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Pop-up-Store Buchhaltung?

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letzte Antwort am 16.08.2024 08:51:50 von Usus
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aw1
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

 

hat jemand Erfahrungen mit der Buchführung von Umsätzen/Provisionen/Ausgaben, wenn ich in meinem Unternehmen  für einen Pop-Up-Stores Waren verkaufe?

 

 

Usus
Fortgeschrittener
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Wie die Buchhaltung zu machen ist, hängt von Ihrem Vertrag mit dem Pop-up-Store ab.

Wichtig, wem gehört die Ware? 

Auf jeden Fall sind getrennte Aufzeichnungen immer gut. 

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aw1
Aufsteiger
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Ja, in diesem Fall verkauft meine Mandantin Blumen (7% Ust) und Zubehör (19% Ust) von einer Unternehmerin (2), die diese Waren bei ihr hinstellt (Waren gehören Unternehmerin 2).

Meine Mandantin behält die Umsätze und die Unternehmerin (2) stellt dann eine Rechnung über 80% der Umsätze, so dass 20% Erlöse bei meiner Mandantin bleibt, auch jeweils zu 7 und 19% Umsätze unterteilt.

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wwinkelhausen
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Das ist m.E. falsch. Wenn die Ware U2 gehört, kann sie ja nur im Auftrag und im Namen von U2 verkauft werden. Dann gehören die Umsätze nur als durchlaufende Posten in die Buchführung von U1. Zwischen U1 und U2 besteht dann nur eine Vertragsbeziehung für die Abwicklung und die Gestellung der Ausstellungsfläche. Und das wäre m.E. komplett 19 %.

Dinosaurier
aw1
Aufsteiger
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Dankeschön. 

Also sollte ich die eingenommenen Umsätze nicht in Erlöse buchen, sondern in einen durchlaufenden Posten, und eine Rechnung über 20% Provision mit 19% Ust schreiben?

Anschließend buche ich dann  80% bei Auszahlung an U2 gegen durchlaufenden Posten und die 20% als Provisionsumsatz mit 19%?

 

 

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wwinkelhausen
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Das ist zumindest meine Rechtsauffassung. 

 

Und dann muss m.E. auch noch aufgepasst werden, wie die Verkäufe in die Kasse gehen. Wenn da ein Bon rauskommt mit Angaben von U1 und nicht von U2, dann haben Sie glaube ich einen Fall von §14 c UStG und beide müssen die gleiche Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. 

Dinosaurier
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Usus
Fortgeschrittener
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Am Besten U2 stellt eine gesonderte Kasse (ähnlich wie die Post), welche sie auch an das Finanzamt als Ihre meldet. Dann werden die Umsätze gleich U2 zugerechnet und U1 bekommt auf der Grundlage dieser Aufzeichnungen ihre Provision.

Aber auch hier gilt: es gilt, was im Vertrag steht und wenn dieser nicht gut ist, haben beide Unternehmer ein Problem.

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wwinkelhausen
Meister
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Das wäre natürlich ideal. Aber hier bei uns in Stade haben wir einen Laden, wo man sich Regale mieten kann, in die man dann seine Waren packt und diese hoffentlich verkauft werden. Soll sich da der Laden 20 Registrierkassen hinstellen? oder 20 offene Ladenkassen? Und dann kommt ein Kunde, nimmt Waren aus 5 Regalen und muss dann 5 x bezahlen. Ich kann mir das nicht praktikabel vorstellen.

Dinosaurier
Usus
Fortgeschrittener
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Mich würde bei diesem Laden tatsächlich das Abrechnungssystem interessieren. Wie werden die Aufzeichnungen geführt? Verkauft der Inhaber des Ladens für alle Mieter? wie trennt er die einzelnen Umsätze?

Offene Ladenkasse mit getrennten Aufzeichnungen?- Viel Arbeit🙄

Kassensystem mit getrennten Bereichen? Ähnlich wie bei Frisören nach Mitarbeiter getrennt wird? -Aber wer füttert dann die Warenwirtschaft?

Spannend🤔

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letzte Antwort am 16.08.2024 08:51:50 von Usus
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