt.-Programm ist derart unterbelichtet!

Ich lach mich echt schlapp und mit so einem Programm arbeitet ihr seit Jahren???

Ihr tut mir alle echt leid!

Aber Hauptsache ich bekomme meine Gegenstandswerte....

Ein Armutszeugnis ohne gleichen.

Gruß A. Martens

DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Kolberg,

Ihren Wunsch das Fenster mit der Inventarübersicht auf einen 2. Bildschirm ziehen zu können habe ich aufgenommen. Wir werden die Umsetzung prüfen.

Brigitte Schneider

Produktmanagement und Service Anlagenbuchführung

DATEV eG

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
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Nachricht 250 von 345
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Hallo Herr Martens,

Ihre blöden Kommentare gehen mir echt langsam auf den Senkel. Ich meckere auch schon mal, aber Ihre Beschimpfungen sind völlig daneben.

Warum nutzen Sie Datevprogramme? Nur weil Ihr Chef das will? Ist der auch bescheuert, weil er Ihre Einschätzung nicht teilt? Dann lassen Sie es doch sein und kaufen Sie sich ein Programm, dass besser zu Ihnen passt.

wielgoß
Experte
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Nachricht 251 von 345
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Das ESt.-Programm wirft noch nicht einmal einen Hinweis aus, dass eine getrennte Veranlagung günstiger ist. Ich muss doch tatsächlich hierfür wieder einmal eine Extraliste aufrufen.

?

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martin65
Meister
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Hallo Herr Martens,

Ihre blöden Kommentare gehen mir echt langsam auf den Senkel. Ich meckere auch schon mal, aber Ihre Beschimpfungen sind völlig daneben.

Warum nutzen Sie Datevprogramme? Nur weil Ihr Chef das will? Ist der auch bescheuert, weil er Ihre Einschätzung nicht teilt? Dann lassen Sie es doch sein und kaufen Sie sich ein Programm, dass besser zu Ihnen passt.

Sehr geehrter  wie witzig,

das Problem bei Herrn Martens ist, dass er ansonsten nicht gehört wird. Man kennt das von kleineren politischen Parteien, die sich über so eine Polemik definieren und ihre Daseinsberechtigung herleiten.

Anscheinend ist es der DATEV Community inzwischen egal wie Herr Martens sich ausdrückt. Viele stellen die Ohren auf Durchzug und die DATEV  selbst traut sich natürlich nicht gegen die Kommentare entscheidend vorzugehen, da ihnen dies auf die Füße fallen würde. Genau dies würde Herrn Martens aber zu Gute kommen in seinem Hass auf die DATEV(Produkte) und er könnte uns bestätigen, dass die DATEV seine Meinung beschneidet.

Der Kommentar von Herrn Martens selbst auf Ihre obige Einlassung wird etwa wie folgt lauten: "Ich selbst nutze die Programme nur, weil ich es von berufswegen tun muss...."

Eventuell ist Herr Martens aber ein berufsmäßiger Meckerer und auf vielen Plattformen als Bad Boy unterwegs?

Vielleicht regen wir einfach an, dass Herr Martens sich freundlicher generieren sollte, da wir mehr auf die Nettikette im Forum achten wollen. Vielleicht sollten wir aber auch mehr auf den Button "Aktion" drücken.

Viele Grüße aus dem freundlichen Rheinland

Martin Heim

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Nachricht 253 von 345
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Ich würde am liebsten zweimal “Gefällt mir“ drücken

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 254 von 345
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Also,

1. bin ich kein Troll o. Dauermeckerer

2. in anderen Foren bin ich zivil

3. Genau an dieser fatalistischen und unreflektierten (unkritischen) Hinnahme der DATEV-Unzulänglichkeiten liegt es doch, dass in Punkto Steuern sich noch alles in der Steinzeit bewegt. Würden die Anwender hier viel agiler reagieren, würde DATEV schon längst moderne Wege beschritten haben. Da aber alle Anwender einfach alles klaglos hinnehmen und sich schon vor Freude nass machen, wenn Sie ihre Gegenstandswerte übergeben können, um ja schnell eine Rechnung zu schreiben, dann tut mir das einfach leid. Die Zeiten, die hier im Steuerprogramm verbraten werden, sind einfach unbeschreiblich. Es existiert hier überhaupt kein Workflow.

