Liebe Community,
ich möchte eine mittelgroße GmbH offenlegen und habe das Problem, dass einige Bilanzposten nicht untergliedert ausgewiesen werden, wie es nach HGB jedoch vorgeschrieben ist. Beispielsweise werden nur I. Vorräte angezeigt, jedoch nicht unterteilt in RHB, Halbfertigerzeugnisse und Fertigerzeugnisse. Lasse ich mir den Jahresabschluss ausgeben, werden die Posten richtig ausgewiesen.
In den Stammdaten ist die Gesellschaft und auch die Offenlegung für mittelgroße Gesellschaften eingestellt.
Bei anderen mittelgroßen Gesellschaften besteht das Problem nicht, dort wird die Bilanz HGB-konform untergliedert.
Hat jemand eine Idee, an welcher Einstellung das liegen könnte?
Vielen Dank für kurzfristige Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Als spontane Idee fallen mir nur die Zuordnungstabellen (ja, die müssen auch beim Abschluss nach Kontenzwecken noch hinterlegt werden) ein.
Bitte einfach die Einstellungen der Zuordnungstabellen bei den verschiedenen mittelgroßen Kapitalgesellschaften vergleichen.
Hallo sokru,
Danke für Ihre Rückmeldung. Der Jahresabschluss wird tatsächlich auf Basis von Kontenzwecken aufgestellt. Allerdings finde ich keine Einstellungen für die Zuordnungstabellen, weder bei der einen noch der anderen Gesellschaft. Unter 'Stammdaten' fehlt die Option 'Zuordnungstabelle'. Finde ich die Einstellungen an einer anderen Stelle?
In diesem Fall bleibt wahrscheinlich nur die Gliederungstiefe (siehe Anhang) im Jahresabschlussteil übrig für die entsprechenden Einstellungen. Wenn das auch nicht hilft, dann weiß ich auch nicht weiter.
Dort ist bereits 'mittelgroße Gesellschaft' eingestellt. Stelle ich hier bei der Offenlegung auf 'groß', werden die Posten dann komplett angezeigt, aber dann zeigt die GuV auch deutlich mehr und in diesem Umfang möchte ich nicht übermitteln.
Also leider auch keine Lösung, aber trotzdem vielen Dank für die Anregungen!
Hallo,
schon mal in den Ausweiswahlrechten nachgeschaut?
Gleich neben Gewinnermittlungsart ; Ausweiswahlrechte verwalten
Könnte sein, dass da eine Änderung vorgenommen werden muss.
Hallo usus,
auch hier sollte eigentlich alles richtig eingestellt sein (siehe Anhang).
Hallo,
ich hab mich nochmal durch den Paragraphendschungel gewälzt, da sich für mich das Problem Offenlegung auch stellen wird.
Hierbei habe ich festgestellt, dass die verkürzte Darstellung in Ordnung ist.
im Anhang habe ich hier die entsprechenden Dokumente beigefügt.
Laut HGB § 327 Abs. 1 Satz 1 Ziff.1 müssen auch mittelgroße Kapitalgesellschaften die Bilanz in der für kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs.1 Satz 3 vorgeschriebenen Form übermitteln. D.h. mit einigen Ergänzungen nur die Posten mit Buchstaben und römischen Ziffern.
Stimmt, das hatte ich ganz übersehen! Vielen Dank, Usus!!