Für einen Mandanten habe ich im 2. und 3. Quartal 2022 unter anderem Korrekturen angegeben, woraus sich für manche Länder ein Guthaben ergibt. Ich habe gelesen auf der Seite vom BzSt., dass die Guthaben von den jeweiligen Ländern erstattet werden müssen. Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht, ob das wirklich so durchgeführt wird? Ich habe für das 2. und 3. Quartal insgesamt bei 9 Ländern ein Guthaben offen stehen, allerdings fast nur Kleinbeträge unter € 10,00. Die bleiben in der Buchhaltung ja ewig offen stehen, da die USt.- Schuld in den Folgequartalen ja nicht mit den Guthaben aus den Vorquartalen verrechnet wird....
Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Länder die Guthaben nicht wegen jedem Kleinbetrag auszahlen?!
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