4. Positives streiche ich heraus und sage das auch offen. Aber wenn ich nur der einzige Mahner/Rufer in der Wüste bin, dann ist es eben so. Ich finde mich nicht einfach mit dem Ist-Zustand ab und erwarte moderne Software, die mir alle Informationen da liefert, wo ich sie brauche. Ich habe keine Lust zig Listen zu drucken und abzuhaken, nur um alles zu kontrollieren.

Am KöSt.-Programm gefällt mir z. B. sehr gut, wie DATEV die Organschaft geregelt hat. Hat man das durchdrungen, dann verliert die Organschaft echt ihren Schrecken. Aber es nützt keinem etwas, wenn ich hier nur positives vermelde, weil das bringt keinen weiter. Nein, nur wenn ich die Fehler/Mängel aufzeige besteht überhaupt die leiseste Chance, dass sich etwas ändert, und sei die Möglichkeit noch so klein.

5. Und ja, ich würde sofort andere Software verwenden, wenn ich die Entscheidungsgewalt hätte. Aber ich habe sie nicht und muss wohl oder übel mit diesen Programmen arbeiten, und das voraussichtlich noch eine lange Zeit.

Gruß A. Martens

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mkolberg
Meister
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Ich würde Sie bitten, diese Diskussion über Steuerprogramme nicht hier zu führen, wo wir ausschließlich Wünsche betreffs Rewe zusammentragen, solange es noch keinen separaten Platz im Forum für diese Zwecke gibt..

Gruß, Kolberg

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martin65
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Sorry,

ich glaube nicht, dass Sie es verstanden haben.

Sie dürfen kritisieren bis zum Umfallen. Auch 6.000 mal am Tag. Kein Problem.

Der Ton ist es, der mich (und vielleicht auch andere ) stört.

Sie sind aber auf einem guten Weg. jetzt haben Sie nur noch die DATEV-User beleidigt und nicht die DATEV selbst. Es geht voran!

Bleiben Sie kritisch !

Übrigens: Alternativen gibt es immer.

Schade ist, dass jemand so einen starken Druck auf Sie ausübt, dass Sie gegen ihre innere Überzeugung diese Programme nutzen müssen. Sie haben mein Mitgefühl.

Gruß

Martin Heim

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mkolberg
Meister
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Zurück zu Rewe: Thema "Überentnahme"

Bitte rufen Sie einmal aus einem Mandanten heraus auf:

[Erfassen] / [Schuldzinsenabzug §4]

Fragen:

  • Weshalb sind die Stammdaten nicht gefüllt?
  • Weshalb können die Werte nicht in die Tabelle übernommen werden?
  • Per "Jugend forscht" kommt man darauf, daß eine Eingabe aller Vorjahre nicht notwendig ist, wenn ich als "Entnahme" bzw. "Einlage" das Vorjahreskapitel (ohne Gewinn) erfasse
  • Es gibt kein [Beenden] Button, sondern die Berechnung muß ohne Speichern wegge [x] t werden.
  • Dann die #WBB10154 (Speichern, Ja, Nein)
  • die vorbelegte Jahresauswahl stimmt nicht (2018, obwohl ich 2017 bearbeitete.
  • Mitunternehmerschaft: Tolle Vorlage, aber nicht einmal die Summen werden abgeglichen.

Fazit: In Ansätzen ganz brauchbar, aber leider nicht aus dem Entwurfsstadion herausgekommen und daher komplett EDV zu Fuß, wie wir es von selbstgestrickten Excel- Arbeitsblättern kennen..

Wunsch:

  • Bitte diese Auswertung trotz ihrer Mängel nicht von Bord kicken
  • Bitte einen Button "Daten aus Rewe übernehmen" einpflegen.

