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OSS / Amazon und Konto SKR 1798

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letzte Antwort am 18.09.2024 15:22:03 von martinkolberg
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MBentz
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Liebe Community,

 

ich stehe wieder vor einem Problem, das ich nicht gelöst bekomme und erhoffe mir hier Hilfe von Euch.

 

Wir buchen einen Händler, der über Amazon Waren an Privatabnehmer ins Ausland (sowohl EU- als auch Drittland) verkauft. Den speziellen Fall, dass Amazon hier Ware z.T. im ausländischen Lager einlagert (hier Italien) und dann von dort an deutsche Kunden versendet, ist soweit klar. Also deutscher Händler versendet Ware an deutschen Privatkunden, welches Amazon aus dem Lager in Italien versendet. Hier wird als Umsatzsteuerkonto im SKR03 das Konto 1798 - USt aus im Inland stpfl.EU-Lief.,nur OSS gebucht. Der Mandant nimmt am OSS-Verfahren teil. 

 

Nun habe ich hierzu Fragen: 

 

  1. Im Lexinform-Hilfedokument finde ich die Info, dass diese Umsatzsteuerbuchung nicht in die Umsatzsteuervoranmeldung, sondern in die OSS-Meldung einfließt. Ist das aus fachlicher Sicht richtig?
  2. Wenn das so richtig ist, wird die OSS-Umsatzsteuer pro Quartal bezahlt gegen das Konto 1767 - USt im anderen EU-Land stpfl.Lieferung und entsprechend gebucht. Muss ich, um das Konto 1798 ausgeglichen zu bekommen, dann einfach die Buchung vom Konto 1798 auf Konto 1767 vornehmen? Mir erscheint das Vorgehen etwas "amateurhaft" und ich zweifle daran, ob das so richtig ist. wie ich es mache.

Über Eure Hilfe bin ich Euch wie immer bereits im Voraus sehr dankbar!

 

Viele Grüße

wwinkelhausen
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1. Der Umsatzsteuerbetrag hat in der deutschen USt-VA nichts zu suchen, da er über OSS an das Bundeszentralamt für Steuern und nicht an das USt-FA abgeführt werden muss.

 

2. #1768 ist m.E. und nach den Informationen zum Konto für die OSS-Fälle, wenn an Privatkunden in anderen EU-Ländern geliefert wird, unabhängig davon, ob aus Deutschland oder EU.

 

Die Zahlung gehört meines Erachtens auf #1729, wenn ich die Informationen zum Konto richtig deute, ich buche die Zahlungen jedenfalls dorthin.

Dinosaurier
MBentz
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Hallo wwinkelhausen,

 

vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Erlauben Sie mir noch Rückfragen hierzu:

 

  1. Das heißt das Konto 1729 ist wie das "deutsche 1780", also geleistete Vorauszahlungen bzw. Zahlungen generell im OSS-Verfahren?
  2. Dann ist das Konto 1798 korrekt und muss beim Vortrag zum Jahresende dann auch vorgetragen werden? Sonst gleicht sich das ja nie aus.

Vielen Dank vorab!

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wwinkelhausen
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Standardmäßig hat das Konto die schöne Bezeichnung: Steuerzahlg a.im and.EU-Land stpfl.Lstg

 

1798: USt aus im Inland stpfl.EU-Lief.,nur OSS

 

ist für die Lieferungen von Amazon-EU-Lagern nach Deutschland

 

1767: USt im anderen EU-Land stpfl.Lieferung

 

ist für die Lieferung OSS aus D oder EU in andere EU-Staaten

 

Beim Jahreswechsel würde ich den Vortrag eher auf 1729 vornehmen. 

 

Nur zur Sicherheit:

Das Verlagern der Ware durch Amazon ins EU-Ausland gehört allerdings in die USt-VA, der innergemeinschaftliche Verbringungserwerb ist in dem entsprechenden Land durch den Fiskalvertreter in dem Land in der VA zu erklären.

Haben Sie geprüft, ob Commingling bei dem Mandanten bei Amazon aktiv ist? Wenn ja, sind die Verkäufe als B2B-Umsätze auch noch zu erklären.

Dinosaurier
MBentz
Beginner
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Genau, das wird von uns auch so gemacht, wir haben jeweils zwei verschiedene Sachverhalte in der Fibu:

 

  1. Das ganz normale OSS-Verfahren, also Ware aus Deutschland an privaten Endkunden in EU --> #1767
  2. Warenlieferungen von deutschem Amazon-Händler an deutsche private Endkunden aus Lager in EU --> #1798

 

Meine Frage bezog sich drauf, ob ich diese zwei Konten beim Jahreswechsel dann auf da Konto #1729 vortrage, damit sich die oben genannten Konten nicht immer weiter aufsummieren. Theoretisch müsste sich ja das Konto 1729 nach der Zahlung aus der OSS-Anmeldung des 4. Quartals und der Übertrag der Konten 1767 und 1798 auf 1729 auflösen...theoretisch. Oder liege in der Grundthematik des Buchens hier falsch?

 

 

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wwinkelhausen
Meister
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So mache ich es zumindest.

Dinosaurier
martinkolberg
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  1. Dann ist das Konto 1798 korrekt und muss beim Vortrag zum Jahresende dann auch vorgetragen werden? Sonst gleicht sich das ja nie aus.

Vielen Dank vorab!


Wenn Sie die Zahlungen der OSS- Steuer auf die beiden UST- Konten korrekt aufteilen, dann werden Sie alles zu 100% ausziffern können und zum Jahreswechsel steht nur das IV. Quartal als Verbindlichkeit offen.

 

Wir alle lachen, wenn die Finanzbehörde den großen Amazon- Versender mangels Umsätze auf quartalsweise Buchhaltung umstellt.

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letzte Antwort am 18.09.2024 15:22:03 von martinkolberg
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