Für einen Mandanten habe ich im 2. und 3. Quartal 2022 unter anderem Korrekturen angegeben, woraus sich für manche Länder ein Guthaben ergibt. Ich habe gelesen auf der Seite vom BzSt., dass die Guthaben von den jeweiligen Ländern erstattet werden müssen. Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht, ob das wirklich so durchgeführt wird? Ich habe für das 2. und 3. Quartal insgesamt bei 9 Ländern ein Guthaben offen stehen, allerdings fast nur Kleinbeträge unter € 10,00. Die bleiben in der Buchhaltung ja ewig offen stehen, da die USt.- Schuld in den Folgequartalen ja nicht mit den Guthaben aus den Vorquartalen verrechnet wird....
Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Länder die Guthaben nicht wegen jedem Kleinbetrag auszahlen?!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
ich hatte das Problem, daß negativ- Beträge nicht ins Elster- Formular dürfen.
Da es eine klitzekleine Amazon- Stornierung war... ja wirklich erst im Folgequartal gutgeschrieben...
Augen zu, und durch...
Leider werden auch größere Beträge nicht erstattet. Es gibt keine Verrechnung und Rückzahlung erfolgt auch nicht. Man muss sich selber an die einzelnen Länder wenden und einige reagieren gar nicht andere schieben es auf technische Probleme und andere behaupten die Meldungen wurden aus D nicht an sie weitergeleitet...
Der Support in D ist nett und freundlich aber kann einem nicht helfen. Die kassieren das Geld und leiten es an die anderen Länder weiter...bei Guthaben können sie nichts machen....
Ganz schlechtes System bisher...am Besten so buchen, dass gar keine Guthaben entstehen....