Danke

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wielgoß
Experte
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Hallo Herr Kolberg,

buchen Sie denn § 4 Abs. 4a-konform, so dass eine Wertübernahme überhaupt möglich wäre?

Das "Monster" Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4 EStG und § 4 Abs. 4a EStG führt m. E. sowohl in der Erklärungs- als auch in der Veranlagungspraxis zu einem Auseinanderklaffen der Theorie und Praxis.

Die bilanziellen Werte stimmen in den allermeisten Fällen ja nun nicht mit den erforderlichen Werten überein, dies gilt auch für das Eigenkapital.

Beipiele:

  1. Im Eigenkapital sind nicht die (ggf. historischen) außerbilanziellen Gewinnerhöhungen bzw. -minderungen enthalten. Das kann u. a. dazu führen, dass auch bei einem bilanziellen Aktiv-Kapital keine Begrenzung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs gegeben ist. Umgekehrt gilt das gleiche: Auch bei Passivkapital kann der betriebliche Schuldzinsenabzug beschränkt sein.
  2. Der "Bestand" im Sinne des § 4 Abs. 4a EStG wird i. d. R. nicht in der Bilanz fortgeführt.
  3. Der Bilanzgewinn entspricht in vielen Fällen nicht dem Gewinn im Sinne des § 4 Abs. 4a EStG.
  4. Die nicht zu den Entnahmen i. S. d. § 4 Abs 4a EStG zählenden, zuvor ermittelten KKF-Entnahmen schlagen sich nicht im Eigenkapital nieder (falls diese Betrachtung überhaupt regelmäßig durchgeführt wird). Hier müssten über statistische Konten die Entnahmen/Einlagen aufgedröselt werden.

Ich denke es ist unstrittig, dass in der Praxis - auch seitens des Finanzamtes - oftmals folgende Grobetrachtungen durchgeführt und Annahmen zu Grunde gelegt werden:

  1. Übrige Schuldzinsen unter 2.050,00 € -> interessiert nicht
  2. Deutliches Passiv-Kapital - > interessiert nicht
  3. Aktiv-Kapital und keine mehrjährige Berechnung der Über-/Unterentnahmen - > Minus-Kapital als Überentnahme betrachten und nicht-abzugsfähige Schuldzinsen ermitteln, bei deutlichem Minus-Kapital Schuldzinsen ggf. auf 2.050,00 € begrenzen
  4. Kontokorrent-finanzierte Entnahmen -> was ist das?
  5. Als Betriebsausgabe gebuchte Zinsen sind auch betrieblich veranlasst, ggf. Einschränkung nach 4/4a.

Diese Thesen führen natürlich in den meisten Fällen zu "rechtswidrigen" Ergebnissen.

Aus diesen Gründen stellen ich mir eine einheitliche Programmverbindung, wie wir es von den Steuer-Programmen gewohnt sind, recht schwierig vor.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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Gelöschter Nutzer
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Ich hoffe inständig, dass DATEV in naher Zukunft ein Jahreswechsel in der Kontenanzeige in der Buchungserfassung ermöglicht. Es ist unglaublich hinderlich, hier jedes mal den Reiter wechseln zu müssen bzw. eine Splittanzeige zu generieren, da hier einfach nicht genügend Platz auf dem Bildschirm ist.

Also liebe, liebe DATEV, habt ein Einsehen und bohrt das aktuelle Programmverhalten auf. Herz

Ein schönes Wochenende an alle!

Gruß A. Martens

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f_mayer
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Ich würde mich wie ein Schnitzel freuen, wenn ich beim abarbeiten der Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen des Vorjahres eben dieses Vorjahr direkt beim buchen angezeigt kriegen würde UND gleich Buchungssätze des Vorjahres kopieren könnte.

Letzteres würde mich auch jedes Jahr beim buchen des Januars freuen...

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mkolberg
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Nachricht 261 von 345
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Erweiterung zum Wunsch Jahresanzeige in der Kontenanzeige in der Buchungserfassung:

Die F8- Funktion wird eingebaut, so daß sich ein Buchungssatz aus dem Konto des Vorjahres mit einem Tastendruck in die aktuelle Buchungszeile kopieren läßt.

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toto
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Nachricht 262 von 345
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Mein Eindruck ist, dass immer wieder der Bereich auftaucht: ich habe etwas in ReWe im Vorjahr gemacht, das ich gerne im aktuellen Jahr wiederholen möchte, und das ohne viel Fenster-Wechsel-Geklicke bzw. -Schließen oder gar den Jahrgang ändern und am liebsten noch mit copy&paste-Funktion.

Wünsch ich mir auch immer wieder, aber da wir das im Moment (noch) nicht haben, hier ein Tipp: wir helfen uns in der Kanzlei mit einem Programm, das beliebige Bildschirmausdrucke produzieren kann (1-Klick-Druck oder beliebige Bildschimausschnitt über Klick-Markieren-Ziehen-fertig). Als Bildschirmanzeige, als pdf, oder wer will auch auf Papier. Das neue Fenster ziehen wir dann auf einen zweiten Bildschirm und können so z.B. Buchungssätze mit geänderten Werten ohne hin- und hergeklicke abtippen. Es ist schon unglaublich, wieviel Zeit und Nerven wir uns mit diesem Helferlein sparen. Natürlich ist das nur eine kleine Hilfe, aber besser als gar nichts.

Ggf. hilft einem ja auch die Funktion "Liste öffnen mit Excel" weiter (Z.B. im Kontoblatt rechte Maustaste). Wenn man viele Buchungssätze hat, kann man diese über Excel bearbeiten und als csv im neuen Jahr wieder einlesen.

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martin65
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Nachricht 263 von 345
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Mein Eindruck ist, dass immer wieder der Bereich auftaucht: ich habe etwas in ReWe im Vorjahr gemacht, das ich gerne im aktuellen Jahr wiederholen möchte, und das ohne viel Fenster-Wechsel-Geklicke bzw. -Schließen oder gar den Jahrgang ändern und am liebsten noch mit copy&paste-Funktion.

Wünsch ich mir auch immer wieder, aber da wir das im Moment (noch) nicht haben, hier ein Tipp: wir helfen uns in der Kanzlei mit einem Programm, das beliebige Bildschirmausdrucke produzieren kann (1-Klick-Druck oder beliebige Bildschimausschnitt über Klick-Markieren-Ziehen-fertig). Als Bildschirmanzeige, als pdf, oder wer will auch auf Papier. Das neue Fenster ziehen wir dann auf einen zweiten Bildschirm und können so z.B. Buchungssätze mit geänderten Werten ohne hin- und hergeklicke abtippen. Es ist schon unglaublich, wieviel Zeit und Nerven wir uns mit diesem Helferlein sparen. Natürlich ist das nur eine kleine Hilfe, aber besser als gar nichts.

Warum öffnen Sie nicht den anderen Jahresbestand in einem neuen Fenster und schieben diesen zur Seite oder auf den 2. Bildschirm ? Dann haben Sie das paste & copy gespart.

Ich hoffe ich habe einen Teil ihres Problems verstanden.

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mkolberg
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Nachricht 264 von 345
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und können so z.B. Buchungssätze mit geänderten Werten ohne hin- und hergeklicke abtippen.

Sehr geehrter Herr Töppler,

genau das ist das Problem: digital existierende Daten manuell per Tastatur von einem Fenster der Anwendung in ein anderes Fenster der identischen Anwendung "Abtippen", da ein Kopieren technisch nicht vorgesehen ist...

Ich löse es heute so, daß ich die Zeile nach Excel kopiere, um dann die Einzelwerte zurück zu kopieren. So spare ich mir Zahlenfehler und orthografische Abweichungen.

Aber auch das empfinde ich als schlechten "Workarround" der bei moderner Software so nicht sein darf, insbesondere, da die Befehle "Kopieren" bzw "Einfügen" bereits im Kontextmenü vorhanden sind. Da muß einfach die Funktion, die es ja bereits im normalen F8- Kontext gibt, einprogrammiert werden.

Vermutlich aber eine programmtechnische Unmöglichkeit, da beim Copy aus den gefühlt 100 Kontendarstellungen die Zwischenablage jedes Mal in abweichender Form gefüllt wird.

Daher der Vorschlag beim Buchen, Ansicht Kotenblatt ins Vorjahr zu blättern (in anderen Ansichten bereits vorhanden), um die vorhandene F8- Funktionalität hier zu nutzen.

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toto
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Nachricht 265 von 345
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Natürlich ist Ihr Vorschlag auch eine Option. Aber es macht nicht immer Sinn permanent das Vorjahr geöffnet zu halten. (Evtl. Problem der Anzahl von Lizenzen.)

Es gibt aber genügend Fälle, wo das Wechseln ohne weiteres nicht möglich ist. Z.B. dann, wenn ein DATEV-Fenster, den Zugriff auf andere Fenster des gleichen Jahrgangs blockiert, weil eine Eingabe/Bestätigung erwartet wird.

Und jeder, der sich schon mal darüber geärgert hat, dass eine Fehlermeldung nur 3 Sekunden am Bildschirm gestanden hat oder weggeklickt werden musste, um weiterarbeiten zu können (die Meldung aber trotzdem wichtig war), der wird sich über so eine Druck-Option freuen.

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mkolberg
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Nachricht 266 von 345
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Als Power- Anwender habe ich immer das Vorjahreskonto offen, welches parallel mit geblättert wird (Stichwort Synchronblättern).

Die Rewe- Meldungen kenne ich alle auswendig und hatte hier noch nie Probleme, daß mir "wichtige" Meldungen wegkamen. Lediglich verborgene Anlagegüter haben es geschafft mich zu ärgern.
Lizenztechnisch ist es kein Problem, auf einem PC 6 Versionen von Rewe parallel offen zu halten. Es wird wirklich nur eine Lizenz gezogen.
Um ReWe- blockierende Auswertungen für die Verarbeitung sichtbar zu halten nutzen wir das Windows Bordmittel: Snippingtool (in der Taskleiste angeheftet) mit dem sich beliebige Screenshots auf den 2. Monitor schieben lassen.

Hier geht es darum, daß:bei dem Durchblättern der Konten:

  • Vorjahres- Buchungen mit einem Tastendruck kopiert werden können
  • Auf kleineren Bildschirmen einfach ins Vorjahr gewechselt werden kann.

Beides Funktionen, die an anderer Stelle bereits in Rewe funktionieren.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 267 von 345
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Vielleicht als Ansporn für DATEV!

Der rote Löwe kann genau das alles, nämlich seit Jahrzehnten

  • Synchronblättern mit lfd. Jahr/Vorjahr (incl. Wechsel in Vorjahre)
  • Anzeige der Kto.-Blätter in der Buchungserfassung, mit Wechsel in's Vorjahr (incl. Shortcut)

Warum DATEV sollche notwendigen Funktionen nie implementiert hatte, bleibt mir ein absolutes Rätsel.

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mkinzler
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Nachricht 268 von 345
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Man hat halt andere Prioritäten.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 269 von 345
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Man hat halt andere Prioritäten.

Sorry, aber das hat nichts mit Prioritäten, sondern mit Kurzsicht bzw. mangelnder Weitsicht zu tun und ist für ein Softwarehouse dieser Größenordnung und Marktstellung eine Peinlichkeit ohne Gleichen. Hätten die Verantwortlichen gleich Ihre Aufgabe richtig erfüllt, ein ordentliches Pflichtenheft geführt und auf die Anwender und Piloten gehört (die haben es mit 100% Sicherheit gleich moniert), dann müsste man eine Sache nicht mehrmals anfassen/lösen.

Gruß A. Martens

mkinzler
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Nachricht 270 von 345
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Ich hätte meine Ironie besser kennzeichnen können.

344
letzte Antwort am 24.02.2020 14:07:21 von Gelöschter Nutzer
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